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Ratgeber Verhin­de­rungs­pflege

TK Verhin­de­rungs­pflege Formular 2026: So rechnen Sie ab

Die TK bietet das Abrech­nungs­for­mular für die Verhin­de­rungs­pflege nicht als Download an. Hier lesen Sie, wie Sie trotzdem abrechnen, welche Belege nötig sind und bis wann, mit Ausfüll­hilfe für Ihre Check­liste.
Von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 26.09.2026, Lesezeit 14 Minuten

Kurzantwort: Die TK bietet das Abrechnungsformular für die Verhinderungspflege nicht zum Herunterladen an, sie schickt es auf Anfrage zu. Sie können Rechnung und Belege auch ohne Vordruck über die TK-App, „Meine TK“ oder per Post einreichen. Die TK erstattet nachgewiesene Kosten 2026 bis zu 3.539 Euro im Jahr (§ 39 und § 42a SGB XI).

  • Höchstbetrag: bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, Stand 2026).
  • Nahe Angehörige: für die Pflege selbst bis zum Zweifachen des Pflegegeldes, außer sie pflegen erwerbsmäßig (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Das sind 2026 je nach Pflegegrad 694 Euro bis 1.980 Euro. Belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens 3.539 Euro.
  • Kein Antrag vorab: Sie rechnen nach der Ersatzpflege ab (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
  • Frist: Die Abrechnung muss bis Ende des Folgejahres bei der TK sein. Für 2025 ist das der 31. Dezember 2026 (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
  • Pflegegeld: Es läuft bei tageweiser Ersatzpflege zur Hälfte weiter (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Bei stundenweiser bleibt es voll (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 1 Abs. 5).

Verhinderungspflege ist Ersatzpflege, die die Pflegekasse bezahlt, wenn pflegende Angehörige ausfallen (§ 39 SGB XI). Gründe sind etwa Urlaub, Krankheit oder ein eigener Termin. Die TK nennt die Leistung auch Ersatzpflege. Das Geld kommt nicht von allein, Sie rechnen die Kosten nach der Ersatzpflege ab. Dieser Ratgeber zeigt, wie das bei der TK geht und was die TK dafür braucht. Anspruch und Beträge im Überblick erklärt der Ratgeber Verhinderungspflege 2026.

Gibt es das TK-Formular zur Verhinderungspflege als PDF?

Nein, ein Abrechnungsformular zum Herunterladen bietet die TK auf ihren Serviceseiten nicht an. Bei einer privaten Ersatzpflegeperson schickt die TK Ihnen das Formular auf Anfrage zu. So steht es auf der TK-Seite zur Abrechnung, Stand 26. März 2026. Die Rufnummer dafür steht auf dieser TK-Seite.

Auf tk.de liegt zusätzlich ein älteres PDF mit dem Titel „Antrag auf Ersatzpflege“. Es hat drei Seiten und kein Datum, und die TK verlinkt es auf ihren Serviceseiten nicht. Das PDF ist ein Antrag vor der Ersatzpflege, kein Abrechnungsformular. Es fragt nach dem Grund der Verhinderung, dem Zeitraum, der Ersatzpflegeperson, der Abrechnungsart und dem Konto. Felder für den gezahlten Betrag, für Fahrtkosten oder Verdienstausfall fehlen. Sie können darin auch ankreuzen, dass die TK Ihnen einen Pflegedienst oder eine Einrichtung vorschlägt. Bei der Erstattung steht im Vordruck: „Die Rechnungen schicke ich Ihnen im Original.“ Machen Sie vorher Kopien für Ihre Unterlagen.

Gut zu wissenDas PDF fragt noch nach einer Pflege zu Hause in den letzten sechs Monaten und nach dem Budget der Kurzzeitpflege. Beides braucht die TK laut Vordruck nur, wenn die Ersatzpflege vor dem 1. Juli 2025 begann. Seitdem gibt es keine Vorpflegezeit mehr (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2 Abs. 1), und es gilt der gemeinsame Jahresbetrag (§ 42a SGB XI).

