Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, denkt bei Entlastung meist an Tage und Wochen. Was im Alltag fehlt, sind dagegen oft nur ein paar Stunden, in denen jemand anderes im Haus ist und die eigene Aufmerksamkeit für eine Weile woanders sein darf.
Seit dem Frühjahr hat der Vater Pflegegrad 3. Er lebt mit der Mutter in Prien am Chiemsee, vergisst inzwischen Termine und Namen und fragt am Nachmittag mehrmals, wann sie zurückkommt, sobald sie nur kurz zum Bäcker geht. Versorgt wird er von der Mutter allein, die Tochter wohnt in Rosenheim und arbeitet in Vollzeit. Eine halbe Stunde Fahrt klingt nach wenig. Im Alltag bedeutet sie allerdings, dass die Tochter für jeden Arzttermin der Mutter einen halben Tag Urlaub nimmt und dass die Chorprobe am Donnerstagabend, früher ein fester Punkt in der Woche der Mutter, seit Monaten ausfällt.
Dass die Pflegekasse genau solche Stunden bezahlt, wissen viele Familien nicht. Unter Verhinderungspflege stellen sie sich eher die zwei Wochen vor, in denen die pflegende Ehefrau zur Kur fährt oder selbst ins Krankenhaus muss. Manche haben außerdem noch im Ohr, dass man erst ein halbes Jahr gepflegt haben muss, bevor es Geld gibt, und andere fürchten, dass die Kasse das Pflegegeld kürzt, sobald jemand anderes einspringt.
Beides trifft heute nicht mehr zu. Die Wartezeit ist seit Juli 2025 entfallen, und solange die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag dauert, bleibt das Pflegegeld unangetastet. Wer das nicht weiß, lässt einen Betrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr ungenutzt, der am Jahresende verfällt, und die Mutter sagt in der Zwischenzeit weiter ihre eigenen Termine ab.
Kurz beantwortet
Stundenweise Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr 2026. Dauert die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Tag nicht auf die acht Wochen angerechnet. Übernehmen und abrechnen kann die Stunden auch ein zugelassener Pflegedienst.
Was zählt als stundenweise Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, im Gesetz auch Ersatzpflege genannt, springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, vorübergehend nicht kann (§ 39 SGB XI). Einen besonderen Grund verlangt die Pflegekasse dafür nicht. Ein Arzttermin zählt ebenso wie ein Behördengang, ein Nachmittag beim Friseur, die Chorprobe am Abend oder einige Stunden Ruhe nach einer Woche, in der kein Tag frei war.
Stundenweise heißt dabei, dass die Vertretung an einem Tag weniger als acht Stunden dauert. Für diesen Fall gilt eine Sonderregel der Pflegekassen, die für Familien einen spürbaren Unterschied macht. Die Kosten werden zwar vom Jahresbetrag abgezogen, der Tag zählt aber nicht zu den höchstens acht Wochen im Jahr, und das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter. Wer jede Woche drei Stunden vertreten lässt, verliert dadurch keinen Cent Pflegegeld.
Wer die Stunden übernimmt, entscheidet die Familie. Das kann ein ambulanter Pflegedienst sein, eine Einzelpflegekraft, eine Nachbarin oder ein Verwandter. Voraussetzung ist lediglich, dass der Angehörige mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause von einer privaten Person gepflegt wird, denn vertreten lässt sich nur jemand, der sonst selbst pflegt. Einen Überblick über alle Regeln gibt unser Ratgeber zur Verhinderungspflege 2026.
| Regel | Stand 2026 |
|---|---|
| Anspruch | ab Pflegegrad 2, bei Pflege zu Hause durch eine private Pflegeperson |
| Betrag | bis zu 3.539 € im Kalenderjahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege |
| Dauer | höchstens acht Wochen im Jahr, Tage mit weniger als acht Stunden zählen nicht mit |
| Pflegegeld | unter acht Stunden am Tag ungekürzt, an ganzen Tagen zur Hälfte |
| Vorpflegezeit | entfallen seit 1. Juli 2025 |
| Wer vertreten darf | Pflegedienst, Einzelpflegekraft, Ehrenamtliche, Nachbarn, Angehörige |
| Frist für die Erstattung | bis zum Ende des Jahres, das auf die Vertretung folgt |
Wie viele Stunden bezahlt die Pflegekasse?
