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Pflegekompass
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Was bleibt der Ehefrau vom Vermögen, wenn der Mann ins Pflegeheim muss?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juli 2026 um 04:15

Dieses Vermögen wird als sogenanntes „Schonvermögen“ bezeichnet. Der sogenannte „Vermögensschonbetrag“ beträgt pro Person 10.000 €. Das bedeutet, ein Ehepaar darf zusammen 20.000 € behalten. Bis zu diesem Sparvermögen müssen aber die Heimkosten selbst übernommen werden.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Die 10.000 € pro Person stimmen — das ist das Schonvermögen nach § 90 SGB XII (seit 2023 angehoben). Beim Ehepaar zusammen also 20.000 €, die das Sozialamt nicht anrührt, wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird. Das ist aber längst nicht alles, was der Ehefrau bleibt. Zusätzlich geschützt sind unter anderem: - Ein selbstgenutztes, angemessenes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) — die Ehefrau muss nicht ausziehen oder verkaufen. - Angemessener Hausrat, ein angemessenes Kfz. - Bestimmte Altersvorsorge (z. B. Riester). - Bestattungsvorsorgeverträge in angemessenem Rahmen. Beim laufenden Einkommen der zu Hause lebenden Ehefrau gilt ein Selbstbehalt. Sie muss also nicht ihre gesamte Rente einsetzen, sondern behält den Betrag, den sie zum eigenen Lebensunterhalt braucht. Die genaue Berechnung macht das Sozialamt individuell. Wichtig für Ehepartner: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz (100.000-€-Grenze) gilt nur für Kinder und Eltern, NICHT für Ehegatten. Die Unterhaltspflicht zwischen Eheleuten bleibt bestehen, aber eben nur bis zur Leistungsgrenze und mit den genannten Freibeträgen. Für die konkrete Rechnung im Einzelfall lohnt sich ein Termin beim Sozialamt oder bei der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — dort werden Vermögen, Einkommen und Selbstbehalt sauber gegengerechnet. Bei juristischen Streitfragen (z. B. wenn das Sozialamt zu viel verlangt) kann Tobias aus dem Pflegerecht-Bereich weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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