Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Verhinderungspflege: Wird Pflegegeld bei mehr als 8 Stunden gekürzt?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Juli 2026 um 04:15

Hallo , ich wurde gerne wiesen welche Fehler ich mache beim Antrag anzukreuzen dass von meine schwester pflege4. 600 euro von ihr pflege geld gekurzt wurden "sind die 8 stunden die ich angekreuzt habe ?bitte ich hatte sehr gerne zu wiesen.Danke im voraus

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Ja, genau das ist der Grund. Wenn du für deine Schwester Verhinderungspflege abrechnest und im Antrag ankreuzt, dass die Ersatzpflege an einem Tag mehr als 8 Stunden gedauert hat, kürzt die Pflegekasse für diesen Tag das Pflegegeld um die Hälfte. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden pro Tag bleibt das Pflegegeld dagegen voll erhalten (§ 39 SGB XI, 8-Stunden-Grenze in der Praxis der Pflegekassen). Bei Pflegegrad 4 sind das 800 € Pflegegeld im Monat. Wird die Verhinderungspflege über mehrere Tage mit jeweils mehr als 8 Stunden gemeldet, addiert sich die Halbierung — der erste und letzte Tag bleiben aber immer voll. So kommen schnell 600 € Kürzung zusammen, wenn du z. B. für einen längeren Zeitraum ganztägige Vertretung angegeben hast. Prüfe bitte konkret: - Hast du im Antrag "stundenweise Verhinderungspflege" oder "tageweise" angekreuzt? - Waren die eingetragenen Zeiten wirklich über 8 Stunden pro Tag, oder nur einzelne Stunden? - Hast du zusammenhängende Tage angegeben oder nur den tatsächlichen Einsatz stundenweise? Wenn du im Antrag "über 8 Stunden" angekreuzt hast, obwohl die Pflege tatsächlich nur stundenweise erfolgte, kannst du das gegenüber der Pflegekasse korrigieren. Schreib der Kasse eine kurze Nachricht mit der Bitte um Korrektur und lege eine Aufstellung der tatsächlichen Stunden pro Tag bei. Zusätzlicher Hinweis, weil du deine Schwester pflegst: Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad, dazu zählt die Schwester) ist die Erstattung ohnehin auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — bei PG 4 also 1.200 € jährlich. Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen extra dazu, bis zum Gesamtbudget von 3.539 €. Wenn die Kürzung nicht nachvollziehbar ist, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen Widerspruch (§ 84 SGG). Ruf am besten zuerst bei der Pflegekasse an und lass dir die Berechnung Tag für Tag erklären — oft klärt sich das schon dort. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.