Einen festen Betrag pro Stunde gibt es bei der Verhinderungspflege nicht. Die Pflegekasse erstattet, was die Vertretung tatsächlich kostet, bis der Jahresbetrag von 3.539 Euro aufgebraucht ist. Wie weit das Geld reicht, hängt somit vor allem davon ab, was eine Stunde kostet und wer sie übernimmt.
3.539 Euro klingen zunächst nach viel Spielraum. Auf den Monat verteilt sind es knapp 295 Euro, und bei einem Pflegedienst ergibt das je nach Stundensatz etwa anderthalb bis zwei Stunden in der Woche. Für die Mutter in Prien würde das rechnerisch für einen freien Nachmittag von vier Stunden etwa alle zwei bis drei Wochen reichen, oder für eine Chorprobe jede Woche, wenn sie mit zwei Stunden auskommt.
| Stundensatz | Stunden aus dem Jahresbetrag | dazu aus dem Entlastungsbetrag | zusammen im Jahr |
|---|---|---|---|
| 35 € (Beispiel) | 101 | 44 | 145 |
| 40 € (Beispiel) | 88 | 39 | 127 |
| 45 € (Beispiel) | 78 | 34 | 112 |
Rechnung mit angenommenen Stundensätzen. Beträge nach BMG, Stand 2026. Stunden abgerundet.
Wenn die Enkelin oder eine Nachbarin einspringt
Anders gerechnet wird, wenn nahe Verwandte bis zum zweiten Grad oder Menschen aus demselben Haushalt die Vertretung übernehmen, ohne das beruflich zu tun. Dann erstattet die Kasse grundsätzlich höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes, bei Pflegegrad 3 sind das 1.198 Euro. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall können hinzukommen. Springt hingegen eine Nachbarin ein, die nicht mit der Familie verwandt ist, steht der volle Jahresbetrag zur Verfügung.
Ist stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege besser?
Viele Familien stellen die Frage so, als müssten sie sich für eines von beiden entscheiden. Tatsächlich lassen sich beide Formen im selben Jahr kombinieren, sie greifen nur auf denselben Betrag zu. Welche besser passt, hängt davon ab, wofür die Entlastung gebraucht wird.
Stundenweise eignet sich für regelmäßige, kurze Auszeiten, weil das Pflegegeld dabei unverändert bleibt. Tageweise ist sinnvoll, wenn die pflegende Person ganze Tage oder Wochen ausfällt, etwa wegen einer eigenen Operation oder einer Kur. Für diese Zeit zahlt die Kasse das Pflegegeld nur zur Hälfte weiter, am ersten und letzten Tag in voller Höhe. Wer im Herbst eine Operation vor sich hat, verplant den Betrag deshalb besser nicht schon im Frühjahr vollständig in einzelne Nachmittage.
| Verhinderungspflege stundenweise | Verhinderungspflege tageweise | Kurzzeitpflege | Pflegesachleistung | |
|---|---|---|---|---|
| Ort | zu Hause | zu Hause | in einer Einrichtung | zu Hause |
| Umfang | unter acht Stunden am Tag | ganze Tage, bis acht Wochen | bis acht Wochen | nach festem Einsatzplan, dauerhaft |
| Geld | aus 3.539 € im Jahr | aus 3.539 € im Jahr | aus 3.539 € im Jahr, Unterkunft und Verpflegung selbst | 796 € bis 2.299 € im Monat |
| Pflegegeld | läuft voll weiter | zur Hälfte | zur Hälfte | sinkt anteilig |
| Passt für | feste Auszeiten, Termine | Urlaub, Krankheit oder Operation der Pflegeperson | Zeit nach dem Krankenhaus, wenn es zu Hause nicht geht | regelmäßige Hilfe jede Woche |
Die letzte Spalte betrifft Familien, die feste Stunden nicht nur ab und zu, sondern jede Woche brauchen. Ein zugelassener Pflegedienst kann solche Einsätze auch über die Pflegesachleistung abrechnen. Das Pflegegeld sinkt in diesem Fall im selben Verhältnis, in dem die Sachleistung genutzt wird, was als sogenannte Kombinationsleistung bezeichnet wird. Für die Mutter in Prien wäre das eine Überlegung für später, falls aus dem freien Nachmittag ein fester Termin in jeder Woche wird.
