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Ratgeber Selbst­für­sorge

Pflege­kurse für Ange­hö­rige: Was die Pflege­kasse anbietet

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Pflegekassen müssen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende unentgeltlich Pflegekurse anbieten (§ 45 SGB XI). Die Kurse gibt es in der Gruppe vor Ort, auf Wunsch als Schulung bei Ihnen zu Hause und digital. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Nach dem Reformentwurf soll die Schulung zu Hause ab 2029 nicht mehr zu den Pflegekursen gehören. Stand: 18.10.2026.

Wie hebe ich meinen Vater aus dem Bett, ohne mir den Rücken zu ruinieren? Was mache ich, wenn meine Mutter mit Demenz das Essen verweigert? Viele Angehörige lernen Pflege nebenbei und unter Druck. Pflegekurse zeigen die Handgriffe, bevor etwas passiert. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat, welche Kursformen es gibt und wie Sie einen Kurs finden. Weitere Rechte und Entlastungen stehen auf der Seite Pflegende Angehörige.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegekurs?

Anspruch haben Angehörige, die einen Menschen pflegen, und alle, die sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren wollen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Die Pflegekassen sind verpflichtet, diese Kurse unentgeltlich durchzuführen. Sie zahlen also nichts dafür.

Einen Pflegegrad braucht weder die gepflegte Person noch der Teilnehmer. Auch wer sich auf eine Pflege erst vorbereitet, etwa vor der Entlassung eines Elternteils aus dem Krankenhaus, kann teilnehmen. Die Kasse kann die Kurse selbst, gemeinsam mit anderen Kassen oder über beauftragte Einrichtungen anbieten, zum Beispiel Pflegedienste, Volkshochschulen oder Bildungsträger (§ 45 Abs. 2 SGB XI; BMG).

Welche Formen von Pflegekursen gibt es?

Das Gesetz kennt drei Formen. Welche Sie wählen, hängt von Ihrer Situation ab:

FormWieWofür geeignetab 2029 nach dem Entwurf
Gruppenkurs vor Ortmehrere Termine mit anderen Angehörigen, meist bei Pflegedienst, Kasse oder BildungsträgerGrundlagen, Austausch mit anderenbleibt
Schulung zu Hauseeine Pflegefachkraft übt mit Ihnen in der Wohnung der gepflegten PersonHandgriffe am eigenen Bett, Hilfsmittel vor Ortsoll als Teil der Pflegekurse entfallen und Aufgabe der Pflegebegleitung werden
Digitaler PflegekursOnline-Kurs oder Video-Schulung der Kassezeitlich flexibel, Einstieg, Auffrischenbleibt

Quelle: § 45 Abs. 1 SGB XI; BMG, Gesundheit A bis Z: Pflegekurse (Stand 14.09.2026); Regierungsentwurf PNOG vom 30.09.2026, Art. 2 Nr. 7. Stand: 18.10.2026.

Die häusliche Schulung findet statt, wenn Pflegeperson und gepflegte Person das wünschen (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Die Pflegekassen sollen digitale Kurse anbieten, müssen aber weiterhin auch Kurse vor Ort durchführen (§ 45 Abs. 1 Satz 5).

Was lernt man in einem Pflegekurs?

Ziel der Kurse ist es, Pflege und Betreuung zu erleichtern, Fertigkeiten für die eigene Pflege zu vermitteln und körperliche und seelische Belastungen zu mindern (§ 45 Abs. 1 SGB XI). Die Inhalte unterscheiden sich je nach Anbieter; die Landesverbände der Pflegekassen können dazu Rahmenvereinbarungen schließen (§ 45 Abs. 3 SGB XI). Häufig sind es:

  • rückenschonendes Heben, Umsetzen und Lagern,
  • Körperpflege im Bett und Hilfe beim Anziehen,
  • Umgang mit Hilfsmitteln wie Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl,
  • Vorbeugen von Stürzen und Druckgeschwüren,
  • Umgang mit Demenz und herausforderndem Verhalten,
  • Leistungen der Pflegeversicherung und Anträge,
  • Selbstfürsorge und Austausch mit anderen Angehörigen.

Einige Anbieter haben Schwerpunktkurse, etwa zu Demenz oder Schlaganfall. Fragen Sie vor der Anmeldung nach dem Programm.

Wie finde ich einen Pflegekurs?

