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Pflegekompass
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Kann das Krankenhaus einen Pflegegrad beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juli 2026 um 04:15

Das sagt der Pflegewegweiser Der Sozialdienst kann bereits im Krankenhaus einen vorläufigen Pflegegrad beantragen. Wichtig ist, dass noch kein Pflegegrad vorliegt. Der Sozialdienst schickt den Antrag direkt an die jeweilige Pflegekasse.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Ja, aber mit einer wichtigen Unterscheidung: Das Krankenhaus oder der Sozialdienst bestimmt keinen Pflegegrad — das macht ausschließlich die Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (§ 18 SGB XI). Der Sozialdienst kann aber den Antrag für den Patienten stellen und beschleunigen. Konkret läuft das so: - Der Sozialdienst stellt während des Klinikaufenthalts einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse (§ 33 SGB XI). Der Tag der Antragstellung zählt als Stichtag für die rückwirkende Zahlung. - Bei absehbarem Pflegebedarf nach Entlassung greift das beschleunigte Verfahren: Die Begutachtung erfolgt oft nach Aktenlage (§ 18 Abs. 2a SGB XI) auf Basis der Klinikunterlagen, ohne dass ein MD-Gutachter persönlich kommen muss. - Die reguläre Frist der Pflegekasse für den Bescheid beträgt 25 Arbeitstage (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Überschreitung gibt es 70 € pro angefangener Woche Verzögerung an den Antragsteller. Was "vorläufig" im Pflegewegweiser bedeutet: Es geht um eine schnelle Einstufung, damit direkt nach Entlassung Leistungen fließen können — Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, ggf. Kurzzeitpflege. Widerspruch gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats möglich (§ 84 SGG), falls der Pflegegrad aus deiner Sicht zu niedrig ausfällt. Voraussetzung ist wirklich, dass noch kein Pflegegrad besteht. Liegt bereits einer vor, geht es stattdessen um einen Höherstufungsantrag — den kann der Sozialdienst genauso anstoßen, das läuft aber unter anderer Bezeichnung. Praktischer Tipp: Sprich den Sozialdienst aktiv an, sobald absehbar ist, dass nach der Entlassung Pflege nötig wird. Viele Kliniken machen das nicht von sich aus, obwohl sie zum Entlassmanagement verpflichtet sind (§ 39 Abs. 1a SGB V). Bring am besten Vollmacht und Krankenkassenkarte des Patienten mit.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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