Wie viele Stunden der Jahresbetrag in Ihrer Situation ergibt, hängt vom Stundensatz und davon ab, was Sie schon genutzt haben. Die Pflegeberatung von Betreuung persönlich rechnet das am Telefon mit Ihnen durch. Wie die stundenweise Betreuung dort aufgebaut ist, beschreibt der Pflegedienst auf seiner Seite zur stundenweisen Betreuung.
AnrufenWie wird stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet?
Für die Abrechnung gibt es zwei Wege, und welcher gilt, entscheidet sich meist schon beim ersten Gespräch mit dem Pflegedienst. Erstens kann der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Familie unterschreibt dafür in der Regel eine sogenannte Abtretungserklärung, mit der sie ihren Anspruch auf Erstattung an den Dienst überträgt, und muss dann nicht in Vorleistung gehen. Zweitens stellt der Dienst der Familie eine Rechnung, die sie bezahlt und anschließend bei der Pflegekasse einreicht.
In beiden Fällen braucht die Kasse einen Antrag und eine Aufstellung, an welchen Tagen wie viele Stunden vertreten wurde. Für die Erstattung gilt inzwischen eine feste Frist. Die Kosten müssen spätestens bis zum Ende des Jahres eingereicht werden, das auf die Vertretung folgt. Stunden aus dem Frühjahr 2026 lassen sich nach heutigem Recht demnach noch bis zum 31. Dezember 2027 abrechnen.
Hilfreich ist, sich nach jedem Einsatz kurz notieren zu lassen, wie viele Stunden angefallen sind. So weiß die Mutter in Prien jederzeit, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist, und muss im November nicht bei der Kasse nachfragen, ob die Chorproben bis Weihnachten noch gedeckt sind.
Wie schöpfen Sie den Betrag voll aus?
Voll ausschöpfen heißt vor allem, das ganze Jahr im Blick zu behalten. Der Betrag gilt für das Kalenderjahr und lässt sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Wer erst im Oktober davon erfährt, kann in drei Monaten kaum noch alle Stunden nutzen, die ihm zustehen.
Drei Dinge helfen dabei. Erstens lohnt sich ein fester Rhythmus, etwa jeden Donnerstag drei Stunden, weil sich so früh zeigt, ob das Geld bis Dezember reicht. Zweitens lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat dazunehmen, den ein zugelassener Pflegedienst für Betreuung und Hilfe im Haushalt abrechnen darf. Nicht genutzte Monatsbeträge können nach heutigem Recht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Drittens sollte ein Rest übrig bleiben, falls die pflegende Person im Laufe des Jahres selbst krank wird und ganze Tage vertreten werden müssen.
Wer zusätzlich eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung plant, zieht sie vom selben Jahresbetrag ab. Auch das gehört in die Planung, bevor die ersten Nachmittage gebucht sind.
Wer übernimmt die Stunden im Chiemgau?

Betreuung persönlich ist ein ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Übersee. Gegründet hat ihn 2018 Dr. Richard Spies, nachdem seine Mutter an Demenz erkrankt war und er nach einem Weg suchte, ihr den Umzug in ein Heim zu ersparen. Heute betreut der Dienst nach eigenen Angaben Familien in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land, von Reit im Winkl und Traunstein über Prien am Chiemsee und Rosenheim bis nach Bad Reichenhall und Freilassing.
Für den Jahresbetrag der Pflegekasse ist ein Punkt entscheidend, der in Anzeigen selten auffällt. Betreuung persönlich hat nach Unternehmensangaben einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen und ist damit ein zugelassener Pflegedienst. Er kann Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegesachleistung mit der Kasse abrechnen. Die Familie muss kein zweites Angebot suchen, wenn aus einzelnen Nachmittagen später ein fester Termin in jeder Woche wird.
Die Betreuungskräfte arbeiten in kleinen Teams, die jeweils in einem Landkreis verankert sind, und wohnen nach Angaben des Dienstes selbst in der Region. Für Familien heißt das kurze Wege und nach Unternehmensangaben immer dieselben Betreuerinnen und Betreuer. Bei Demenz zählt das oft mehr als jede andere Zusage. Der Vater in Prien muss sich so nicht jede Woche an ein neues Gesicht gewöhnen, und die Mutter weiß, wem sie den Hausschlüssel gibt.
