Alle fünf Pflegegrade mit Punkten, Pflegegeld, Sachleistungen und weiteren Leistungen in einer Tabelle. Aktuell gültig seit 01.01.2025, keine Änderung 2026.
Von der Pflegekompass-Redaktion Aktualisiert am 12.04.2026, Lesezeit 14 Minuten
Pflegegrad Tabelle 2026: Alle Pflegegrade mit Leistungen und Punkten im Überblick, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Kurzantwort: Die Pflegegrad Tabelle 2026 zeigt fünf Pflegegrade mit steigenden Leistungen. Die Beträge gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025 (§ 28 SGB XI). Hier die Übersicht:
Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte, kein Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte, 347 Euro Pflegegeld monatlich
Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte, 599 Euro Pflegegeld monatlich
Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte, 800 Euro Pflegegeld monatlich
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte, 990 Euro Pflegegeld monatlich
Ein Pflegegrad bedeutet: Es gibt Hilfe. Finanzielle Hilfe, praktische Hilfe, organisatorische Hilfe. Doch welcher Pflegegrad steht Ihnen oder Ihrem Angehörigen zu? Und was genau bedeutet er in Euro?
Diese Seite zeigt Ihnen alle fünf Pflegegrade in einer übersichtlichen Tabelle, mit den aktuellen Beträgen für Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastung und weiteren Leistungen. Außerdem erfahren Sie, wie die Punkte bei der Begutachtung ermittelt werden und was sich 2026 geändert hat.
Pflegegrad-Tabelle 2026: Alle Leistungen auf einen Blick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Pflegeleistungen pro Pflegegrad zusammen. Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2028 geplant.
Leistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
NBA-Punkte
12,5 bis 27
27 bis 47,5
47,5 bis 70
70 bis 90
90 bis 100
Pflegegeld (§ 37)
entfällt
347 €
599 €
800 €
990 €
Pflegesachleistungen (§ 36)
entfällt
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)
131 €
131 €
131 €
131 €
131 €
Tages-/Nachtpflege (§ 41)
entfällt
721 €
1.357 €
1.685 €
2.085 €
VP und KZP (Jahresbetrag)
entfällt
3.539 €
3.539 €
3.539 €
3.539 €
Pflegehilfsmittel (§ 40)
42 €
42 €
42 €
42 €
42 €
Wohnraumanpassung (§ 40)
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
Alle Beträge monatlich, sofern nicht anders angegeben. VP = Verhinderungspflege, KZP = Kurzzeitpflege. Wohnraumanpassung: Einmaliger Zuschuss je Maßnahme. Quelle: § 28 ff. SGB XI, Stand April 2026.
Tipp: Neben dem Pflegegeld steht Ihnen eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu, ab Pflegegrad 1 und ohne Rezept. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Pflegehilfsmittel beantragen.
Gemeinsam die Pflegegrad-Tabelle verstehen, Informationen zu Leistungen und Ansprüchen, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Pflegegrad-Rechner
Welcher Pflegegrad passt?
25 Fragen zu den sechs Bereichen der Begutachtung nach § 15 SGB XI. Ohne Anmeldung, das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Pflegegrad-Punkte: So wird der Pflegegrad ermittelt
Der Pflegegrad wird durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bestimmt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet sechs Lebensbereiche, sogenannte Module. Aus der Bewertung ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100.
Die 6 Module des NBA
Jedes Modul misst, wie selbstständig eine Person in einem bestimmten Lebensbereich ist. Je weniger selbstständig, desto mehr Punkte. Die Module werden unterschiedlich gewichtet:
Modul
Lebensbereich
Gewichtung
1
Mobilität
10 %
2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
15 %*
3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4
Selbstversorgung
40 %
5
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
20 %
6
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
15 %
*Bei Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert, nicht beide zusammen.
Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 Prozent die höchste Gewichtung. Hier wird geprüft, ob die Person sich selbstständig waschen, ankleiden, essen und trinken kann. Wer in diesem Bereich stark eingeschränkt ist, erreicht schnell einen höheren Pflegegrad.
Punktebereiche und Pflegegrade
Aus dem gewichteten Gesamtpunktwert ergibt sich der Pflegegrad:
Punkte (NBA)
Pflegegrad
Beeinträchtigung
12,5 bis unter 27
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
27 bis unter 47,5
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 70
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Unter 12,5 Punkten liegt keine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Begutachtung Ihren tatsächlichen Pflegebedarf nicht widerspiegelt, können Sie Widerspruch einlegen. Unsere Expertensuche vermittelt Sie an Berater, die Sie dabei unterstützen.
Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen. Notieren Sie alle Tätigkeiten, bei denen Ihr Angehöriger Hilfe braucht, inklusive Dauer und Häufigkeit. Das hilft dem Gutachter, den Pflegebedarf realistisch einzuschätzen.
Pflegegrad 1 bis 5 im Detail
Jeder Pflegegrad bringt unterschiedliche Leistungen mit sich. Hier finden Sie die Details zu jedem einzelnen Grad, mit konkreten Beträgen und Voraussetzungen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung (12,5 bis 27 Punkte)
Pflegegrad 1 gilt als Einstieg in das Pflegesystem. Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dennoch stehen Betroffenen wichtige Leistungen zu:
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflegehilfsmittel:42 Euro monatlich für Verbrauchsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme
Pflegeberatung: Anspruch auf Beratung nach § 7a SGB XI, die Kosten trägt die Pflegekasse
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis 47,5 Punkte)
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das ist der Pflegegrad, den die meisten Antragsteller zuerst erhalten.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte)
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt.
Wichtig: Alle Pflegegrade haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro monatlich. Ihre Pflegebox zusammenstellen.
Pflegeberatung, Fachkraft erklärt die verschiedenen Pflegegrade und ihre Leistungen, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Was hat sich 2026 bei den Pflegegraden geändert?
Bei den Geldleistungen hat sich 2026 nichts geändert. Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und alle weiteren Beträge bleiben auf dem Stand vom 1. Januar 2025. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 geplant.
Dennoch gibt es einige Regelungen, die 2026 relevant sind:
Gemeinsamer Jahresbetrag für VP und KZP
Seit Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Das Budget ist flexibel einsetzbar: Sie können es vollständig für Verhinderungspflege nutzen, vollständig für Kurzzeitpflege, oder beides kombinieren.
Beratungspflicht bei Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss weiterhin regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen:
Pflegegrad 2 bis 5: Einmal pro Halbjahr
Pflegegrad 4 und 5: Auf Wunsch zusätzlich einmal pro Vierteljahr
Versäumen Sie den Beratungsbesuch, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Pflegegeld Tabelle.
Nächste Erhöhung: 1. Januar 2028
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine automatische Dynamisierung vor: Alle drei Jahre werden die Pflegeleistungen an die Kerninflationsrate angepasst. Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent ist die nächste Anpassung für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Häufige Fragen zur Pflegegrad Tabelle 2026
Wie viele Pflegegrade gibt es 2026?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis 27 Punkte), Pflegegrad 5 einer schwersten Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung (90 bis 100 Punkte). Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst anhand von sechs Modulen festgestellt.
Wie werden die Pflegegrade ermittelt?
Die Pflegegrade werden durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und prüft sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung. Daraus ergibt sich ein Punktwert von 0 bis 100.
Wie hoch ist das Pflegegeld pro Pflegegrad 2026?
Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026: Pflegegrad 2 = 347 Euro, Pflegegrad 3 = 599 Euro, Pflegegrad 4 = 800 Euro, Pflegegrad 5 = 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Sie haben jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich), Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro je Maßnahme) und Pflegeberatung.
Werden die Pflegeleistungen 2026 erhöht?
Nein. Im Jahr 2026 gibt es keine Erhöhung der Pflegeleistungen. Die letzte Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgte zum 1. Januar 2025 durch das PUEG. Die nächste planmäßige Anpassung an die Kerninflationsrate ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, es wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Pflegesachleistungen werden dagegen direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Beide Leistungen lassen sich über die Kombinationsleistung miteinander verbinden.
Zusammenfassung
Die Pflegegrad Tabelle 2026 zeigt fünf Pflegegrade mit steigenden Leistungen, von der geringen Beeinträchtigung (Pflegegrad 1, ab 12,5 Punkten) bis zur schwersten Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (Pflegegrad 5, ab 90 Punkten). Das Pflegegeld reicht von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Alle Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert.
Unabhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne Rezept. Sie zahlen nichts dazu. Und wenn Sie Unterstützung bei der Einstufung, beim Pflegegrad beantragen oder bei anderen Pflegefragen brauchen: Unsere Expertensuche vermittelt Sie an qualifizierte Berater in Ihrer Region.
Quellen und Hinweise
§ 28 ff. SGB XI: Leistungen der Pflegeversicherung
§ 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
§ 36 SGB XI: Pflegesachleistungen
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), Bundesgesetzblatt 2023
Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.