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Pflegekompass
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Vermögen vor Pflegeheim schützen — welche Möglichkeiten habe ich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juli 2026 um 04:15

Wie kann ich mein Vermögen vor einem Pflegeheim schützen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Hallo, die Frage taucht im Forum regelmäßig auf und ich verstehe den Hintergrund: Sobald das eigene Einkommen plus Pflegekassen-Leistungen den Heim-Eigenanteil nicht mehr decken, springt der Sozialhilfeträger ein (Hilfe zur Pflege, § 61 ff. SGB XII) — und der prüft Vermögen und Schenkungen sehr genau. Was du als Mechanik kennen solltest: 1. Schonvermögen: Pro Person bleiben aktuell 10.000 € unangetastet (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, Verordnungs-Stand seit 2023). Ehepartner haben jeweils diesen Freibetrag. 2. Selbst genutzte Immobilie: Solange der Ehepartner darin wohnt, gilt sie in der Regel als geschütztes Wohneigentum (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Das ändert sich, wenn beide ins Heim gehen. 3. Schenkungen: Der Sozialhilfeträger kann Geschenke aus den letzten 10 Jahren zurückfordern (§ 528 BGB — Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers). Übertragungen kurz vor dem Heim-Einzug funktionieren also nicht. 4. Elternunterhalt: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von über 100.000 € herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das hat viele Familien deutlich entlastet. Was in der Praxis vorkommt — ohne dass ich dir das als Empfehlung gebe: - Frühzeitige Übertragung von Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht - Pflege- oder Wohnrechts-Vereinbarungen mit Gegenleistung - Bestattungsvorsorgevertrag (zählt bis zu einem angemessenen Rahmen als geschützt) - Lebensversicherungen mit Verwertungsausschluss Alle vier Punkte sind aber juristisch komplex und müssen sauber gestaltet sein, sonst sieht das Sozialamt eine missbräuchliche Vermögensverschiebung. Den juristischen Detail-Aspekt prüft Tobias am besten — und für die konkrete Gestaltung führt am Fachanwalt für Sozialrecht oder einem auf Pflege spezialisierten Notar kein Weg vorbei. Mein Tipp aus dem Pflegealltag: Wer das Thema vor sich herschiebt, bis der Heim-Einzug ansteht, ist meistens zu spät dran. Die 10-Jahres-Frist beginnt erst mit der vollzogenen Übertragung — wer mit 70 plant, hat noch Spielraum, wer mit 84 plant, faktisch nicht mehr. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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