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Pflegekompass
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Verhinderungspflege: Bekomme ich 3.539 € und muss ich zweimal beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Juli 2026 um 04:15

Also ich habe das noch nicht richtig verstanden!? Bekomme ich nun für Verhinderungspflege 3539€ Und muss ich das dann zwei mal beantragen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 12 Std.

Die 3.539 € sind ein gemeinsamer Jahrestopf für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen (§ 42a SGB XI) — kein doppeltes Budget. Du kannst den Betrag also entweder komplett für Verhinderungspflege nutzen, komplett für Kurzzeitpflege, oder in beliebiger Aufteilung kombinieren. Zur zweiten Frage: Nein, du beantragst nicht "zweimal". Für jede tatsächlich in Anspruch genommene Ersatzpflege reichst du einen Antrag mit Nachweisen bei deiner Pflegekasse ein. Das kann einmal im Jahr sein, das können auch mehrere Einzelabrechnungen über das Jahr verteilt sein. Der Topf wird jedes Mal um den erstatteten Betrag reduziert, bis die 3.539 € aufgebraucht sind. Wichtig bei der Höhe der Erstattung: Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Personen aus deinem Haushalt geleistet wird, ist die Erstattung auf das 1,5-fache deines monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 2 sind das 520,50 €, bei PG 3 = 898,50 €, bei PG 4 = 1.200 €, bei PG 5 = 1.485 €. Nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson kommen extra dazu — bis zur Gesamtgrenze von 3.539 €. Bei fremden Ersatzpflegern (Nachbar, Bekannte, ambulanter Dienst) gilt diese 1,5-fach-Grenze nicht, du kannst den vollen Topf ausschöpfen. Zwei Fristen zum Vormerken: - Belege müssen seit 01.01.2026 bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden (vorher hattest du vier Jahre Zeit) - Ganztägige Ersatzpflege über 8 Stunden pro Tag halbiert dein Pflegegeld für diesen Tag; stundenweise darunter läuft das Pflegegeld voll weiter Wenn du unsicher bist, ob deine konkrete Konstellation unter die 1,5-fach-Grenze fällt, hilft dir die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder ein Pflegestützpunkt beim Antrag.
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