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Ratgeber Kurzzeit­pflege

DAK Kurzzeit­pflege bean­tragen 2026

DAK-Versi­cherte mit Pflege­grad 2 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 8 Wochen Kurzzeit­pflege im Jahr. Im Überblick: der Antrag bei der DAK, das gemein­same Budget mit der Verhin­de­rungs­pflege und bis wann es gilt.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 18.05.2026, Lesezeit 9 Minuten
Sohn unterstützt seine Mutter bei den Vorbereitungen für die Kurzzeitpflege: helles Wohnzimmer, DAK Kurzzeitpflege 2026
DAK Kurzzeitpflege 2026: Den Antrag rechtzeitig vorbereiten und stellen, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
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Antrag: wie geht das?: Formloser Antrag bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse: App, Online-Filiale oder schriftlich.
Sie stellen einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei der DAK-Gesundheit (DAK Pflegekasse): über die DAK-App, die Online-Filiale, telefonisch oder schriftlich. Häufig rechnet die Kurzzeitpflege-Einrichtung direkt mit der DAK ab. Pflegegrad-Bescheid bereithalten.
Kurzzeitpflegeplatz finden →
Wie viel zahlt die DAK?: Bis zu 3.539 € pro Jahr: gemeinsames Budget mit der Verhinderungspflege.
Seit 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen (§ 42a SGB XI). Die DAK zahlt daraus die pflegebedingten Kosten. Unterkunft und Verpflegung sind Eigenanteil.
Entlastungsbudget berechnen →
Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich?: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) stationär pro Kalenderjahr.
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen pro Jahr. Die Tage müssen nicht zusammenhängend genommen werden, mehrere kürzere Aufenthalte sind möglich, solange das Jahresbudget reicht.
Kurzzeitpflege 2026 erklärt →
Pflegegeld während der Zeit?: Die DAK zahlt das halbe Pflegegeld für bis zu 8 Wochen weiter.
Während der Kurzzeitpflege läuft das Pflegegeld zu 50 Prozent weiter, für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr. Am Aufnahme- und am Entlassungstag erhalten Sie das volle Pflegegeld.
Pflegegeld 2026 →

Kurzantwort: DAK-Versicherte ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 8 Wochen (56 Tage) stationäre Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr (§ 42 SGB XI). Seit dem 1. Juli 2025 gilt dafür ein gemeinsames Jahresbudget mit der Verhinderungspflege von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Je nach Situation gelten Sonderregeln, etwa bei Krankenhausentlassung (siehe unten).

  • Budget: Bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI)
  • Dauer: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) stationär pro Kalenderjahr
  • Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2, DAK-Mitgliedschaft
  • Antrag: DAK-App, Online-Filiale, telefonisch oder schriftlich
  • Pflegegeld: Wird zu 50 % für bis zu 8 Wochen weitergezahlt

Eine Operation, eine Reha, die Pflegeperson selbst am Ende ihrer Kräfte, es gibt Phasen, in denen die häusliche Pflege nicht weitergeht. Oder das Krankenhaus entlässt, bevor zu Hause alles vorbereitet ist. Die Kurzzeitpflege ist genau für solche Situationen gedacht: vollstationäre Betreuung auf Zeit, bezuschusst von der Pflegekasse.

Für DAK-Versicherte läuft der Antrag über die DAK-Gesundheit Pflegekasse. Diese Anleitung zeigt konkret, was Sie tun müssen, was die DAK zahlt und wie Sie das gemeinsame Budget mit der Verhinderungspflege gut einteilen.

DAK Kurzzeitpflege: Anspruch und Höhe 2026

Grundlage ist § 42 SGB XI. Der Anspruch gilt für alle DAK-Versicherten ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden, für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr. Seit dem 1. Juli 2025 ist die Kurzzeitpflege Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets nach § 42a SGB XI, zusammen mit der Verhinderungspflege stehen 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

PflegegradAnspruch auf KurzzeitpflegeMax. Tage im Jahr
Pflegegrad 1Kein Anspruch (§ 42 SGB XI)entfällt
Pflegegrad 2Ja: aus dem gemeinsamen Budget (3.539 €)56 Tage
Pflegegrad 3Ja: aus dem gemeinsamen Budget (3.539 €)56 Tage
Pflegegrad 4Ja: aus dem gemeinsamen Budget (3.539 €)56 Tage
Pflegegrad 5Ja: aus dem gemeinsamen Budget (3.539 €)56 Tage

Tabelle: Anspruch auf DAK-Kurzzeitpflege nach Pflegegrad 2026, Quelle: § 42 / § 42a SGB XI

Wichtig für 2026: Das frühere getrennte Kurzzeitpflege-Budget gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Wie Sie das aufteilen, entscheiden Sie selbst, mehr dazu im Vergleich Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege.

