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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Verhinderungspflege stundenweise abrechnen — gibt es ein Muster für das ganze Jahr?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juli 2026 um 04:15

Hallo! Mich interessiert die Stundenweise Abrrechnung in vollem Umfang für das ganze Jshr. Gibt es da Muster wie ich das mache?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Für die stundenweise Verhinderungspflege gibt es kein bundesweit einheitliches Formular, aber jede Pflegekasse hat eigene Vordrucke. Ruf dort einmal an oder schau ins Online-Portal — dann bekommst du das passende Formular als PDF. Viele Kassen akzeptieren aber auch formlose Aufstellungen, wenn die nötigen Angaben drin sind. Was pro Einsatz erfasst sein muss: - Datum des Einsatzes - Uhrzeit von/bis (wichtig, damit die 8-Stunden-Grenze zu § 39 SGB XI sauber dokumentiert ist — darunter bleibt das Pflegegeld ungekürzt) - Name und Anschrift der Ersatzpflegeperson - Verhältnis zur pflegebedürftigen Person (naher Angehöriger bis 2. Grad? Haushaltsmitglied?) — das entscheidet, ob das 1,5-fach-Limit greift - Betrag (Stundensatz × Stunden oder Pauschale) - Unterschrift der Ersatzpflegeperson und des Pflegebedürftigen bzw. der Betreuungsperson Praktisch bewährt hat sich eine simple Excel- oder Papier-Tabelle für das gesamte Jahr, in die du jeden Einsatz einträgst. Am Jahresende (oder quartalsweise) reichst du die gesammelten Zeilen zusammen mit den Quittungen/Überweisungsbelegen bei der Pflegekasse ein. Zwei Punkte, die in der Praxis oft schiefgehen: 1. Ohne Zahlungsnachweis wird nicht erstattet. Die Kasse will sehen, dass tatsächlich Geld geflossen ist — also entweder Überweisung mit Verwendungszweck oder Quittung mit Unterschrift bei Barzahlung. 2. Seit 01.01.2026 gilt die verkürzte Frist: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. VP-Einsätze aus 2026 also spätestens bis 31.12.2027. Alles was älter ist, verfällt. Wenn du magst, frag deine Pflegekasse direkt nach ihrem „Abrechnungsbogen Verhinderungspflege" — die schicken den auf Zuruf per Post oder Mail. Bei DAK, AOK, Barmer und TK gibt es die Bögen auch direkt online zum Ausfüllen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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