Einen bestimmten Vordruck schreibt das Gesetz nicht vor. Das Verwaltungsverfahren ist an keine bestimmte Form gebunden (§ 9 SGB X). Ein formloser Brief mit den nötigen Angaben und den Belegen ist deshalb auch eine gültige Abrechnung. Einen Musterbrief finden Sie im Ratgeber Verhinderungspflege Antrag mit Muster.

Wie reichen Sie die Abrechnung bei der TK ein?

Die TK empfiehlt, Rechnung und Belege über die TK-App oder das Online-Portal „Meine TK“ zu schicken. Dort wählen Sie „Nachricht schreiben“ und das Stichwort „Verhinderungspflege“. Per Post geht die Abrechnung an: Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg. So steht es auf der TK-Seite zum Antrag, Stand 6. Juli 2026. Wenn Sie per Post schicken, behalten Sie Kopien aller Belege.

Ein Pflegedienst oder eine Pflege-Einrichtung kann die Kosten auch direkt mit der TK abrechnen. Dafür schreiben Sie der TK oder unterschreiben beim Anbieter eine Abtretungserklärung. Die TK zahlt dann an den Anbieter statt an Sie. Bei einer privaten Ersatzpflegeperson legen Sie die Vergütung gemeinsam fest und reichen die Quittung selbst ein.

Wer hat Anspruch, und wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Anspruch hat die gepflegte Person ab Pflegegrad 2, wenn ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit 1. Juli 2025 nicht mehr nötig. Ersatzpflege gibt es für längstens 8 Wochen je Kalenderjahr, also 56 Tage (§ 39 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Der Anspruch entsteht mit jedem Kalenderjahr neu (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 1 Abs. 7).

Übernehmen können die Ersatzpflege Privatpersonen wie Nachbarn, Angehörige, Freunde oder Bekannte. Eine besondere Ausbildung brauchen sie nicht, schreibt die TK auf ihrer Seite zur Ersatzpflegeperson, Stand 26. März 2026. Möglich sind auch ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflege-Einrichtung. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ist Ersatzpflege möglich, weltweit. Vorübergehend heißt: bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Die Ersatzpflegeperson kann mitreisen oder vor Ort leben (Rundschreiben zu § 34 Ziffer 1 Abs. 1; BSG, B 3 P 4/14 R).

Welche Angaben und Belege braucht die TK?

Die TK braucht den Zeitraum der Verhinderung, die Angaben zur Ersatzpflegeperson und Belege über die gezahlten Kosten. Die Kosten müssen Sie nachweisen, zum Beispiel mit Quittung, Rechnung oder Kontoauszug (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 1 Abs. 2). Die übrigen Punkte fragt auch der TK-Vordruck ab. Im Einzelnen:

  • Zeitraum und Grund: von wann bis wann und warum Sie verhindert waren, etwa Urlaub, Krankheit oder ein Termin.
  • Tageweise oder stundenweise: ob die Verhinderung an einem Tag 8 Stunden oder länger dauerte. Bei stundenweiser Ersatzpflege hilft ein Stundenzettel mit Datum, Uhrzeit, Stunden und Betrag.
  • Ersatzpflegeperson: Name und Anschrift, dazu Verwandtschaft, Schwägerschaft oder gemeinsamer Haushalt. Bei einem Pflegedienst genügt dessen Rechnung.
  • Belege: Quittung mit Betrag, Zeitraum und Unterschrift der Ersatzpflegeperson, oder ein Kontoauszug.
  • Fahrtkosten: bei jeder privaten Ersatzpflegeperson, mit Nachweis.
  • Verdienstausfall: nur bei nahen Angehörigen, mit Nachweis. Mehr zu beidem weiter unten.
  • Konto und Unterschrift: Bank, Kontoinhaber und IBAN. Unterschreiben kann die gepflegte Person, ihre gesetzliche Vertretung oder wer eine Vollmacht hat, etwa eine Vorsorgevollmacht.

