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Pflegekompass
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Verhinderungspflege — muss die Ersatzpflegekraft die Einnahmen versteuern?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Juni 2026 um 04:15

Müssen die Einnahmen die der oder die ersatzpflegenden bekommen beim Finanzamt angegeben werden ?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege übernimmt und in welchem Rahmen. Nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Personen aus dem Haushalt: Die Zahlung gilt steuerlich in der Regel als Aufwandsentschädigung und ist bis zur Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes pro Jahr steuerfrei, sofern die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig erfolgt (§ 3 Nr. 36 EStG). Bei Pflegegrad 3 wären das also bis zu 898,50 € im Jahr, die nicht in der Steuererklärung auftauchen müssen. Voraussetzung: Es besteht eine sittliche Pflicht (Verwandtschaft, enge persönliche Bindung) und es wird kein Gewinn erzielt. Zusätzlich erstattete Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall fallen ebenfalls unter die Steuerfreiheit, solange sie der tatsächlichen Aufwendung entsprechen. Entfernte Bekannte, Nachbarn ohne enge Bindung oder gewerbliche Anbieter: Hier liegt steuerpflichtige Einnahme vor. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung pflegt, muss das als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) oder als Arbeitslohn angeben. Pflegedienste rechnen ohnehin über Rechnung ab. Praktischer Hinweis: Die Pflegekasse meldet die ausgezahlten Beträge nicht automatisch ans Finanzamt. Trotzdem sollte man bei Beträgen über der Freigrenze oder unklarer Konstellation sauber dokumentieren, wer wann wie viele Stunden übernommen hat — das schützt bei Rückfragen. Für die konkrete steuerliche Würdigung im Einzelfall ist eine Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe der richtige Ansprechpartner. Tobias aus unserer Redaktion deckt das Pflegerecht ab, die reine Einkommensteuer fällt aber außerhalb seines Bereichs.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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