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Pflegekompass
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Wer zahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juli 2026 um 04:15

Wer zahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Die Kosten im Pflegeheim werden gestaffelt aufgebracht. Zuerst zahlt die Pflegekasse einen festen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad, der Rest ist Eigenanteil — bestehend aus pflegebedingtem Eigenanteil (EEE, in jedem Heim gleich, egal welcher PG 2–5), Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Reicht Rente plus Vermögen nicht, greift diese Reihenfolge: 1. Leistungszuschlag der Pflegekasse (§ 43c SGB XI), abhängig von der Verweildauer im Heim: - bis 12 Monate: 15 % des EEE - 13.–24. Monat: 30 % - 25.–36. Monat: 50 % - ab 37. Monat: 75 % Das senkt den Eigenanteil oft deutlich. 2. Eigene Einkünfte und Vermögen werden eingesetzt. Schonvermögen liegt bei 10.000 €. 3. Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim Sozialamt. Das Amt prüft Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen, übernimmt die ungedeckte Differenz und meldet ggf. Ansprüche gegen Kinder an. 4. Elternunterhalt nach Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € herangezogen werden. Schwiegerkinder zahlen nicht. Enkel ebenfalls nicht. 5. Ehepartner haften gegenseitig unabhängig von dieser Grenze — Einkommen und Vermögen werden mit eigenem Schonvermögen geprüft. Praktischer Schritt: Antrag auf Hilfe zur Pflege rechtzeitig parallel zum Heimeinzug beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde stellen. Das Heim hilft meist mit den Unterlagen. Bei konkreten Fragen zur Vermögensanrechnung oder zum Elternunterhalt lohnt der Kontakt zu Tobias aus unserer Pflegerechts-Rubrik.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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