Was vom Jahresbetrag noch übrig ist.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Tragen Sie ein, was Sie schon genutzt haben, und der Rechner zeigt den Rest.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Tragen Sie ein, was die Pflegekasse in diesem Jahr schon bezahlt hat. Lassen Sie ein Feld leer, wenn noch nichts genutzt ist.
Ersatzpflege, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind (§ 39 SGB XI)
Vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung (§ 42 SGB XI)
3.539 € von 3.539 €
Ihnen stehen in diesem Jahr voraussichtlich noch 3.539 € zu. Sie können den ganzen Betrag frei aufteilen, auch vollständig für nur eine der beiden Leistungen. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Leistungen mit uns beantragenWas Sie zum Entlastungsbudget wissen sollten.
Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsamer Jahresbetrag für zwei Leistungen der Pflegekasse. Gemeint sind Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Im Gesetz heißt es gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür 3.539 Euro im Kalenderjahr zu.
Verhinderungspflege springt ein, wenn Sie als pflegende Person eine Pause brauchen. Das kann Urlaub sein, eine Krankheit oder ein Termin. Dann pflegt jemand anderes, zuhause oder in einer Einrichtung. Kurzzeitpflege heißt: Ihr Angehöriger wohnt einige Wochen in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Beides ist für bis zu acht Wochen im Jahr möglich.
Was sich im Juli 2025 geändert hat
Bis zum 30. Juni 2025 waren beide Leistungen getrennte Töpfe mit eigenen Regeln. Wer einen Topf nicht brauchte, konnte ihn nur zum Teil für den anderen nutzen. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Betrag.
| Leistung | Bis 30.06.2025 | Seit 01.07.2025 |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege | 1.685 € | gemeinsam |
| Kurzzeitpflege | 1.854 € | gemeinsam |
| Zusammen im Jahr | 3.539 € | 3.539 € |
Die Summe ist gleich geblieben. Neu ist, dass Sie den ganzen Betrag für nur eine Leistung nutzen dürfen. Außerdem ist die Vorpflegezeit von sechs Monaten bei der Verhinderungspflege entfallen.
Wie Sie das Budget aufteilen
Die Aufteilung bestimmen Sie selbst. Drei Wege sind üblich:
- Alles für Verhinderungspflege: wenn Sie regelmäßig stunden- oder tageweise Entlastung brauchen.
- Alles für Kurzzeitpflege: wenn Ihr Angehöriger länger in einer Einrichtung versorgt werden muss, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Gemischt: ein Teil für Entlastung im Alltag, der Rest als Reserve für eine geplante Kurzzeitpflege.
Der Entlastungsbetrag ist ein eigener Anspruch
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gehört nicht zum Entlastungsbudget. Er beträgt 131 Euro im Monat und gilt ab Pflegegrad 1 und ist für anerkannte Hilfen im Alltag gedacht. Dazu zählen etwa Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt. Im Jahr sind das 1.572 Euro.
Was Sie davon nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026.
So beantragen Sie die Leistungen
Für die Verhinderungspflege reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Das geht oft auch nachträglich, mit Rechnung oder Quittung. Die Kurzzeitpflege rechnet meist die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung ist in beiden Fällen Pflegegrad 2 oder höher.
Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, zeigt der Pflegegeld-Rechner.
Heben Sie alle Belege auf und reichen Sie sie zeitnah ein. Mehr lesen Sie in den Ratgebern Verhinderungspflege 2026, Kosten der Kurzzeitpflege und Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag?
Bekommt man bei Pflegegrad 1 das Entlastungsbudget?
Seit wann gibt es das gemeinsame Entlastungsbudget?
Kann nicht genutztes Entlastungsbudget ins nächste Jahr übertragen werden?
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