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Verhinderungspflege 2024 nicht mehr abrechenbar — ist das Geld verloren?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juli 2026 um 04:15

Hallo, ich habe dich gerade entdeckt und zur Verhinderungspflege eine Frage. Du bist ein super Erklärbar und ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten. Ich wollte diese Woche meine Stundenzettel für 2024,2025, 2026 bis Mai abgeben. Man sagte mir, das 2024 nicht mehr berücksichtigt wird. Warum und ist das Geld nun futsch? Wenn du Lust und Zeit hast würde ich mich echt freuen, da ich mich mit diesem Thema überhaupt nicht auskenne und auch nicht konzentrieren kann. Bin vor 10 Monaten teilamputiert worden und habe reichlich Probleme. Sitze auch im Rollstuhl und und... Ganz lieben Dank und ein schönes Wochenende 😊

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Hallo, leider ja — die Belege aus 2024 sind seit 01.01.2026 tatsächlich verfallen. Der Grund ist eine Gesetzesänderung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz: Die Frist zur Einreichung von Verhinderungspflege-Belegen wurde von vier Jahren auf das Ende des Folgejahres verkürzt. Konkret heißt das: - Belege aus 2024 mussten bis 31.12.2025 bei der Kasse sein. - Belege aus 2025 kannst du noch bis 31.12.2026 einreichen. - Belege aus 2026 hast du bis 31.12.2027 Zeit. Für dich bedeutet das: 2025 und die Monate aus 2026 sind auf jeden Fall noch drin, gib die zügig ab. Nur der 2024er-Anteil ist nach aktueller Rechtslage der Pflegekassen nicht mehr erstattungsfähig. Ein Versuch lohnt trotzdem, in deiner Situation: 1. Reiche die 2024er-Belege trotzdem schriftlich mit ein und bitte um formellen Bescheid, warum die Kasse ablehnt. Nur ein Brief oder eine mündliche Aussage am Telefon reicht rechtlich nicht. 2. In dem Anschreiben nennst du deine gesundheitliche Situation: Teilamputation vor 10 Monaten, Rollstuhl, Konzentrationsprobleme. Bitte um Prüfung, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X) in Betracht kommt — das ist die rechtliche Tür für versäumte Fristen bei unverschuldeter Verhinderung. 3. Wenn ein Ablehnungsbescheid kommt: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Auch das formlos, ein Satz reicht. Ob die Kasse mitgeht, kann ich dir nicht versprechen — die Frist ist gesetzlich klar. Aber ein sauber begründeter Antrag mit dem Hinweis auf deine akute Erkrankung im Übergangszeitraum ist der einzige legitime Hebel, der bleibt. Den juristischen Detail-Aspekt zur Wiedereinsetzung prüft Tobias am besten, wenn ein Ablehnungsbescheid da ist. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir bei der Zusammenstellung der Belege für 2025/2026 helfen — Pflegestützpunkt oder eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kommen auf Wunsch zu dir nach Hause. Das nimmt dir den Papierkram ab, und du sparst Kraft für Dinge, die wichtiger sind. Wichtig ist, dass die 2025er-Belege vor dem 31.12.2026 raus sind — das ist die harte Deadline.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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