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Wie berechne ich den Eigenanteil eines Pflegeheims?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juli 2026 um 04:15

Wie berechne ich den Eigenanteil eines Pflegeheims?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Hallo, der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus vier Bausteinen zusammen — die ersten drei sind für alle Bewohner gleich hoch, egal ob Pflegegrad 2 oder 5: 1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) — der pflegebedingte Anteil, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Liegt aktuell im Bundesschnitt bei rund 1.500–1.800 €/Monat, je nach Bundesland und Heim deutlich abweichend. 2. Unterkunft (Miete, Strom, Wasser): meist 800–1.000 €/Monat. 3. Verpflegung: meist 300–400 €/Monat. 4. Investitionskosten (Gebäudeerhalt, Abschreibung): meist 400–600 €/Monat. Summe in der Praxis: 2.800 € bis weit über 3.500 € pro Monat — je nach Region. NRW und Baden-Württemberg sind teuer, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen darunter. Was die Pflegekasse zuschießt (§ 43 SGB XI, vollstationäre Pflege): - Pflegegrad 2: 805 € - Pflegegrad 3: 1.319 € - Pflegegrad 4: 1.855 € - Pflegegrad 5: 2.096 € Wichtig: Dieser Zuschuss deckt nur den pflegebedingten Teil — Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben immer beim Bewohner. Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI — entlastet den EEE prozentual, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer: - Bis 12 Monate: 15 % - 13.–24. Monat: 30 % - 25.–36. Monat: 50 % - Ab 37. Monat: 75 % Beispiel: Heim mit 3.200 € Gesamtkosten, Pflegegrad 3, 6 Monate Aufenthalt: 3.200 € minus 1.319 € Pflegekasse = 1.881 € offen. Davon EEE-Anteil (sagen wir 1.700 €) minus 15 % Leistungszuschlag = 255 € Entlastung. Eigenanteil also rund 1.626 €. So gehst du konkret vor: 1. Vom Heim die Aufstellung anfordern — die vier Posten müssen einzeln ausgewiesen sein. 2. Den passenden Pflegekassen-Zuschuss abziehen. 3. Den Leistungszuschlag nach Aufenthaltsmonaten gegenrechnen. Reicht Rente plus Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) beim Sozialamt ein. Vor der Heimwahl lohnt sich ein Anruf bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — die rechnen das mit dir durch. Mein Tipp aus der Praxis: Vergleiche bei mehreren Heimen explizit den EEE, nicht die Gesamtsumme. Bei gleicher Region sind hier 300–500 € Unterschied keine Seltenheit.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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