Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie viel verdient eine stellvertretende Sozialstationsleitung in Thüringen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Juni 2026 um 04:15

Stellvertretende Leitung Sozialstation - Wohlfahrtspflege in Thüringen

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

TITEL: Gehalt stellvertretende PDL Sozialstation in Thüringen — welcher Tarif gilt? ANTWORT: Die Vergütung in der Wohlfahrtspflege Thüringen richtet sich je nach Träger nach AVR Caritas, AVR Diakonie Mitteldeutschland, TVöD-VKA oder Haustarif (AWO, Paritätischer, Volkssolidarität). Realistische Einordnung für eine stellvertretende PDL einer Sozialstation: - AVR Caritas: meist Anlage 32, Entgeltgruppe P 13 oder P 14 je nach Stationsgröße. Bruttogrundgehalt 2026 etwa 4.300 bis 5.400 Euro bei Vollzeit, abhängig von der Erfahrungsstufe. - AVR Diakonie Mitteldeutschland: vergleichbares Niveau, oft EG 9 oder 10 in der dortigen Systematik. - TVöD-P (kommunale Träger, in der freien Wohlfahrt selten): P 13 Stufe 3–5 ergibt ca. 4.400–5.100 Euro brutto. - AWO/Paritätischer mit Haustarif: Spannweite breiter, teils 10–15 Prozent unter AVR/TVöD. Hinzu kommen je nach Träger Jahressonderzahlung, kirchliche Zusatzversorgung (KZVK/EZVK), vermögenswirksame Leistungen und eine Funktionszulage für die Leitungsverantwortung, üblicherweise 150 bis 400 Euro pro Monat. Wenn das eine konkrete Stellenfrage ist, achte auf vier Punkte: 1. Tarif klar im Vertrag benennen lassen (AVR-Version, Entgeltgruppe, Stufe). 2. Anrechnung der Vorerfahrung in der Stufenlaufzeit prüfen — seriöse Träger rechnen mehrjährige PDL-Vorerfahrung an. 3. Funktionszulage für die Stellvertretung schriftlich fixieren, nicht nur mündlich zusagen lassen. 4. Bei kirchlichen Trägern: die Zusatzversorgung deckt später spürbar einen Teil der Rente — bei der Verhandlung mitdenken. Für die rechtssichere Prüfung deines konkreten Vertrags oder bei Streit um die Eingruppierung nach AVR ist Tobias aus unserem Pflegerecht-Bereich der richtige Ansprechpartner. Eingruppierungsfragen sind erfahrungsgemäß ein Detail-Thema, das man nicht über pauschale Foreneinschätzungen klärt.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.