Nahe Angehörige sind Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Dazu zählt auch, wer mit der gepflegten Person im selben Haushalt lebt. Verwandt bis zum 2. Grad sind Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister. Verschwägert bis zum 2. Grad sind zum Beispiel Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Schwager und Schwägerin (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2.2 Abs. 4). Nichten, Neffen, Tanten und Onkel sind im 3. Grad verwandt (§ 1589 BGB). Sie gelten nicht als nahe Angehörige, außer sie leben mit im Haushalt.

Das Wichtigste zur Ausfüllhilfe: In die Abrechnung gehören Zeitraum, Ersatzpflegeperson, Belege, Konto und Unterschrift. Dazu kommen belegte Fahrtkosten, bei nahen Angehörigen auch Verdienstausfall. Die Ausfüllhilfe zeigt nach drei freiwilligen Fragen Ihre Checkliste, den Höchstbetrag 2026 und was mit dem Pflegegeld passiert.

Ausfüllhilfe für die TK-Abrechnung

Alle Angaben sind freiwillig. Die Hilfe passt sich an. Wir speichern und senden nichts.

Wie lief die Ersatzpflege? (freiwillig)

Wer hat vertreten? (freiwillig)

Welchen Pflegegrad hat die gepflegte Person? (freiwillig)

So reichen Sie bei der TK ein

Die Vergütung legen Sie mit der Ersatzpflegeperson selbst fest. Ein Abrechnungsformular schickt die TK auf Anfrage zu. Zum Herunterladen bietet sie es nicht an. Ohne Vordruck geht es auch.

Die TK empfiehlt die TK-App oder „Meine TK“. Dort wählen Sie „Nachricht schreiben“ mit dem Stichwort „Verhinderungspflege“. Per Post geht es an: Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg.

TK: Antrag und Einreichen TK: Abrechnung

Wählen Sie den Pflegegrad, dann sehen Sie hier den Höchstbetrag und was mit dem Pflegegeld passiert.

Was in die Abrechnung gehört

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Wie viel erstattet die TK bei Verhinderungspflege?

Die TK erstattet 2026 bis zu 3.539 Euro im Jahr. Bei nahen Angehörigen gilt für die Pflege selbst das Zweifache des Pflegegeldes, außer sie pflegen erwerbsmäßig. Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens 3.539 Euro. Die Tabelle zeigt die Höchstbeträge je Pflegegrad.

Höchstbeträge im Kalenderjahr, Stand 2026. Nahe Angehörige: die Pflege selbst bis zum Zweifachen des Pflegegeldes. Belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu, zusammen bis 3.539 €. Andere: Pflegedienste, Nachbarn, Freunde und entfernte Verwandte.
PflegegradPflegegeld im MonatNahe AngehörigeSamt Fahrt und VerdienstPflegedienst und andere
Pflegegrad 1kein Pflegegeldkein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €bis 694 €zusammen bis 3.539 €bis 3.539 €
Pflegegrad 3599 €bis 1.198 €zusammen bis 3.539 €bis 3.539 €
Pflegegrad 4800 €bis 1.600 €zusammen bis 3.539 €bis 3.539 €
Pflegegrad 5990 €bis 1.980 €zusammen bis 3.539 €bis 3.539 €

Quelle: § 37 Abs. 1, § 39 Abs. 2 und 3 und § 42a SGB XI; GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben vom 2. April 2026 zu § 39 Ziffer 2.2 und 2.6. Stand 2026.

Das Zweifache des Pflegegeldes ist eine Grenze für das ganze Jahr. Die TK teilt es nicht in Tagessätze auf (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2.2 Abs. 1). Pflegen nahe Angehörige erwerbsmäßig, etwa als Beschäftigte eines Pflegedienstes, gilt der volle Jahresbetrag (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Erstattet wird immer nur, was tatsächlich gezahlt und belegt ist.

