Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann man eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Ja, eine Vorsorgevollmacht kannst du grundsätzlich formfrei selbst aufsetzen. Sie muss weder notariell beurkundet noch von einem Anwalt erstellt werden — Schriftform und eigenhändige Unterschrift reichen rechtlich aus (§ 167 BGB). In der Praxis gibt es aber drei Stolperfallen, die du kennen solltest: - Für Bankgeschäfte verlangen viele Kreditinstitute eine eigene Bankvollmacht auf ihrem Formular oder mindestens eine Beglaubigung der Unterschrift. Eine selbst geschriebene Vollmacht wird dort oft nicht akzeptiert. - Für Grundstücksgeschäfte (Verkauf, Belastung der Immobilie) ist eine notarielle Beurkundung zwingend (§ 29 GBO). - Für freiheitsentziehende Maßnahmen, riskante medizinische Eingriffe und Unterbringung muss die Vollmacht diese Bereiche ausdrücklich und schriftlich benennen (§ 1829 BGB, § 1831 BGB). Was du konkret tun kannst: 1. Nutze ein bewährtes Muster, etwa das Formular des Bundesministeriums der Justiz (bmj.de) oder der Betreuungsbehörde. Das deckt Gesundheitssorge, Aufenthalt, Vermögen, Behörden und Post in einer sauberen Struktur ab. 2. Lass die Unterschrift bei der örtlichen Betreuungsbehörde für 10 € öffentlich beglaubigen — das erhöht die Akzeptanz bei Banken, Ärzten und Heimen erheblich (§ 7 BtBG). 3. Registriere die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 20 €). Damit findet das Betreuungsgericht sie im Ernstfall sofort und ordnet keine gesetzliche Betreuung an. Notariell beurkunden lassen (Kosten je nach Vermögen 60–400 €) lohnt sich, wenn größeres Vermögen, Immobilien oder ein Unternehmen im Spiel sind — oder wenn du absolut sicher sein willst, dass die Vollmacht überall akzeptiert wird. Kombiniere die Vorsorgevollmacht idealerweise mit einer Patientenverfügung (§ 1827 BGB) und einer Betreuungsverfügung. Erst zusammen decken die drei Dokumente alle Szenarien ab. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.