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Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim nach 3 Jahren?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juli 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim nach 3 Jahren?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Hallo, der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen — und nur einer davon sinkt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Das ist der Punkt, den viele Familien unterschätzen. Die vier Bestandteile des Heimentgelts: 1. Pflegebedingter Eigenanteil (EEE — einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) 2. Unterkunft 3. Verpflegung 4. Investitionskosten (anteilige Gebäudekosten) Die Pflegekasse zahlt einen festen Sachleistungsbetrag je Pflegegrad direkt an das Heim. Was darüber hinaus an pflegebedingten Kosten anfällt, ist der EEE — und genau auf diesen Anteil greift der gestaffelte Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Die Staffelung nach Dauer im Heim: - bis 12 Monate: 15 % Zuschuss auf den EEE - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat (also nach 3 Jahren): 75 % Nach 3 Jahren im Heim trägt die Pflegekasse also drei Viertel des pflegebedingten Eigenanteils. Der Bewohner zahlt davon nur noch 25 %. Wichtig — und das ist der Praxis-Knackpunkt: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert komplett beim Bewohner. Diese drei Posten machen je nach Heim und Region 1.200–1.800 € pro Monat aus. Wer also nach 3 Jahren denkt "jetzt zahle ich kaum noch was", wird vom Heimbescheid eingeholt. Eine realistische Beispielrechnung (regional sehr unterschiedlich, NRW-Mittelwert): Gesamtkosten 4.800 €/Monat, davon EEE 1.600 €, U+V+Invest 1.500 €, Pflegekassen-Sachleistung 1.700 €. Nach 3 Jahren übernimmt die Kasse zusätzlich 75 % von 1.600 € = 1.200 €. Eigenanteil sinkt von rund 3.100 € auf rund 1.900 €/Monat. Die genauen Zahlen findest du in deinem Heimvertrag und auf der monatlichen Abrechnung — der Zuschlag muss dort als eigene Position ausgewiesen sein. Wenn nicht: beim Heim nachfragen, die Verrechnung läuft automatisch ab dem ersten Tag. Bei strittigen Beträgen oder Sozialamts-Themen (Hilfe zur Pflege) lohnt eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder ein Termin beim Pflegestützpunkt.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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