Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Verhinderungspflege ohne Ersatzperson — geht das auch anonym oder allein?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Juli 2026 um 04:15

Was ist denn, wenn sich die Pflegeperson finanziell keinen Urlaub und somit keine Abwesenheit leisten kann? Darf sich diese Person trotzdem erholen? Was ist, wenn die Pflege Person aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchte? Dann fällt ihr Urlaub komplett weg, oder? Danke für deine Arbeit. Danke!

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Erholung ist kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, dass Pflege zu Hause überhaupt funktioniert. Und ja, sie ist auch dann finanzierbar, wenn die Pflegeperson selbst kein Geld für Urlaub hat. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist genau dafür da. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 bis 5 und mindestens 6 Monate häusliche Pflege. Das Jahresbudget liegt bei 3.539 Euro (gemeinsam mit der Kurzzeitpflege). Damit lässt sich eine Ersatzkraft finanzieren, während die Hauptpflegeperson Pause macht — zu Hause bleiben und ausschlafen zählt genauso als "Verhinderung" wie eine Reise. Wichtig: Die Ersatzperson muss benannt werden, sonst rechnet die Pflegekasse nicht ab. Das ist keine Willkür, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Möglich sind: - ein ambulanter Pflegedienst (rechnet direkt mit der Kasse ab) - eine Einzelperson (Nachbarin, Bekannte, Freundin) — Rechnung oder Quittung reicht - ein Angehöriger — dann aber gilt das 1,5-fach-Limit des Pflegegeldes pro Jahr (bei PG 3 z. B. 898,50 Euro), plus zusätzlich nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zum Gesamtbudget Ohne benannte Ersatzperson gibt es keine Auszahlung — das lässt sich leider nicht umgehen. Wer niemanden im Umfeld hat, sollte einen Pflegedienst stundenweise buchen; viele bieten das gezielt als "Entlastungsstunden" an. Zusätzlich lassen sich die 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) für Betreuungsdienste nutzen — auch das schafft Freiraum, ohne dass die Pflegeperson selbst zahlen muss.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.