Findet die Ersatzpflege in einer Einrichtung statt, übernimmt die TK nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung, Fahrten zur Einrichtung und Investitionskosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Investitionskosten sind der Anteil für Gebäude und Ausstattung der Einrichtung. Einen Teil davon kann die TK unter Umständen über den Entlastungsbetrag erstatten. So steht es auf der TK-Seite zur Höhe, Stand 26. März 2026.

Der Jahresbetrag gilt gemeinsam für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Was Sie im selben Jahr schon für Kurzzeitpflege genutzt haben, fehlt bei der Verhinderungspflege.

Wie rechnen Sie Fahrtkosten und Verdienstausfall ab?

Bei nahen Angehörigen erstattet die TK nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall zusätzlich zum Zweifachen des Pflegegeldes. Zusammen sind höchstens 3.539 Euro im Jahr möglich (§ 39 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 SGB XI, Stand 2026). Fahrtkosten erstattet die TK auch bei Nachbarn, Freunden und entfernten Verwandten (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2.6). Die Einzelheiten regelt das Rundschreiben der Pflegekassen zu § 39 Ziffer 2.2:

  • Eigenes Auto: Die Kasse erstattet 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer, ohne Obergrenze aus dem Reisekostenrecht. Fährt Ihr Sohn an 8 Tagen hin und zurück und ist eine Strecke 20 Kilometer lang, sind das 320 Kilometer. Das ergibt 64 Euro.
  • Bus und Bahn: Legen Sie die Fahrkarten bei.
  • Verdienstausfall bei Selbstständigen: Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Maßgeblich ist das Netto daraus.
  • Verdienstausfall bei Angestellten: Er entsteht vor allem bei unbezahltem Urlaub oder unbezahlter Freistellung, etwa in der Pflegezeit (§§ 3 und 4 PflegeZG). Einen festen Beleg nennen weder die TK noch das Rundschreiben. Sinnvoll sind eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die unbezahlte Freistellung und die Lohnabrechnung. Fragen Sie vorher bei der TK, was sie braucht.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Das ist ein Lohnersatz der Pflegekasse für bis zu 10 Arbeitstage, wenn Beschäftigte wegen einer akuten Pflegesituation fehlen (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Hat die Ersatzpflegeperson es für dieselbe Zeit bekommen, gibt es keinen Verdienstausfall. Fahrtkosten und andere Kosten der Pflege erstattet die TK trotzdem (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2.5).

Vertritt ein Pflegedienst, stehen alle Kosten in dessen Rechnung. Eigene Posten für Fahrtkosten gibt es dann nicht. Vertreten Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte, legen Sie die Fahrten mit Datum und Kilometern bei. Die TK erstattet auch dann 0,20 Euro je Kilometer (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2.6 Beispiel 1).

Bis wann müssen Sie die Verhinderungspflege bei der TK abrechnen?

Sie müssen die Verhinderungspflege bis zum Ende des Jahres abrechnen, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Bis dahin muss Ihre Abrechnung bei der TK eingegangen sein, so erklärt es auch das Bundesgesundheitsministerium. Schicken Sie Post deshalb mit etwas Vorlauf ab, oder nutzen Sie die TK-App. Diese Frist gilt seit 1. Januar 2026. Sie stammt aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Die TK schreibt dazu für Ersatzpflege ab 1. Januar 2026: Später eingereichte Rechnungen darf sie nicht mehr bezahlen.

Oft liest man noch, Sie hätten vier Jahre Zeit. Das war die allgemeine Verjährung nach § 45 SGB I. Für die Verhinderungspflege gilt seit 2026 die kürzere Frist aus § 39 SGB XI. Die Pflegekassen wenden sie auf alle Anträge an, die 2026 eingehen, auch für ältere Ersatzpflege. Anträge für 2024 und früher lehnen sie deshalb ab (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2 Abs. 2).

Ob das so hält, ist rechtlich offen. Das Gesetz enthält keine Übergangsregel, und Gerichte haben noch nicht entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, Belege aus den Jahren 2022 bis 2024 trotzdem einzureichen. Lehnt die TK ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Berufen Sie sich dabei auf Vertrauensschutz, also darauf, dass bei der Ersatzpflege noch die Frist von vier Jahren galt.

