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Pflegekompass
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Rückkehrhilfe für Nicht-EU-Bürger im Bürgergeld — gibt es Reisekosten-Zuschuss?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Juli 2026 um 04:15

Mich würde interessieren ob es für Ausländer, die nicht aus der EU nach Deutschland gekommen sind und Bürgergeld bekommen so etwas wie eine Überbrückung oder einen Reisekosten Zuschuss erhalten, wenn sie dauerhaft wieder in ihr Heimatland zurückkehren??

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Diese Frage liegt außerhalb des Pflegerechts, deshalb nur ein grober Überblick — für die Details ist das Jobcenter bzw. die Ausländerbehörde zuständig. Ja, es gibt Rückkehrhilfen, allerdings nicht über das Bürgergeld selbst, sondern über zwei separate Programme: 1. REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Programme). Getragen von Bund, Ländern und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Übernommen werden je nach Fallgruppe: Reisekosten (Flug/Bahn), eine Reisebeihilfe (meist 200 € pro Erwachsener, 100 € pro Kind) und teilweise eine Starthilfe im Heimatland (bis ca. 1.000 € pro Erwachsener, je nach Zielland). 2. StarthilfePlus als Aufstockung zu REAG/GARP, mit zusätzlichen Beträgen bei früher freiwilliger Ausreise. Beträge und Zielländer ändern sich regelmäßig. Antragsberechtigt sind je nach Programm anerkannte Flüchtlinge, Geduldete, Personen im Asylverfahren oder ausreisepflichtige Personen. Reine Bürgergeld-Bezieher mit unbefristetem Aufenthaltstitel fallen oft nicht darunter — hier zählt der aufenthaltsrechtliche Status, nicht der Leistungsbezug. Anlaufstellen: - Rückkehrberatungsstelle der Stadt oder des Landkreises (jede Kommune hat mindestens eine) - Caritas, Diakonie, AWO und Flüchtlingsräte beraten kostenlos und stellen den Antrag mit - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Portal returningfromgermany.de mit Länderprofilen und aktuellen Beträgen Wichtig: Antrag immer VOR der Ausreise stellen — nachträglich gibt es nichts. Und das Bürgergeld endet mit dem Wegzug, eine Weiterzahlung ins Ausland ist ausgeschlossen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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