Was zahlt die DAK, und was nicht?

Die DAK übernimmt ausschließlich die pflegebedingten Kosten bis zur Budgethöhe. Eigenanteile bleiben bei Ihnen:

KostenartDAK zahlt?Richtwert je Tag
Pflegebedingte KostenJa: aus dem 3.539-€-Budget50 bis 100 €
Unterkunft und VerpflegungEigenanteil25 bis 40 €
InvestitionskostenEigenanteil10 bis 25 €

Den Eigenanteil können Sie teilweise mit dem Entlastungsbetrag (131 € im Monat) finanzieren. Angespartes Guthaben aus mehreren Monaten lässt sich direkt dafür einsetzen.

DAK Kurzzeitpflege beantragen: 4 Schritte

Der Antrag ist unkompliziert. Die DAK genehmigt Kurzzeitpflege bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb weniger Tage.

  1. Kurzzeitpflege-Einrichtung auswählen. Suchen Sie eine zugelassene Einrichtung in Ihrer Nähe. Reservieren Sie früh, Kurzzeitpflegeplätze sind knapp, besonders vor den Ferienzeiten. Fragen Sie parallel bei mehreren Häusern an.
  2. Antrag bei der DAK stellen. Ein formloser Antrag genügt, über die DAK-App, die Online-Filiale, telefonisch oder schriftlich. Halten Sie bereit: Pflegegrad-Bescheid, Name und Adresse der Einrichtung, gewünschter Zeitraum. Viele Einrichtungen übernehmen die Antrags- und Abrechnungswege direkt mit der DAK.
  3. Kostenzusage abwarten. Die DAK prüft und stellt eine Kostenzusage aus. Bei Eilfällen: etwa direkt nach einer Krankenhausentlassung, ist auch rückwirkende Genehmigung möglich. Der Sozialdienst der Klinik unterstützt bei der Organisation.
  4. Einzug und Abrechnung. Am Aufnahmetag bringen Sie den Bescheid, den Medikamentenplan und persönliche Gegenstände mit. Die DAK rechnet die pflegebedingten Kosten direkt mit der Einrichtung ab. Den Eigenanteil erhalten Sie auf Rechnung.

Tipp für Eilfälle: Wenn die Kurzzeitpflege direkt nach einem Krankenhausaufenthalt nötig ist, müssen Sie nicht warten. Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses an, er nimmt Kontakt zur DAK auf und organisiert die Platzsuche. Die DAK kann rückwirkend genehmigen.

So viel bleibt für Sie übrig: eine Beispielrechnung

Wie viel die DAK-Kurzzeitpflege Sie effektiv kostet, hängt von Ihrer Situation ab: vom Eigenanteil der Einrichtung, vom bereits genutzten Verhinderungspflege-Budget und davon, ob Sie den Entlastungsbetrag angespart haben. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen, hier ein Beispiel:

Beispiel: DAK-Versicherte, Pflegegrad 3, 4 Wochen Kurzzeitpflege:

  • Gemeinsames Jahresbudget (§ 42a): 3.539 €
  • Verhinderungspflege bislang genutzt: 0 € → voll für Kurzzeitpflege verfügbar
  • Pflegebedingte Kosten (28 Tage à 90 €): 2.520 € → von der DAK gedeckt
  • Eigenanteil Unterkunft/Verpflegung (28 Tage à 55 €): ca. 1.540 €
  • Entlastungsbetrag (6 Monate angespart): 786 €
  • Effektive Eigenkosten: ca. 754 €

Eigene Werte berechnen Sie schnell mit dem Entlastungsbudget-Rechner. Wie viel von den 3.539 € tatsächlich für Sie übrig bleibt, hängt davon ab, ob und wie stark Sie die Verhinderungspflege im selben Jahr schon genutzt haben.

Kombination mit Verhinderungspflege

Seit dem 1. Juli 2025 sind Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst, dem Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI. Statt zwei getrennter Töpfe mit Übertragsregel gibt es nur noch einen Betrag von 3.539 €.

