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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie schnell läuft eine Höherstufung beim Pflegegrad?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juli 2026 um 04:15

Wie schnell Höherstufung Pflegegrad?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Der Ablauf ist derselbe wie beim Erstantrag — nur dass die Pflegekasse schon eine Akte hat und der MD gezielt auf Veränderungen schaut. Der zeitliche Rahmen: - Formloser Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse (Anruf, Brief oder Online-Formular) — Tag des Antrags ist der Stichtag für die rückwirkende Zahlung. - Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Das sind rund 5 Wochen ab Antragseingang. - In dieser Zeit meldet sich der MD für einen Begutachtungstermin. Manchmal geht das nach Aktenlage (§ 18 Abs. 2a SGB XI), meist gibt es aber erneut einen Hausbesuch. - Wird die Frist von 25 Arbeitstagen überschritten, hat die Kasse 70 € pro angefangener Woche Verzögerung an dich zu zahlen (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Realistisch dauert das Verfahren in der Praxis 4 bis 8 Wochen, je nach Auslastung des MD in deinem Bundesland. Der neue Pflegegrad gilt dann rückwirkend zum Antragsmonat — die Nachzahlung kommt automatisch mit dem ersten regulären Zahlungslauf. Zwei Punkte, die oft übersehen werden: 1. Führe vor dem Termin ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche — was hat sich seit der letzten Begutachtung verschlechtert? Der Gutachter sieht nur die Momentaufnahme, du kennst den Alltag. 2. Der bestehende Pflegegrad bleibt während des gesamten Verfahrens unverändert bestehen. Falls die Höherstufung abgelehnt wird, verlierst du nichts — der aktuelle Grad bleibt, du kannst nur binnen einem Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Ein Sonderfall: Bei akuter Verschlechterung (z. B. nach Schlaganfall, Sturz mit Klinikaufenthalt) kannst du bei der Kasse ausdrücklich eine Eilbegutachtung beantragen. Die ist gesetzlich zwar nicht klar geregelt, wird aber in der Praxis oft binnen 2 bis 3 Wochen umgesetzt, wenn du die Dringlichkeit mit Arztbrief belegst.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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