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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Welche Aufgaben hat eine Einrichtungsleitung in Altenpflege und Service-Wohnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Juni 2026 um 04:15

Einrichtungsleitung Altenpflege & Service Wohnen (m/w/d)

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Die Einrichtungsleitung (EL) verantwortet eine Pflegeeinrichtung wirtschaftlich, personell und fachlich. Beim kombinierten Modell aus vollstationärer Altenpflege und Service-Wohnen kommen beide Welten zusammen — zwei sehr unterschiedliche Rechtsgrundlagen unter einem Dach. Typische Kernaufgaben: - Gesamtverantwortung für Bewohnerversorgung, Belegung und Qualität (Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI) - Personalführung inklusive Pflegedienstleitung, Hauswirtschaft, Betreuung und Verwaltung - Wirtschaftsplanung, Pflegesatzverhandlungen mit Kassen und Sozialhilfeträger - Umsetzung der Heimgesetze der Länder (z. B. WTG NRW, PfleWoqG Bayern) und der Heimpersonalverordnung - Vertragsgestaltung nach WBVG (Heimvertrag) für die stationären Plätze - Beim Service-Wohnen: meist Mietvertrag plus Betreuungsvertrag, hier gelten Mietrecht und teilweise Heimrecht parallel - Qualitätsprüfungen durch MD und Heimaufsicht vorbereiten und begleiten - Beschwerdemanagement, Bewohnerbeirat, Angehörigenarbeit Formale Voraussetzungen nach § 2 Heimpersonalverordnung bzw. den Landesregelungen: - Abgeschlossene Ausbildung in Pflege, Sozialarbeit, Verwaltung oder Betriebswirtschaft - Zusätzlich eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (mindestens 460 Stunden, je nach Bundesland teils mehr) - Mehrjährige Berufserfahrung, davon meist zwei Jahre in einer leitenden Position Beim Service-Wohnen ist die Abgrenzung zur stationären Pflege rechtlich heikel — sobald Pflege- und Betreuungsleistungen mit dem Wohnvertrag gekoppelt sind, kann das Heimrecht greifen. Wenn es um die konkrete vertragliche Ausgestaltung oder Heimaufsichtsfragen geht, ist Tobias aus unserem Pflegerecht-Ressort der richtige Ansprechpartner. Geht es dir um einen Stellenwechsel, eine Bewerbung oder eine Angehörigen-Situation in so einer Einrichtung?
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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