Wichtig: FristenErsatzpflege im Jahr 2025 rechnen Sie bis 31. Dezember 2026 ab. Für Ersatzpflege im Jahr 2026 endet die Frist am 31. Dezember 2027. Maßgeblich ist, wann die Abrechnung bei der TK eingeht. Anträge für 2024 und früher lehnen die Pflegekassen nach ihrem Rundschreiben ab, rechtlich ist das aber offen.

Wann zahlt die TK die Verhinderungspflege aus?

Die TK zahlt die Verhinderungspflege nachträglich aus, nachdem sie Abrechnung und Belege geprüft hat. Eine feste Bearbeitungszeit nennen weder § 39 SGB XI noch die TK-Seiten, die wir geprüft haben. Deshalb nennen wir hier auch keine. So läuft es ab:

Zuerst

Belege sammeln

Heben Sie Quittungen, Rechnungen, Fahrkarten und bei stundenweiser Hilfe den Stundenzettel auf.

Dann

Abrechnung schreiben

Tragen Sie Zeitraum, Ersatzpflegeperson, Beträge und Konto ein, im TK-Formular oder formlos.

Danach

Einreichen

Schicken Sie alles über die TK-App, „Meine TK“ oder per Post an die TK in Hamburg.

Und später

Bescheid prüfen

Prüfen Sie, ob die Erstattung und das Pflegegeld für die Zeit der Ersatzpflege stimmen.

Die TK überweist auf das Konto, das Sie in der Abrechnung angeben. Bei einer Abtretung zahlt sie direkt an den Pflegedienst oder die Einrichtung. Vollständige Unterlagen mit Unterschrift ersparen Rückfragen. Wenn Sie länger nichts hören, fragen Sie über „Meine TK“ nach.

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Das Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege weiter, bei tageweiser Ersatzpflege zur Hälfte und bei stundenweiser voll. Tageweise heißt: Wer sonst pflegt, ist an einem Tag 8 Stunden oder länger verhindert. Dann zahlt die TK für bis zu 8 Wochen im Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Den ersten und den letzten Tag zahlt sie voll. Jeder Monat zählt dabei mit 30 Tagen (Rundschreiben zu § 37 Ziffer 2.2.3).

Nutzen Sie die Kombinationsleistung, also Pflegedienst und Pflegegeld zusammen, gilt dasselbe für das anteilige Pflegegeld. Die TK zahlt dann die Hälfte des Betrags weiter, den Sie vorher bekommen haben (§ 38 Satz 4 SGB XI).

Sind Sie als pflegende Angehörige an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, bleibt das Pflegegeld voll. Diese Tage zählen auch nicht auf die 8 Wochen, nur auf den Jahresbetrag. Maßgeblich ist die Dauer der Verhinderung, nicht die Dauer der Ersatzpflege (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 1 Abs. 5). Wie viel Pflegegeld in Ihrem Monat bleibt, rechnet der Ratgeber Pflegegeld bei Verhinderungspflege mit Ihnen aus.

Lohnt sich die Abrechnung, wenn Angehörige nur stundenweise einspringen?

Nicht immer: Bei stundenweiser Hilfe durch nahe Angehörige kann es günstiger sein, keine Verhinderungspflege abzurechnen. Darauf weist das Rundschreiben der Pflegekassen hin (zu § 39 Ziffer 1 Abs. 5). Der Grund: Das Pflegegeld bleibt bei weniger als 8 Stunden ohnehin voll. Jede Abrechnung verringert aber den gemeinsamen Jahresbetrag, der auch für die Kurzzeitpflege gilt.

Wer auf die Abrechnung verzichtet, behält den vollen Jahresbetrag, zum Beispiel für eine spätere Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse soll Sie in diesem Fall beraten. Fragen Sie die TK deshalb, bevor Sie viele kleine Einsätze abrechnen. Wie die 8-Stunden-Grenze genau wirkt, erklärt der Ratgeber Stundenweise Verhinderungspflege.