Der direkte Weg führt über die Pflegekasse der gepflegten Person. So gehen Sie vor:

  1. Pflegekasse anrufen oder auf deren Internetseite nach "Pflegekurs" suchen; viele Kassen haben eigene Kursportale und digitale Kurse.
  2. Wunsch nennen: Gruppenkurs, Schulung zu Hause oder Online-Kurs, und welche Themen Ihnen wichtig sind.
  3. Örtliche Anbieter fragen: Pflegestützpunkte, Pflegedienste und Volkshochschulen kennen Termine in Ihrer Nähe. Den nächsten Pflegestützpunkt finden Sie über den Ratgeber Pflegestützpunkte finden.
  4. Kostenfrage klären: Fragen Sie, ob der Kurs über § 45 SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Dann entstehen Ihnen keine Kosten.
  5. Häusliche Schulung anfragen, wenn Sie lieber am eigenen Bett üben möchten, etwa nach der Lieferung eines Pflegebetts.

Was ist der Unterschied zu Beratungseinsatz und Pflegeberatung?

Pflegekurs, Beratungseinsatz und Pflegeberatung sind drei verschiedene Leistungen. Der Pflegekurs vermittelt Handgriffe und Wissen für die Pflege. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein Pflichtbesuch für Pflegegeldbezieher, bei dem eine Fachkraft die Pflegesituation zu Hause berät; mehr dazu im Ratgeber Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft bei Leistungen, Anträgen und der Organisation der Versorgung (Pflegeberatung nach § 7a).

Alle drei ergänzen sich. Wer neu pflegt, beginnt oft mit der Pflegeberatung und meldet sich dann für einen Kurs an. Wie Beratung speziell für Angehörige aussieht, zeigt der Ratgeber Pflegeberatung für Angehörige.

Was soll sich mit der Pflegereform ändern?

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 bleiben die Pflegekurse erhalten, auch für Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 1. Ab dem 01.01.2029 soll die Schulung in der häuslichen Umgebung aber nicht mehr Teil der Pflegekurse sein; § 45 Abs. 1 Satz 3 und 4 sollen gestrichen werden. Diese Aufgabe soll dann die neue Pflegebegleitung übernehmen, die Pflegebedürftige zu Hause und ihre Angehörigen fachlich begleitet.

Bis Ende 2028 bleibt es nach dem Entwurf bei der heutigen Regelung. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Den Stand der Beratungen finden Sie auf der Seite Pflegereform 2027.

Wann die Regeln nicht greifen

  • Private Angebote: Kurse, die nicht über § 45 SGB XI mit einer Pflegekasse abgerechnet werden, können etwas kosten. Fragen Sie vorher nach.
  • Ausbildung: Ein Pflegekurs ist keine Berufsausbildung und berechtigt nicht zur Arbeit als Pflegekraft.
  • Medizinische Behandlungspflege: Spritzen oder Wundversorgung lernt man im Kurs allenfalls am Rande; dafür gibt es ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege.
  • Kein Anspruch auf einen bestimmten Termin: Die Kasse muss Kurse anbieten, aber nicht zu jeder gewünschten Zeit an jedem Ort.

Häufige Fragen

Kostet ein Pflegekurs etwas?
Nicht, wenn er über die Pflegekasse nach § 45 SGB XI läuft. Die Kassen müssen die Kurse unentgeltlich anbieten.

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegekurs?
Nein. Angehörige und ehrenamtlich Interessierte können teilnehmen, auch bevor ein Pflegegrad festgestellt ist.

Kann ich einen Pflegekurs online machen?
Ja. Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten. Viele Kassen haben Online-Kurse, die Sie zeitlich flexibel nutzen können.

Kommt eine Pflegefachkraft zur Schulung zu mir nach Hause?
Ja, wenn Sie und die gepflegte Person das wünschen (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Nach dem Reformentwurf soll diese häusliche Schulung ab 2029 in die Pflegebegleitung wechseln.

Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?
Viele Anbieter stellen eine aus. Einen gesetzlichen Anspruch darauf regelt § 45 SGB XI nicht; fragen Sie beim Anbieter nach.

Zusammenfassung

Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind ein unentgeltliches Angebot der Pflegekassen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende, ohne Pflegegrad als Voraussetzung. Es gibt Gruppenkurse vor Ort, Schulungen zu Hause und digitale Kurse. Die Inhalte reichen vom rückenschonenden Heben bis zum Umgang mit Demenz. Nach dem Reformentwurf soll die häusliche Schulung ab 2029 Aufgabe der Pflegebegleitung werden, die Kurse selbst bleiben. Weitere Hilfen für Pflegepersonen finden Sie auf der Seite Pflegende Angehörige.

Quellen

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