Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
5 Ansichten

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 seit November — ab wann volle Summe?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juli 2026 um 04:15

Hallo Lars, ich bekomme seit November 2025 Pflegegrad 2. Ab wann kann ich die Verhinderungspflege beantragen, wenn ich die volle Summe erhalten möchte. Ab welchen Monat kann ich es machen? Weniger als 8 Stunden. Auf eine Nachrricht würde ich mich sehr freuen. L.g. Yasmin

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

TITEL: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 seit November 2025 — ab wann volle Summe? ANTWORT: Hallo Yasmin, die gute Nachricht vorweg: Du musst gar nicht warten. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten für die Verhinderungspflege ist zum 01.07.2025 entfallen. Seit Juli 2025 kannst du Verhinderungspflege ab dem ersten Tag deines Pflegegrades nutzen — bei dir also seit November 2025. Konkret: Für 2025 steht dir bereits das volle Jahresbudget zur Verfügung, und ab 01.01.2026 startet ein neues volles Jahresbudget. Zum Budget selbst: - Gemeinsamer Jahrestopf Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege: 3.539 € (§ 42a SGB XI) - Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder gilt eine Erstattungsgrenze von 1,5 × Pflegegeld pro Jahr — bei PG 2 also 520,50 € (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen zusätzlich dazu, bis zum Gesamtbudget von 3.539 €. - Bei Ersatzpflege durch Nicht-Angehörige (Nachbarin, Freundin, stundenweiser Pflegedienst) greift diese 1,5-fach-Grenze nicht — dann sind die vollen 3.539 € direkt abrufbar. Da du unter 8 Stunden pro Tag bleibst: Dein Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter. Die Halbierung greift erst, wenn die Ersatzpflege an einem Tag mehr als 8 Stunden dauert. So gehst du vor: 1. Formloser Antrag bei deiner Pflegekasse — Formular gibt es online oder telefonisch. 2. Erst die Ersatzpflege durchführen und bezahlen, dann Belege einreichen (Quittung mit Datum, Stunden, Name der Ersatzperson, Betrag). 3. Frist zur Einreichung: bis Ende des Folgejahres (seit 01.01.2026 verkürzt) — Belege aus 2025 also bis 31.12.2026, Belege aus 2026 bis 31.12.2027. Ein Tipp aus der Praxis: Manche Pflegekassen wollen die Ersatzpflege vorab schriftlich angezeigt bekommen, andere erstatten rückwirkend problemlos. Ein kurzer Anruf bei deiner Kasse vor dem ersten Einsatz spart Nerven. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.