Was das konkret bedeutet

  • Ein Budget, flexibel verteilbar: Sie bestimmen selbst, wie viel der 3.539 € Sie für Kurzzeitpflege und wie viel für Verhinderungspflege nutzen.
  • Keine getrennte Höchstgrenze mehr: Die früheren Einzelbudgets und die anteilige Übertragsregel entfallen, relevant ist nur der gemeinsame Topf.
  • Jahresbezug: Das Budget gilt je Kalenderjahr, also bis zum 31. Dezember, und wird nicht ins Folgejahr übertragen.

Gut planen: Kurzzeitpflegeplätze sind vielerorts knapp. Wenn Sie absehbar Kurzzeitpflege brauchen, fragen Sie früh bei Einrichtungen in Ihrer Nähe an.

Wenn die DAK ablehnt: Widerspruch einlegen

Eine Ablehnung ist selten, kommt aber vor. Häufige Gründe:

  • Fehlende oder unvollständige Unterlagen (Pflegegrad-Bescheid, Heimangaben)
  • Pflegegrad 1: kein gesetzlicher Anspruch auf Kurzzeitpflege
  • Gemeinsames Jahresbudget bereits ausgeschöpft
  • Einrichtung nicht nach § 72 SGB XI zugelassen

So legen Sie Widerspruch ein

  1. Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids. Schriftlich, am besten per Einschreiben.
  2. Begründung: Benennen Sie den konkreten Fehler im Bescheid und legen Sie fehlende Unterlagen nach.
  3. Beratung: Pflegeberatungsstellen (§ 7a SGB XI) und Verbraucherzentralen helfen beim Widerspruch. Die Kosten der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI trägt die Pflegekasse.
  4. Widerspruch abgelehnt? Klage beim Sozialgericht (§ 51 SGG), für Versicherte ohne Gerichtskosten.

Häufige Fragen zur DAK-Kurzzeitpflege

Wie viel zahlt die DAK für Kurzzeitpflege 2026?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen (§ 42a SGB XI). Daraus zahlt die DAK-Gesundheit die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Wie viel davon konkret für Sie übrig bleibt, hängt von der Verhinderungspflege-Nutzung im selben Jahr ab.

Kann ich Kurzzeitpflege bei der DAK ohne Pflegegrad beantragen?

Nein, § 42 SGB XI setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Bei akuter Erkrankung ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) unter bestimmten Bedingungen Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V leisten. Sprechen Sie die DAK direkt an.

Wie lange dauert die Genehmigung bei der DAK?

Bei vollständigen Unterlagen und klarer Indikation in der Regel wenige Werktage. Bei Eilfällen direkt nach Krankenhausaufenthalt ist auch rückwirkende Genehmigung möglich, den Ablauf organisiert der Sozialdienst der Klinik.

Was passiert mit dem DAK-Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?

Das Pflegegeld wird zu 50 Prozent für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt. Am Aufnahme- und Entlassungstag erhalten Sie das volle Pflegegeld. Wann genau die DAK auszahlt, lesen Sie im Ratgeber DAK Pflegegeld Auszahlungstermine 2026.

Kann ich die Einrichtung frei wählen?

Ja. Sie haben freie Wahl bei jeder nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung. Die DAK zahlt bis zur Budgethöhe; ein etwaiger Mehrpreis kann durch die freie Wahl entstehen.

Wird Pflegegeld ab Antragstellung gezahlt?

Ja, Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, sobald der Pflegegrad bewilligt ist. Die Details erklärt der Ratgeber Pflegegeld ab Antragstellung 2026.

Zusammenfassung

DAK-Versicherte ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 8 Wochen stationäre Kurzzeitpflege pro Jahr. Seit dem 1. Juli 2025 läuft das über das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € zusammen mit der Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI). Der Antrag ist formlos, über App, Online-Filiale oder direkt über die Einrichtung; die DAK rechnet die pflegebedingten Kosten direkt mit dem Heim ab.

Planen Sie früh: Kurzzeitpflegeplätze sind knapp, und das Budget gilt je Kalenderjahr. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für den Eigenanteil und prüfen Sie mit dem Entlastungsbudget-Rechner, wie viel Budget Ihnen bleibt. Für Beratung und Platzsuche steht Ihnen unsere Expertensuche zur Verfügung.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

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