Bevor die erste Stunde beginnt, kommt nach Unternehmensangaben eine Fachkraft aus der Pflegedienstleitung zu einem Beratungsgespräch nach Hause. Dabei geht es auch darum, welche Leistungen der Pflegekasse zusammenpassen, und bei Bedarf um Anträge und den Termin mit dem Medizinischen Dienst, bei denen der Dienst ebenfalls unterstützt. Mehr über das Team steht auf betreuung-persoenlich.de.
Was passiert in den Stunden, in denen der Pflegedienst da ist?
Was in den Stunden geschieht, richtet sich nach dem Tag und nach dem Menschen, der versorgt wird. Nach Unternehmensangaben gehören dazu Hilfe bei der Körperpflege, Aufgaben im Haushalt und sogenannte Aktivierung, also Beschäftigung, die den Nachmittag gliedert und vorhandene Fähigkeiten erhält, etwa ein Spaziergang, gemeinsames Kochen oder Gedächtnisübungen. Der Dienst beschreibt das als Betreuung ohne Zeitdruck, und genau dafür sind mehrstündige Termine gedacht.
Für die Abrechnung spielt dabei eine Unterscheidung eine Rolle, die im Alltag kaum auffällt. Aus der Verhinderungspflege lässt sich jede dieser Tätigkeiten bezahlen. Der Entlastungsbetrag deckt bei Pflegegrad 2 bis 5 dagegen nur Betreuung und Haushalt, nicht die Hilfe beim Waschen. Wie ein Pflegedienst beide Töpfe aufteilt, sollte deshalb vorher geklärt sein, damit die Kasse später keine Stunden zurückweist. Welche Aufgaben Betreuung persönlich im Einzelnen übernimmt, steht auf der Seite zur stundenweisen Betreuung.
Wann passt dieses Angebot nicht?
Stundenweise Vertretung durch einen Pflegedienst hilft vielen Familien, aber nicht in jeder Lage. In vier Situationen sollten Sie vorher wissen, worauf Sie sich einstellen.
Wenn Sie außerhalb des Einsatzgebiets wohnen
Betreuung persönlich arbeitet in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land, und auch dort nicht in jeder Gemeinde. Welche Orte dazugehören, zeigt die Tabelle im nächsten Abschnitt.
Wenn nur Pflegegrad 1 vorliegt
Dann gibt es keine Verhinderungspflege. Der Entlastungsbetrag steht aber schon ab Pflegegrad 1 zu und darf in diesem Pflegegrad auch für Hilfe bei der Körperpflege durch einen Pflegedienst verwendet werden.
Wenn niemand privat pflegt
Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine private Pflegeperson vertreten wird. Versorgt allein ein Pflegedienst den Angehörigen, gibt es niemanden zu vertreten, und die Stunden laufen über die Pflegesachleistung.
Wenn die Hilfe noch heute gebraucht wird
Bevor die erste Stunde beginnt, braucht jeder Pflegedienst etwas Vorlauf, für das Gespräch zu Hause und für die Planung im Team. Wer sofort Unterstützung braucht, etwa weil die pflegende Person plötzlich ins Krankenhaus muss, sollte zusätzlich beim Pflegestützpunkt nach kurzfristigen Möglichkeiten fragen.
Wo bekommen Sie im Chiemgau unabhängige Beratung?
Wer zuerst klären möchte, welche Leistungen überhaupt infrage kommen, kann sich kostenlos und ohne Bindung an einen Anbieter beraten lassen. In Bayern übernehmen das die Pflegestützpunkte, und für jeden der drei Landkreise gibt es eine eigene Anlaufstelle.
Im Landkreis Traunstein sitzt der Pflegestützpunkt am Landratsamt in Traunstein und bietet zusätzlich Sprechtage in Fridolfing, Grassau, Traunreut und Trostberg an. Für Stadt und Landkreis Rosenheim ist der Pflegestützpunkt in der Wittelsbacherstraße 38 zuständig, der nach eigenen Angaben auf Wunsch auch zu Hause berät. Im Berchtesgadener Land liegt der Pflegestützpunkt in der Bahnhofstraße 21a in Bad Reichenhall.
