
Experte für Pflegerecht
Geantwortet vor 2 Tagen
Bei der Techniker Krankenkasse läuft die Verhinderungspflege über zwei Formulare, die du auf tk.de im Formularcenter findest (Suchbegriff „Verhinderungspflege"): den Antrag selbst und die „Bestätigung der Aufwendungen der Ersatzpflegeperson".
Der Antrag ist unkompliziert. Du trägst ein:
- Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Versichertennummer, Pflegegrad)
- Daten der Ersatzpflegeperson (Name, Anschrift, Verhältnis zur pflegebedürftigen Person)
- Zeitraum der Verhinderungspflege (Datum, Uhrzeit — bei stundenweiser VP wichtig)
- Höhe der geltend gemachten Aufwendungen
Die Aufwendungsbestätigung ist der Nachweis, dass die Ersatzpflegeperson das Geld tatsächlich bekommen hat. Sie unterschreibt dort:
- Zeitraum und Umfang der geleisteten Pflege (Tage bzw. Stunden)
- erhaltener Betrag
- Ort, Datum, Unterschrift
Wichtig bei der TK, was oft für Verwirrung sorgt:
Ist die Ersatzpflegeperson ein naher Angehöriger (bis 2. Grad) oder lebt mit der pflegebedürftigen Person im Haushalt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das 898,50 €. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall gehen extra bis zur Ausschöpfung des Gesamtbudgets von 3.539 €.
Bei nicht-verwandten Ersatzpflegepersonen (z. B. Nachbarin, Freundin) gilt die 1,5-fach-Grenze nicht — dann ist der volle Rahmen bis 3.539 € nutzbar.
Zum Pflegegeld: Bleibt die Ersatzpflege am Tag unter 8 Stunden, läuft dein Pflegegeld ungekürzt weiter. Erst ab 8 Stunden am Tag halbiert die TK das Pflegegeld für diesen Tag. Erster und letzter Tag einer ganztägigen Vertretung zählen dabei immer voll.
Und die Frist, die 2026 neu ist: Belege für Verhinderungspflege müssen bis Ende des Folgejahres bei der TK eingereicht werden. VP aus 2022, 2023 und 2024 ist seit dem 01.01.2026 verfallen — falls du da noch etwas offen hattest, unbedingt zeitnah klären.
Du kannst den Antrag auch rückwirkend stellen, solange die Frist läuft. Am schnellsten geht es über die TK-App oder das „Meine TK"-Portal, dort einfach beide Formulare hochladen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. —
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