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Pflegekompass
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Was darf man beim MDK-Besuch nicht sagen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juli 2026 um 04:15

Was darf man beim MDK nicht sagen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Der wichtigste Grundsatz zuerst: Lüge nicht und spiele nichts vor. Der Gutachter ist geschult darin, Widersprüche zu erkennen — und ein manipulierter Eindruck fliegt fast immer auf. Es geht nicht darum, "das Falsche zu sagen", sondern darum, den tatsächlichen Alltag ungeschminkt zu zeigen. Was du vermeiden solltest: - Verharmlosungen wie "Das geht schon noch" oder "An guten Tagen klappt das". Der Gutachter notiert die günstigste Version. Beschreibe stattdessen den schlechten Tag, den durchschnittlichen Alltag und was ohne Hilfe passieren würde. - Stolz-Formulierungen ("Meine Mutter ist noch total selbstständig"). Verständlich menschlich, aber im Gutachten wirkt das wie fehlender Hilfebedarf. Konkret werden: Wer erinnert an Medikamente? Wer prüft, ob der Herd aus ist? Wer hilft beim Duschen? - Aktivitäten "aus Höflichkeit" vorführen. Wenn deine Mutter normalerweise nicht allein aufsteht, soll sie das im Termin auch nicht demonstrieren. Der Gutachter bewertet nach dem, was er sieht. - Nur körperliche Einschränkungen erwähnen. Die Module 2 und 3 (Kognition, Verhalten) machen zusammen 30 Prozent aus. Nächtliche Unruhe, Vergesslichkeit, Ängste, Aggressionen, Weglauftendenzen — das gehört genauso auf den Tisch wie das Gehen mit Rollator. - Den Gutachter allein mit dem Pflegebedürftigen lassen. Als pflegender Angehöriger hast du das Recht dabei zu sein und solltest ergänzen, wo die Selbsteinschätzung von der Realität abweicht — besonders bei Demenz. Was hilft: ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, in dem du minutiös aufschreibst, wo, wann und wie lange du unterstützt. Dazu Arztbriefe, Medikamentenpläne, Diagnoseliste. Das gibst du dem Gutachter am Anfang in die Hand. Und falls das Ergebnis am Ende zu niedrig ausfällt: Du hast einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen Widerspruch (§ 84 SGG). Der ist kostenfrei und formlos möglich. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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