Dort lässt sich auch klären, ob ein höherer Pflegegrad infrage kommt. Das lohnt sich, wenn sich der Zustand seit der letzten Begutachtung verändert hat, weil davon das Pflegegeld und das Budget für die Sachleistung abhängen. Der Jahresbetrag für die Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 hingegen immer gleich hoch.
| Landkreis | Orte, in denen Betreuung persönlich arbeitet | Pflegestützpunkt |
|---|---|---|
| Traunstein | Altenmarkt an der Alz, Bergen, Chieming, Fridolfing, Grabenstätt, Grassau, Marquartstein, Reit im Winkl, Siegsdorf, Tittmoning, Traunreut, Traunstein, Trostberg, Übersee, Vachendorf, Waging am See | Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Telefon 0861 58-300 |
| Rosenheim | Aschau im Chiemgau, Bad Endorf, Bernau am Chiemsee, Prien am Chiemsee, Rimsting, Rosenheim | Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim, Telefon Stadt 08031 365-8325, Landkreis 08031 392-22300 |
| Berchtesgadener Land | Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Freilassing, Laufen, Teisendorf | Bahnhofstraße 21a, 83435 Bad Reichenhall, Telefon 08651 773885 |
Wie läuft der Start ab?
- 1
Der Anruf Am Telefon geht es um Pflegegrad und Wohnort und darum, wann und wie oft die Entlastung gebraucht wird.
- 2
Das Gespräch zu Hause Eine Fachkraft aus der Pflegedienstleitung kommt nach Hause, sieht sich die Situation an und klärt, welche Leistungen der Pflegekasse zusammenpassen.
- 3
Antrag und Abrechnung Der Dienst unterstützt nach Unternehmensangaben bei den Anträgen und bespricht mit der Familie, wie die Stunden mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
- 4
Die erste Stunde Wann der erste Einsatz beginnt, hängt von den freien Zeiten im Team vor Ort ab und wird beim Gespräch zu Hause vereinbart.
- 5
Der feste Rhythmus Danach kommen dieselben Betreuungskräfte zu den vereinbarten Zeiten, und die Familie weiß, auf welchen Nachmittag sie sich verlassen kann.
1 Seite
Zehn Fragen an den Pflegedienst, bevor die erste Stunde beginnt
Welche Fragen vor dem Start geklärt sein sollten, zeigt sich oft erst, wenn die Kasse eine Rechnung zurückschickt. Die zehn Fragen passen auf eine Seite und lassen sich ausdrucken, ohne dass Sie dafür eine E-Mail-Adresse angeben.
Checkliste öffnen
- Sind Sie ein zugelassener Pflegedienst mit Versorgungsvertrag?
- Was kostet eine Stunde, und kommt eine Anfahrtspauschale hinzu?
- Gibt es eine Mindestdauer für jeden Einsatz?
- Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab, oder bekomme ich eine Rechnung?
- Übernehmen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege?
- Setzen Sie auch den Entlastungsbetrag ein, und für welche Aufgaben?
- Kommt immer dieselbe Person?
- Wer kommt, wenn sie krank ist oder Urlaub hat?
- Wie erfahre ich, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist?
- Wie kurzfristig kann ich einen Termin absagen oder verschieben, und was kostet das?
Häufige Fragen
Was fällt unter stundenweise Verhinderungspflege?
Stundenweise Verhinderungspflege ist jede Vertretung der pflegenden Person, die an einem Tag weniger als acht Stunden dauert. Den Anlass bestimmt die Familie selbst, vom Arzttermin über den Einkauf bis zu einigen freien Stunden. Übernehmen kann sie ein Pflegedienst, eine Einzelpflegekraft oder eine private Person.
Wie viel Geld bekommt man bei stundenweise Verhinderungspflege?
Bis zu 3.539 Euro im Jahr 2026, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse erstattet die tatsächlichen Kosten der Vertretung bis zu diesem Betrag, einen festen Satz pro Stunde gibt es nicht. Übernehmen nahe Verwandte die Stunden, ohne das beruflich zu tun, gilt grundsätzlich höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes.