Was tun, wenn die TK weniger erstattet?

Gegen den Bescheid der TK können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Bescheid bekanntgegeben wurde. Schreiben Sie kurz, welchen Betrag Sie erwarten und warum. Legen Sie fehlende Belege bei. Hilfe bekommen Sie bei der Pflegeberatung der TK, auf die Sie einen Anspruch haben (§ 7a SGB XI). Unabhängig von der Kasse beraten auch Pflegestützpunkte.

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Häufige Fragen zur TK-Verhinderungspflege

Gibt es das TK-Abrechnungsformular für die Verhinderungspflege als PDF zum Download?
Nein. Das Abrechnungsformular für private Ersatzpflegepersonen schickt Ihnen die TK auf Anfrage zu. Auf ihren Serviceseiten bietet sie es nicht zum Herunterladen an. Einen Vordruck brauchen Sie aber nicht zwingend. Eine formlose Abrechnung mit Zeitraum, Ersatzpflegeperson, Betrag, Konto und Belegen genügt (§ 9 SGB X). Einreichen können Sie alles in der TK-App, in „Meine TK“ oder per Post.
Gibt es einen TK-Antrag auf Ersatzpflege, und wo finde ich ihn?
Ja, auf tk.de liegt ein älteres PDF mit dem Titel „Antrag auf Ersatzpflege“. Die TK verlinkt es auf ihren Serviceseiten nicht, den Link finden Sie in diesem Ratgeber. Das PDF ist ein Antrag vor der Ersatzpflege, kein Abrechnungsformular. Einige Fragen darin gelten nur für Ersatzpflege vor dem 1. Juli 2025. Für die Abrechnung genügen Ihre Angaben mit Belegen.
Muss ich die Verhinderungspflege bei der TK vorher beantragen?
Nein. Die TK schreibt selbst, dass Sie die Verhinderungspflege nicht im Voraus beantragen müssen. Sie schicken nach der Ersatzpflege die Abrechnung, und die TK prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt waren (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Bei einer längeren Ersatzpflege lohnt trotzdem eine Nachfrage vorab. So erfahren Sie, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist.
Wie viel zahlt die TK, wenn meine Tochter oder mein Sohn vertritt?
694 Euro bis 1.980 Euro im Jahr für die Pflege selbst, je nach Pflegegrad. Das ist das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes (§ 39 Abs. 3 SGB XI, Stand 2026). Weisen Sie Fahrtkosten oder Verdienstausfall nach, erstattet die TK diese zusätzlich. Zusammen sind höchstens 3.539 Euro möglich. Pflegen Tochter oder Sohn erwerbsmäßig, etwa beim Pflegedienst, gilt gleich der volle Jahresbetrag.
Wie viel darf ich der Nachbarin für die Verhinderungspflege zahlen?
Bis zu 3.539 Euro im Jahr erstattet die TK, wenn die Kosten belegt sind (§ 42a SGB XI, Stand 2026). Einen festen Stundensatz gibt es nicht. Die Vergütung legen Sie gemeinsam mit der Nachbarin fest. Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob der Betrag angemessen ist (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 1 Abs. 2). Halten Sie Stunden und Zahlungen deshalb schriftlich fest.
Kann ich Verhinderungspflege aus 2024 noch bei der TK abrechnen?
Nein, nach Ansicht der Pflegekassen nicht. Rechtlich ist das aber offen. Laut ihrem Rundschreiben zu § 39 Ziffer 2 Abs. 2 nehmen die Kassen 2026 nur noch Anträge ab 2025 an. Eine Übergangsregel fehlt im Gesetz, Gerichte haben noch nicht entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Belege aus 2024 trotzdem einzureichen. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Sollte ich bei stundenweiser Verhinderungspflege einen Stundenzettel beilegen?
Ja, das ist sinnvoll. Die TK muss erkennen, dass Sie an jedem Tag weniger als 8 Stunden verhindert waren. Nur dann bleibt das Pflegegeld voll (Rundschreiben zu § 39 Ziffer 1 Abs. 5). Diese Tage zählen auch nicht auf die 8 Wochen. Notieren Sie je Tag Datum, Uhrzeit von und bis, Stunden und Betrag. Die Ersatzpflegeperson unterschreibt den Zettel.
Kann der Pflegedienst die Verhinderungspflege direkt mit der TK abrechnen?
Ja. Ein Pflegedienst oder eine Pflege-Einrichtung kann die Kosten direkt mit der TK abrechnen. Dafür schreiben Sie der TK oder unterschreiben beim Anbieter eine Abtretungserklärung, so die TK auf ihrer Seite zur Abrechnung. Die TK zahlt dann an den Anbieter statt an Sie. Fragen Sie den Pflegedienst vor Beginn, ob er dieses Verfahren anbietet.

