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Pflegekompass
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Welche Umbaumaßnahmen übernimmt die Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 09. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Umbaumaßnahmen übernimmt die Pflegekasse?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

TITEL: Welche Umbaumaßnahmen zahlt die Pflegekasse und wie hoch ist der Zuschuss? ANTWORT: Die Pflegekasse zahlt für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellt. Typische geförderte Maßnahmen: - bodengleiche Dusche, Umbau Wanne zu Dusche - Treppenlift oder Plattformlift - Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl - Rampen und Schwellenabbau - Haltegriffe, WC-Erhöhung, unterfahrbares Waschbecken - Absenkung von Küchenzeilen, Anpassung Lichtschalter und Steckdosen Zum Verfahren: 1. Antrag vor Auftragsvergabe stellen. Wer erst umbauen lässt und dann Belege einreicht, riskiert, dass die Kasse ablehnt. 2. Ein Kostenvoranschlag reicht in den meisten Fällen. Manche Kassen wollen zwei Angebote — vorher nachfragen. 3. In der Begründung konkret beschreiben, was ohne den Umbau nicht mehr geht (z. B. Duschen nur mit Sturzrisiko, Treppe nicht mehr steigbar). Zum 4.180-€-Limit zwei Punkte, die oft missverstanden werden: Der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht pro Leben. Wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert — etwa Höherstufung, neue Diagnose, Rollstuhlpflichtigkeit — kann eine weitere Maßnahme beantragt und erneut bis 4.180 € bezuschusst werden. Mehrere Umbauten, die inhaltlich zusammenhängen (z. B. Bad komplett barrierefrei umbauen), zählen dagegen als eine Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt (etwa in einer ambulant betreuten Wohngruppe nach § 38a SGB XI), kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen — vier Berechtigte à 4.180 €. Fällt die Rechnung höher aus als 4.180 €, bleibt der Rest Eigenleistung. Ob zusätzlich KfW-Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen parallel nutzbar sind, lohnt sich beim Pflegestützpunkt oder direkt bei der KfW zu prüfen — der Programmstatus wechselt je nach Haushaltsjahr. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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