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Pflegekompass
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Pflegegeld zu niedrig für stundenweise Ersatzpflege — was kann ich tun?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Juni 2026 um 04:15

Was soll man denn mit 39€ Erhöhung anfangen🤦🏼‍♀️ von den 386€ kann man doch keine stundenweise Ersatzpflege bezahlen...was denkt sich diese Regierung dabei ??? Keiner dieser Regierungsmitglieder wird je in diese Lage kommen in die wir Pflegebedürftigen und unsere Angehörigen jetzt gezwungen werden...es ist eine Schande😠 man holt sich die fehlenden Milliarden über die Kranken, Schwachen und denjenigen die eh schon mit wenig auskommen müssen😏 Diese Regierung muss weg, denn es geht ja weiter mit den Kürzungen, denn jetzt ist das Wohngeld dran🤦🏼‍♀️ Man hat schlaflose Nächte, weil man nicht weiß, wie es weitergehen soll😔😢

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 12 Std.

Der Frust ist nachvollziehbar. Die Pflegegelderhöhung zum 01.01.2025 (auf 347 € bei PG 2, 599 € bei PG 3) deckt realistisch keine bezahlte Ersatzpflege ab — das ist auch nicht ihr Zweck. Pflegegeld ist eine Anerkennung für pflegende Angehörige, nicht das Stundenbudget für eine externe Kraft. Für Ersatzpflege gibt es einen eigenen Topf, den viele nicht voll ausschöpfen: - Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 6 Wochen pro Jahr, gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege von 3.539 €. Stundenweise einsetzbar — und das ist entscheidend: solange die Vertretung an einem Tag unter 8 Stunden bleibt, wird das Pflegegeld an diesem Tag nicht gekürzt. - Bezahlbar ist damit z. B. ein Pflegedienst, eine Nachbarschaftshilfe oder eine anerkannte Betreuungskraft, die einspringt, wenn die Hauptpflegeperson Pause braucht. - Wird die Vertretung von nahen Angehörigen (bis 2. Grad) übernommen, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen aber zusätzlich obendrauf. Zusätzlich nutzbar, völlig getrennt vom Pflegegeld: - Entlastungsbetrag 131 €/Monat nach § 45b SGB XI für anerkannte Alltagshilfen, ansparbar bis 30.06. des Folgejahres - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI (Pflegebox) Wichtig seit 01.01.2026: Belege für Verhinderungspflege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nicht genutztes Budget aus 2022, 2023 und 2024 ist zum Jahreswechsel verfallen — bestehendes Budget aus 2025 also möglichst noch dieses Jahr abrechnen, sonst läuft die Frist Ende 2026 aus. In Summe stehen bei Pflegegrad 3 also nicht nur 599 € Pflegegeld, sondern rund 4.500 € jährliche Zusatzmittel zur Verfügung, die gezielt für Vertretung und Entlastung gedacht sind. Der Knackpunkt ist meist nicht die Höhe, sondern dass diese Töpfe ungenutzt liegen bleiben.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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