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Pflegekompass
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Werden Leistungen der Pflegeversicherung an die Inflation angepasst?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Juli 2026 um 04:15

4:54 Ja, Frau Niedermaier. Es wird alles teurer. Aber bei welcher Versicherung wurden bei Ihnen die Leistungen wegen ansteigender Preise erhöht? Wäre ganz was neues.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

TITEL: Warum wird Pflegegeld nicht automatisch an die Inflation angepasst? ANTWORT: Der Punkt trifft einen wunden Nerv. Die Pflegeversicherung kennt keinen automatischen Inflationsausgleich wie etwa die gesetzliche Rente. Die Leistungsbeträge stehen als feste Euro-Werte im SGB XI und werden nur angepasst, wenn der Gesetzgeber sich aktiv dazu entscheidet. So sieht die Realität aus: - Zwischen 2017 (Einführung der Pflegegrade) und 2023 wurde das Pflegegeld sieben Jahre lang gar nicht erhöht. - Zum 01.01.2024 gab es +5 % Pflegegeld — nach einer Inflation, die im gleichen Zeitraum kumuliert deutlich höher lag. - Zum 01.01.2025 kamen nochmals +4,5 % dazu (aktuelle Sätze: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €). - Für 2026 ist keine Erhöhung vorgesehen. Die nächste turnusmäßige Prüfung der Leistungshöhe ist im Gesetz verankert (§ 30 SGB XI, sogenannte Dynamisierung). Gleichzeitig steigen die Beiträge: Der allgemeine Beitragssatz liegt seit 01.01.2025 bei 3,6 % (Kinderlose 4,2 %). Also mehr Einzahlung — bei realer Kaufkraftminderung der Auszahlung. Die politische Debatte darüber läuft, unter anderem im Rahmen der angekündigten Pflegereform. Sozialverbände wie VdK und Sozialverband Deutschland fordern seit Jahren eine gesetzliche Dynamisierung analog zur Rente. Passiert ist bisher wenig. Für den Alltag heißt das konkret: Wer heute pflegt, muss die Lücke selbst schließen — über Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI), Ausschöpfung von Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege-Budget (gemeinsam 3.539 €/Jahr) und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (42 €/Monat). Diese Töpfe verfallen sonst ungenutzt und sind faktisch ein versteckter Teil des monatlichen Budgets.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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