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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wird die Verhinderungspflege 2026 wirklich abgeschafft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juli 2026 um 04:15

Warum werden die Pflegeanbieter nicht tätig das aktuell in der Diskussion stehende Neue Pflegegesetz zu stoppen? Die Abschaffung der Verhinderungspflege bedeutet für sehr viele Pflegende und zu Pflegende eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung, die sich absehbar auch bei den Anbietern auswirkt. Die geplanten Änderungen in den Arbeitsprozessen mit verstärkten Einsatz digitaler Strukturen könnte zu erheblichen Überforderungen beitragen und auch die Abrechnungen mit den Kassen beeinträchtigen 😉 MfG A. Oehlmann

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo Herr Oehlmann, hier kursiert gerade viel Halbwissen — deshalb einmal der nüchterne Stand: Die Verhinderungspflege wird nicht abgeschafft. Was zum 01.07.2025 in Kraft getreten ist, ist das Gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 € nach § 42a SGB XI). Verhinderungspflege gibt es weiterhin nach § 39 SGB XI, mit den bekannten Regeln (bis zu 6 Wochen im Jahr, bei nahen Angehörigen begrenzt auf das 1,5-fache Pflegegeld plus nachweisbare Fahrt- und Verdienstausfallkosten). Neu und für viele bitter ist die verkürzte Abrechnungsfrist seit 01.01.2026: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Alte Ansprüche aus 2022–2024 sind damit verfallen. Das trifft tatsächlich Familien, die auf mehrjährige Ansparung gebaut hatten. Zu Ihrer eigentlichen Frage — warum die Anbieterverbände nicht lauter Alarm schlagen: Die tun das durchaus. bpa, AWO, Caritas, Diakonie und der VdK haben zu den Reformentwürfen umfangreich Stellung genommen, teils sehr kritisch. Nur landet das selten in den Nachrichten, weil pflegepolitische Debatten öffentlich wenig Resonanz haben. Wer Druck aufbauen will, kann sich an diese Verbände wenden oder an den Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis. Auch der Sozialverband VdK sammelt gezielt Fallschilderungen für die politische Arbeit. Zur Digitalisierung der Abrechnungsprozesse: Die Umstellung ist real und wird für kleinere Dienste anspruchsvoll. Ob daraus Versorgungsengpässe werden, wird sich in den nächsten 12–18 Monaten zeigen. Für die konkrete rechtliche Einordnung einzelner Punkte lohnt sich der Blick in Tobias' Rubrik Pflegerecht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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