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Pflegekompass
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Wird der Pflegegrad regelmäßig vom MDK überprüft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wird der Pflegegrad immer wieder überprüft?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Ja, eine Überprüfung ist grundsätzlich möglich — aber nicht in festen Intervallen. Die Pflegekasse entscheidet nach Aktenlage, ob eine Wiederholungsbegutachtung sinnvoll ist. Rechtsgrundlage ist § 18 Abs. 2 SGB XI. In der Praxis gibt es drei Fallgruppen: - Termin im Bescheid festgelegt: Manche Erstbescheide enthalten einen konkreten Wiederholungstermin (z. B. „Nachbegutachtung in 12 Monaten"). Das ist häufig bei Kindern, nach Reha-Maßnahmen oder wenn der Gutachter eine Besserung für möglich hält. - Ohne Termin: Dann bleibt der Pflegegrad unbefristet bestehen. Es gibt keine automatische Regel-Überprüfung nach x Jahren. - Auf Antrag: Wenn du oder die Pflegekasse eine Änderung vermuten (Verschlechterung oder Verbesserung), kann jederzeit ein Höherstufungs- oder Herabstufungsverfahren eingeleitet werden. Wichtig zur Herabstufung: Die Pflegekasse darf einen Pflegegrad nicht einfach senken. Sie muss eine wesentliche Änderung der Verhältnisse nachweisen (§ 48 SGB X). Der Ablauf ist dann derselbe wie bei einer Erstbegutachtung — MD-Termin, schriftlicher Bescheid, Widerspruchsmöglichkeit binnen einem Monat (§ 84 SGG). Bei einer Verschlechterung (z. B. nach Schlaganfall, fortschreitender Demenz, neuer Immobilität) solltest du selbst aktiv werden und einen Höherstufungsantrag stellen — formlos, telefonisch oder schriftlich reicht. Der Antragstag zählt als Stichtag für die rückwirkende Zahlung. Solange nichts passiert und kein Nachbegutachtungstermin im Bescheid steht, musst du nichts unternehmen. Der Pflegegrad läuft weiter.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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