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Pflegekompass
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Kann der Insolvenzverwalter Verhinderungspflege-Geld pfänden?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Juli 2026 um 04:15

Moin, Meine Frage betrifft Insollvenz. Kann mir der Insollvenzanwallt das Geld der VerinderungsPflege wegnehmen?LG A.Z.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Hallo A.Z., Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sind zweckgebundene Sozialleistungen. Sie werden nicht an den Pflegebedürftigen zur freien Verwendung ausgezahlt, sondern erstatten konkrete Kosten der Ersatzpflege — entweder direkt an die Pflegeperson oder als Erstattung gegen Beleg. Wichtig ist die Unterscheidung: Um wessen Insolvenz geht es? - Insolvenz des Pflegebedürftigen: Verhinderungspflege gilt als zweckgebundene Sozialleistung und ist nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I grundsätzlich unpfändbar. Der Insolvenzverwalter darf sie nicht zur Masse ziehen, solange sie zweckentsprechend für die Ersatzpflege verwendet wird. - Insolvenz der Pflegeperson (Ehepartner, Tochter, Nachbar), die die Ersatzpflege leistet: Hier wird die Auszahlung als Aufwandsentschädigung an diese Person überwiesen. Das kann grundsätzlich in die Insolvenzmasse fallen, es gelten aber die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO. - Pflegegeld selbst (§ 37 SGB XI) ist ebenfalls unpfändbar (§ 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I). Praktischer Tipp: Zahlungen der Pflegekasse laufen idealerweise auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), damit die Unpfändbarkeit auch bei einer Kontenpfändung durchgesetzt wird. Die Bank muss dann die geschützten Beträge freigeben. Für die konkrete Konstellation — welche Person ist insolvent, welche Beträge stehen im Raum, wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens — solltest du das mit Tobias aus der Rubrik Pflegerecht klären oder direkt mit dem Insolvenzverwalter, gegebenenfalls unter Vorlage der Bescheide der Pflegekasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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