Zum Hauptinhalt springen

Was die Pflegekasse für Ihre Pause zahlt.

Wenn Sie eine Pause brauchen, übernimmt jemand anderes die Pflege. Drei Fragen zeigen, wie viel die Pflege­kasse dafür im Jahr zahlt und was bei Ange­hö­rigen gilt.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Fachlich geprüft von Daniel Lepper, Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Frage 1 von 3: Pflegegrad33 %

Welchen Pflege­grad hat die Person, die Sie pflegen?

Was Sie über Verhinderungspflege wissen sollten.

Was ist Verhin­de­rungs­pflege?

Bei der Verhinderungspflege übernimmt jemand anderes für eine Zeit die Pflege, weil Sie als pflegende Person nicht können. Das kann geplant sein, etwa ein Urlaub, eine eigene Operation oder ein Termin. Oder es kommt kurzfristig, wenn Sie krank werden.

Die Pflegekasse trägt die Kosten bis zu einem festen Betrag im Jahr. Das regelt § 39 SGB XI. Den gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege regelt § 42a SGB XI.

Was sich 2025 und 2026 geändert hat

  • Ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden aus einem Betrag bezahlt. Wie Sie ihn aufteilen, entscheiden Sie.
  • Keine Vorpflegezeit mehr. Seit 1. Juli 2025 müssen Sie nicht erst sechs Monate gepflegt haben, bevor Sie Verhinderungspflege nutzen.
  • Bis zu 8 Wochen im Jahr. Tageweise Verhinderungspflege geht jetzt 56 Tage statt früher 42 Tage. Stundenweise Vertretung zählt nicht zu diesen Tagen.
  • Kürzere Frist für die Abrechnung. Seit 1. Januar 2026 reichen Sie Kosten bis zum Ende des Folgejahres ein.

Bis wann Sie die Kosten einrei­chen

Seit 1. Januar 2026 gilt: Kosten reichen Sie bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse ein. Für Kosten aus 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Geändert hat das das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.

Haben Sie noch Rechnungen aus 2024 oder früher, klären Sie diese einzeln mit Ihrer Pflegekasse. Reichen Sie alles, was Sie noch finden, bis 31. Dezember 2026 ein.

Wie Sie Verhin­de­rungs­pflege bean­tragen

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Eine Vorlage mit allen Angaben finden Sie im Ratgeber Antrag auf Verhinderungspflege.

Alle Regeln lesen Sie im Ratgeber Verhinderungspflege 2026, die Vertretung für einige Stunden erklärt Verhinderungspflege stundenweise. Was Ihnen sonst im Monat zusteht, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie viel Geld gibt es bei Verhinderungspflege 2026?
Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Übernimmt ein naher Angehöriger die Vertretung, zahlt die Pflegekasse bis zum Doppelten des monatlichen Pflegegeldes im Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kann sie zusätzlich erstatten. Wie viel es bei Ihnen ist, zeigt der Rechner oben.
Wie lange darf die Vertretung dauern?
Tageweise bis zu 8 Wochen, also 56 Tage im Kalenderjahr. Springt die Vertretung nur stundenweise ein, unter 8 Stunden am Tag, zählt das nicht zu diesen Tagen und kürzt auch das Pflegegeld nicht. Bezahlt wird sie trotzdem aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.
Bis wann müssen Kosten eingereicht werden?
Bis zum Ende des Jahres, das auf die Kosten folgt. Diese kürzere Frist gilt seit 1. Januar 2026. Kosten aus 2025 müssen also bis 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse sein, danach erstattet sie diese nicht mehr. Die Antragsvorlage im Ratgeber hilft beim Einreichen.
Muss ich eine Vorpflegezeit nachweisen?
Nein. Früher musste die Person vor der ersten Verhinderungspflege mindestens sechs Monate zuhause gepflegt worden sein. Diese Vorpflegezeit ist seit 1. Juli 2025 entfallen. Den Anspruch gibt es ab dem ersten Monat mit Pflegegrad 2 oder höher.
Kann mein Sohn oder meine Tochter die Vertretung machen?
Ja. Nahe Angehörige und Menschen aus demselben Haushalt dürfen die Vertretung übernehmen. Die Pflegekasse zahlt dann bis zum Doppelten des monatlichen Pflegegeldes im Jahr, bei Pflegegrad 3 sind das 1.198 Euro. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn jemand einspringt?
Nur an Tagen, an denen die Vertretung 8 Stunden oder länger einspringt. An diesen Tagen zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes. Springt die Vertretung stundenweise ein, unter 8 Stunden am Tag, bleibt das Pflegegeld in voller Höhe. Der Rechner zeigt, wie viel es an Ihren Tagen grob weniger ist.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.