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Pflegekompass
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Welcher Pflegegrad ist nötig für die Aufnahme in ein Pflegeheim?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juli 2026 um 04:15

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Aufnahme in Alten- und Pflegeheime ist weiterhin ab Pflegestufe 3 möglich“ Das neue Pflegefonds-Gesetz des Bundes regelt, dass ab 2018 für Personen mit Pflegestufe 4 oder höher die Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim grundsätzlich außer Streit steht.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Hallo, kurz zur Einordnung: Der zitierte Text bezieht sich auf Österreich (Pflegestufen, Landesrätin Gerstorfer). In Deutschland gelten Pflegegrade und ein anderes System — dazu die Antwort. In Deutschland gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindest-Pflegegrad für die Aufnahme in ein Pflegeheim. Theoretisch kann jeder in ein Heim einziehen, auch ohne Pflegegrad — es ist zunächst eine privatrechtliche Frage zwischen Bewohner und Einrichtung. Der entscheidende Punkt ist die Finanzierung durch die Pflegekasse. Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2: - Pflegegrad 2: 805 €/Monat - Pflegegrad 3: 1.319 €/Monat - Pflegegrad 4: 1.855 €/Monat - Pflegegrad 5: 2.096 €/Monat Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse nur einen Zuschuss von 131 €/Monat (Entlastungsbetrag), keine vollstationären Leistungen. Ein Heimplatz mit PG 1 ist möglich, aber der Eigenanteil ist entsprechend hoch — deshalb nehmen viele Häuser Bewohner mit PG 1 gar nicht erst auf oder nur in eigenständigen Wohnbereichen. Praktisch bedeutet das: Ab Pflegegrad 2 ist die stationäre Pflege im klassischen Sinn abgedeckt. Ab Pflegegrad 3 ist die Aufnahme in praktisch jedem Heim unproblematisch, weil hier der Pflegebedarf klar dokumentiert ist und die Kassenleistungen einen relevanten Anteil des Heimentgelts tragen. Zum Eigenanteil: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für Pflegekosten ist in einem Heim für alle Bewohner ab PG 2 gleich hoch — unabhängig vom Pflegegrad. Dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Seit 2022 gibt es Zuschläge nach Verweildauer (§ 43c SGB XI), die den EEE senken: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr. Mein Tipp aus der Praxis: Bei geplantem Heimeinzug frühzeitig Pflegegrad beantragen — der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, Tag der Antragstellung ist Stichtag für rückwirkende Leistungen. Und immer im konkreten Heim nachfragen, wie hoch der EEE dort aktuell ist. Die Unterschiede zwischen Einrichtungen sind erheblich.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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