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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der TK und was muss auf die Bestätigung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juli 2026 um 04:15

Super erklärt,ist es möglich den Antrag und Ersatzpflege Bestätigung der Aufwendungen der TK erklären? Dankeschön lieben Dank

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Bei der Techniker Krankenkasse läuft die Verhinderungspflege über zwei Formulare, die du auf tk.de im Formularcenter findest (Suchbegriff „Verhinderungspflege"): den Antrag selbst und die „Bestätigung der Aufwendungen der Ersatzpflegeperson". Der Antrag ist unkompliziert. Du trägst ein: - Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Versichertennummer, Pflegegrad) - Daten der Ersatzpflegeperson (Name, Anschrift, Verhältnis zur pflegebedürftigen Person) - Zeitraum der Verhinderungspflege (Datum, Uhrzeit — bei stundenweiser VP wichtig) - Höhe der geltend gemachten Aufwendungen Die Aufwendungsbestätigung ist der Nachweis, dass die Ersatzpflegeperson das Geld tatsächlich bekommen hat. Sie unterschreibt dort: - Zeitraum und Umfang der geleisteten Pflege (Tage bzw. Stunden) - erhaltener Betrag - Ort, Datum, Unterschrift Wichtig bei der TK, was oft für Verwirrung sorgt: Ist die Ersatzpflegeperson ein naher Angehöriger (bis 2. Grad) oder lebt mit der pflegebedürftigen Person im Haushalt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das 898,50 €. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall gehen extra bis zur Ausschöpfung des Gesamtbudgets von 3.539 €. Bei nicht-verwandten Ersatzpflegepersonen (z. B. Nachbarin, Freundin) gilt die 1,5-fach-Grenze nicht — dann ist der volle Rahmen bis 3.539 € nutzbar. Zum Pflegegeld: Bleibt die Ersatzpflege am Tag unter 8 Stunden, läuft dein Pflegegeld ungekürzt weiter. Erst ab 8 Stunden am Tag halbiert die TK das Pflegegeld für diesen Tag. Erster und letzter Tag einer ganztägigen Vertretung zählen dabei immer voll. Und die Frist, die 2026 neu ist: Belege für Verhinderungspflege müssen bis Ende des Folgejahres bei der TK eingereicht werden. VP aus 2022, 2023 und 2024 ist seit dem 01.01.2026 verfallen — falls du da noch etwas offen hattest, unbedingt zeitnah klären. Du kannst den Antrag auch rückwirkend stellen, solange die Frist läuft. Am schnellsten geht es über die TK-App oder das „Meine TK"-Portal, dort einfach beide Formulare hochladen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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