Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
1 Ansicht

Verhinderungspflege durch Verwandte bei traumatisierten Kindern — wie geht das?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Juni 2026 um 04:15

Guten Abend Ich habe 4 Personen die ich pflege Meine Tochter und meine 3 kleine Enkelkinder Tochter 17 Jahre Enkelkinder 3 Jahre .5 Jahre. 6Jahre Die sind stark traumatisiert die fremde Menschen nicht wollen Die schreien viel und weiben bei fremden Menschen Ich finde es unmöglich fremde Leute zu bringen Bei Verwandten sind die zugetraut Was soll man bei solchen Situation machen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 12 Std.

Die Situation ist verständlich, und gerade bei traumatisierten Kindern ist Vertrauen das wichtigste Werkzeug. Die gute Nachricht: Verhinderungspflege darf ausdrücklich auch durch Verwandte oder Bekannte erbracht werden — fremde Pflegekräfte sind keine Pflicht. Wichtig sind die rechtlichen Rahmen: - Jedes der vier pflegebedürftigen Familienmitglieder hat einen eigenen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, sofern ein Pflegegrad ab 2 vorliegt und Sie als Pflegeperson seit mindestens 6 Monaten pflegen. - Pro Person stehen bis zu 3.539 Euro im Jahr aus dem gemeinsamen Budget mit Kurzzeitpflege zur Verfügung, maximal 6 Wochen (42 Tage). - Bei nahen Angehörigen bis 2. Grad (z. B. Tante, Onkel, Geschwister der Mutter) ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt. Zusätzlich erstattungsfähig sind nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall der Vertretungsperson — bis zum Gesamtbudget. - Die Vertretungsperson muss kein Pflegedienst sein. Es reicht eine Privatperson (Verwandte, Nachbarn, Bekannte), die in dieser Zeit die Pflege übernimmt. Quittung mit Datum, Stundenzahl und Unterschrift genügt der Kasse. Praktisch heißt das: Sie können z. B. Ihre Schwester oder einen anderen Verwandten als Vertretung benennen, wenn Sie selbst Erholung brauchen oder krank sind. Die Kinder bleiben in einer vertrauten Person und Sie bekommen die Stunden erstattet. Für die konkrete Antragstellung (Formular der Pflegekasse) und die Frage, ob alle vier bereits Pflegegrade haben, lohnt sich ein kostenfreier Termin bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — die kommt auf Wunsch nach Hause.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.