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Pflegekompass
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Reichen die Pflegebudgets für Schwerstpflegebedürftige zu Hause aus?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Juli 2026 um 04:15

Auf der Min. 8:41 . " Gewisser Teil der Pflegebedürftigen" : Werden hier die schwersten Patienten gemeint? Offensichtlich Ja, ja, für diese werden die Budgets nicht ausreichen. Die Angehörigen sollen selber, selber ihre "geliebten" Pflegebedürftigen versorgen : heben 100-160 kg OHNE Hilfsmittel beimTransfer, drehen alleine ohne Hilfsmittel, hochziehen ohne Hilfsmittel weil der Pflgebedurftige oder Angehörige sich keine Hilfsmittel wollen. Und schön selbst pflegen. So, wie heutzutage im großen Still vom Pflegepersonal unmenschlich gefordert wird. Letztendlich wissen die Angehörigen alles am besten. Besser als jeder. Und es ist richtig. Es ist schade nun, daß keine Ersparnis für das Sozialsystem insgesamt auch trotz Überbrückungsbudget ergeben wird.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, der Frust in deinem Beitrag ist berechtigt und deckt sich mit dem, was ich in der außerklinischen Intensivpflege täglich sehe. Bei Pflegebedürftigen mit 100+ kg, Kontrakturen, Beatmung oder kompletter Immobilität stößt das häusliche System schnell an harte Grenzen — nicht nur finanziell, sondern körperlich für die Angehörigen. Zur Faktenlage 2026: Das Pflegegeld bei PG 5 liegt bei 990 €/Monat, der gemeinsame Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei 3.539 €/Jahr. Rechnerisch reicht das für ein paar Stunden Ersatzpflege pro Woche — nicht für eine 24/7-Versorgung eines Schwerstpflegebedürftigen. Das ist keine Meinung, das ist Mathematik. Was in der Praxis wirklich Entlastung bringt und oft nicht ausgeschöpft wird: - Hilfsmittel konsequent verordnen lassen: Pflegebett mit Aufrichthilfe, Lifter (Deckenlifter oder mobiler Patientenlifter), Rutschbrett, Drehscheibe, Gleitmatten. Das läuft über die Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht über das Pflegebudget. Der Hausarzt verordnet, das Sanitätshaus liefert. Ein Lifter kostet die Familie keinen Cent, wenn die Notwendigkeit dokumentiert ist. - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) für bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Rampe. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat für Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion. - Bei Beatmung oder Trachealkanüle: außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V — hier zahlt die Krankenkasse die 1:1-Versorgung, unabhängig vom Pflegebudget. Das wird von vielen Angehörigen und leider auch Hausärzten übersehen. Die Kernaussage stimmt trotzdem: Die Pflegeversicherung war nie als Vollversicherung konzipiert, sondern als Teilleistung. Wer schwerstpflegebedürftig zu Hause ist, braucht entweder finanzielle Reserven, ein tragfähiges Netzwerk oder muss in stationäre Versorgung wechseln. Das ist der ehrliche Stand. Was Angehörige sich selbst schulden: Rückengesundheit ernst nehmen, Hilfsmittel annehmen (auch wenn der Pflegebedürftige "das nicht will"), Pflegekurse nach § 45 SGB XI besuchen — die sind kostenlos und zeigen echte Transfertechniken. Ohne Lifter 120 kg heben ist kein Zeichen von Zuwendung, sondern der schnellste Weg in die eigene Berufsunfähigkeit.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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