Wie kann man stundenweise Verhinderungspflege abrechnen?
Entweder rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, oder die Familie bezahlt die Rechnung und lässt sie sich erstatten. Im zweiten Fall reicht sie Rechnung und Stundennachweis bei der Pflegekasse ein, spätestens bis zum Ende des Jahres, das auf die Vertretung folgt.
Wie kann ich die stundenweise Verhinderungspflege voll ausschöpfen?
Am besten mit einem festen Rhythmus über das ganze Jahr, weil der Betrag zum Jahresende verfällt. Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Betreuung und Haushalt einsetzen. Sinnvoll ist außerdem ein Rest für den Fall, dass die pflegende Person ganze Tage ausfällt.
Was ist besser, stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege?
Stundenweise ist besser für regelmäßige kurze Auszeiten, weil das Pflegegeld dabei ungekürzt bleibt. Tageweise passt, wenn die pflegende Person ganze Tage ausfällt, dann zahlt die Kasse das Pflegegeld für diese Zeit zur Hälfte weiter. Beide Formen lassen sich im selben Jahr kombinieren.
Welche Beispiele gibt es für stundenweise Verhinderungspflege?
Typisch sind ein freier Nachmittag in der Woche, Arzttermine oder Behördengänge der pflegenden Person, ein Abend im Verein oder ein Besuch beim Friseur. Auch wenn eine Angehörige an einigen Nachmittagen arbeitet und die Pflege in dieser Zeit sonst niemand übernimmt, lassen sich diese Stunden in der Regel vertreten.
Was könnte sich 2027 ändern?
Seit Juni 2026 liegt der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor. Er sieht vor, die Verhinderungspflege als eigene Leistung und den gemeinsamen Jahresbetrag zum 1. Januar 2027 aufzulösen. Vertretung durch einen Pflegedienst würde danach aus einem monatlichen Sachleistungsbudget bezahlt, selbst organisierte Vertretung aus einem Entlastungsbudget und akute Notlagen aus einem sogenannten Überbrückungsbudget.
Beschlossen ist davon bislang nichts, und im parlamentarischen Verfahren können sich Beträge und Regeln noch ändern. Für Familien heißt das zweierlei. Erstens gelten bis zu einer Verkündung die Regeln, mit denen dieser Beitrag rechnet. Zweitens spricht einiges dafür, den Betrag für 2026 noch in diesem Jahr zu nutzen und Rechnungen zeitnah einzureichen.
Passend dazu im Pflegekompass
Fazit
Für pflegende Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege der einfachste Weg zu regelmäßigen freien Stunden, weil sie weder eine Wartezeit noch eine Kürzung des Pflegegeldes mit sich bringt. Bis zu 3.539 Euro im Jahr ergeben bei einem Pflegedienst je nach Stundensatz rund 80 bis 100 Stunden, genug für einen freien Nachmittag etwa alle zwei bis drei Wochen.
Ob daraus ein fester Termin wird, entscheidet sich häufig an praktischen Fragen, also daran, wer abrechnet, ob dieselbe Person kommt und wie früh im Jahr die Familie beginnt. Wer diese Punkte vor der ersten Stunde klärt, hat bis Dezember mehr davon.

Wie viele Stunden stehen Ihnen zu?
Im Telefonat klärt die Pflegeberatung von Betreuung persönlich, ob Sie im Einsatzgebiet wohnen, welche Leistungen der Pflegekasse bei Ihrem Pflegegrad zusammenpassen und wann ein erster Termin möglich wäre. Das Gespräch ist unverbindlich, entscheiden können Sie danach in Ruhe.
Stunden am Telefon besprechenTelefon 08642 244 03 43
Mehr über den Pflegedienst steht auf betreuung-persoenlich.de.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit, Verhinderungspflege, Stand 14.09.2026, abgerufen am 21.09.2026
- Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- Bundesministerium für Gesundheit, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten
- § 36, § 37, § 38, § 39, § 42, § 42a und § 45b SGB XI, gesetze-im-internet.de
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI
- Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit, Juni 2026, nicht beschlossen
- Landratsamt Traunstein, Stadt und Landratsamt Rosenheim, Bezirk Oberbayern, Angaben zu den Pflegestützpunkten, abgerufen am 21.09.2026
