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Pflegekompass
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Verhinderungspflege-Nachweis: Muss ich Tage, Stunden und Entgelt eintragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juli 2026 um 04:15

Hi,ich habe jetzt Nachweis über geleistete Verhinderungspflege bekommen?Muss ich da jetzt jeden Tag und stunden eintragen und gezahltes Entgelt?So ein Antrag ist jetzt von der AOK gekommen

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Ja, genau das ist der Zweck des Formulars. Die AOK braucht für die Erstattung nach § 39 SGB XI einen Nachweis, an welchen Tagen die Ersatzpflege stattgefunden hat, wie viele Stunden pro Tag geleistet wurden und welches Entgelt du dafür gezahlt hast. Das ist die Grundlage, aus der die Kasse berechnet, wie viel aus dem Jahresbudget (3.539 € gemeinsam mit der Kurzzeitpflege) tatsächlich ausgezahlt wird. Konkret trägst du ein: - Datum jedes Einsatztages - Beginn und Ende bzw. Stundenzahl pro Tag - Name der Ersatzpflegeperson und Verhältnis zu dir (wichtig wegen der 1,5-fach-Grenze bei nahen Angehörigen) - gezahltes Entgelt pro Tag oder in Summe - gegebenenfalls Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson (die kommen extra zum 1,5-fach-Limit hinzu) Belege dazulegen: Quittungen, Überweisungsbelege oder eine schriftliche Bestätigung der Ersatzpflegeperson mit Unterschrift. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden pro Tag ist die Stundenangabe besonders wichtig — denn dann läuft dein Pflegegeld für diesen Tag ungekürzt weiter. Erst ab mehr als 8 Stunden am Tag halbiert die Kasse das Pflegegeld für den betreffenden Tag. Zwei Punkte, die in der Praxis oft schiefgehen: - Wenn die Ersatzperson ein naher Angehöriger (bis 2. Grad) ist oder mit euch im Haushalt lebt, ist die reine Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes gedeckelt. Bei PG 3 sind das 898,50 € pro Jahr. Fahrtkosten und Verdienstausfall gehen zusätzlich, müssen aber nachgewiesen sein. - Seit 01.01.2026 gilt: Belege für Verhinderungspflege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Also Einsätze aus 2026 spätestens bis 31.12.2027. Was aus 2022, 2023 und 2024 noch offen war, ist zum Jahreswechsel verfallen. Wenn du dir bei einem Eintrag unsicher bist, ruf einfach bei der AOK-Sachbearbeitung an — die sagen dir am Telefon, wie sie die Zeile ausgefüllt haben wollen. Das ist normale Praxis und beschleunigt die Auszahlung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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