Zusammenfassung

Die TK bietet das Abrechnungsformular nicht zum Download an, sie schickt es auf Anfrage. Eine formlose Abrechnung mit Belegen über die TK-App, „Meine TK“ oder per Post genügt ebenfalls. Die TK erstattet 2026 bis zu 3.539 Euro im Jahr (§ 42a SGB XI). Bei nahen Angehörigen gilt für die Pflege das Zweifache des Pflegegeldes, außer sie pflegen erwerbsmäßig. Belegte Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens 3.539 Euro. Abrechnungen für Ersatzpflege im Jahr 2025 müssen bis 31. Dezember 2026 bei der TK sein.

Quellen und Stand

  1. § 39 SGB XI, Verhinderungspflege (Abs. 1 Anspruch, Dauer und Frist, Abs. 2 und 3 Höchstbeträge)
  2. § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag
  3. § 37 SGB XI, Pflegegeld (Abs. 1 Beträge, Abs. 2 Fortzahlung zur Hälfte) und § 38 SGB XI, Kombinationsleistung (Satz 4)
  4. § 34 SGB XI, Ruhen der Leistungsansprüche (Abs. 1 Nr. 1 Ausland), § 44a SGB XI (Abs. 3 Pflegeunterstützungsgeld) und § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
  5. § 2, § 3 und § 4 Pflegezeitgesetz
  6. § 7a SGB XI, Pflegeberatung und § 45 SGB I, Verjährung
  7. § 9 SGB X, § 84 SGG, § 1589 BGB und § 1590 BGB
  8. GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 2. April 2026. Zu § 39: Ziffer 1 Abs. 2, 5 und 7, Ziffer 2 Abs. 1 und 2, Ziffer 2.1, Ziffer 2.2 Abs. 1 bis 4 und Beispiel 4, Ziffer 2.5 und 2.6 mit Beispiel 1. Zu § 37: Ziffer 2.2.3. Zu § 34: Ziffer 1 Abs. 1.
  9. Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Gesetz vom 22. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 371, verkündet am 29. Dezember 2025 (Frist in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI)
  10. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juli 2012, B 3 P 6/11 R, und Urteil vom 20. April 2016, B 3 P 4/14 R
  11. Bundesministerium für Gesundheit, Online-Ratgeber Pflege: Häusliche Pflege, Stand 14. September 2026
  12. Verbraucherzentrale NRW, Pflegewegweiser NRW: Frage des Monats April 2026, Verhinderungspflege: Sind alte Ansprüche wirklich verfallen?, abgerufen am 26. September 2026
  13. TK, Antrag und Einreichen, Stand 6. Juli 2026; Abrechnung, Höhe und Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen, jeweils Stand 26. März 2026
  14. TK, Übersicht Verhinderungspflege und PDF „Antrag auf Ersatzpflege“ ohne Datum, beide abgerufen am 24. September 2026

Alle Gesetzesstellen haben wir zuletzt am 26. September 2026 geprüft, die Seiten der TK am 24. September 2026. Die Beträge entsprechen dem Stand 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, über den Anspruch entscheidet die TK.

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