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Pflegekompass
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Verhinderungspflege 3.539 € — für 2025 voll nutzbar oder anteilig?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juli 2026 um 04:15

Danke schön ! Den Verhinderungspflegebetrag sind ab Juli 3539 Euro. Kann man diesen Betrag für das ganze Jahr voll ausschöpfen, da ja bis Juli 2025 nur die ca. 2400 Euro waren, oder muss man das anteilmässig berechnen ?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Nicht anteilig. Der neue gemeinsame Jahrestopf von 3.539 € aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) gilt ab dem 01.07.2025 in voller Höhe für das restliche Kalenderjahr — er wird nicht auf sechs Monate heruntergerechnet. Was aber passiert: Beträge, die du im ersten Halbjahr 2025 bereits aus der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verbraucht hast, werden auf die 3.539 € angerechnet. Also: - Nichts verbraucht bis Juli 2025 → volle 3.539 € stehen dir noch bis 31.12.2025 zur Verfügung - Schon einen Teil verbraucht → 3.539 € minus dem, was bereits abgerechnet wurde Die Kasse führt darüber intern ein Konto. Wenn du unsicher bist, wie viel schon abgebucht ist, ruf bei der Pflegekasse an und lass dir den aktuellen Kontostand für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2025 mitteilen — das machen die telefonisch oder per kurzem Schreiben. Ein Punkt noch zur Frist: Belege für Verhinderungspflege müssen seit 01.01.2026 bis zum Ende des Folgejahres eingereicht sein. Für Leistungen aus 2025 heißt das: spätestens bis 31.12.2026 abrechnen, sonst verfällt der Anspruch.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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