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Pflegekompass
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Kann ich meinen Pflegegrad durch eine neue Begutachtung erhöhen lassen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Juli 2026 um 04:15

Kann ich meinen Pflegegrad mit einer Begutachtung erhöhen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Ja, das geht — jederzeit. Wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat, stellst du bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag auf Höherstufung (§ 33 SGB XI). Ein Anruf, eine kurze Mail oder ein Brief reichen: "Ich beantrage die Höherstufung des Pflegegrades von … wegen verschlechterter Pflegesituation." Der Tag der Antragstellung zählt als Stichtag für die rückwirkende Zahlung, falls ein höherer Grad bewilligt wird. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einer neuen Begutachtung. Bewertet werden dieselben sechs Module wie bei der Erstbegutachtung (§ 14 SGB XI): - Mobilität (10 %) - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) - Selbstversorgung (40 %) - Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 %) - Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (15 %) Wichtig für den Erfolg: Der neue Gutachter muss erkennen, was sich verschlechtert hat. Bereite dich vor: - Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen (was passiert wann, wie oft, mit welchem Hilfebedarf) - Aktuelle Arztbriefe, Klinikentlassungsberichte, Medikamentenpläne bereitlegen - Konkrete Beispiele notieren: nächtliche Unruhe, Stürze, Inkontinenz, Orientierungsprobleme, Hilfebedarf beim Anziehen oder Toilettengang - Wenn möglich, eine Pflegeperson beim Termin dabei haben, die ehrlich schildert, was im Alltag läuft Ein häufiger Fehler beim Termin: der Pflegebedürftige "reißt sich zusammen" und wirkt fitter als er ist. Das kostet Punkte. Deshalb ehrlich beschreiben, was an schlechten Tagen los ist, nicht was an guten Tagen noch klappt. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Überschreitung stehen dir 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu. Wenn der Bescheid dann keinen höheren Grad bringt, obwohl der Bedarf klar gestiegen ist: einen Monat Zeit für Widerspruch (§ 84 SGG). Der bereits bewilligte Pflegegrad bleibt während des gesamten Verfahrens unangetastet — du verlierst also nichts durch den Antrag. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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