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Ratgeber Pflege­grad

Pflege­grad-Punkte Tabelle 2026: Wie viele Punkte je Grad?

Die Pflege­grad-Berech­nung beruht auf einem Punk­te­system mit 6 Modulen. Die voll­stän­dige Punkte-Tabelle mit Einzel­punkten, gewich­teten Werten und Schwel­len­werten für jeden Pflege­grad.
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 12.04.2026, Lesezeit 16 Minuten
Pflegegrad Punkte-Tabelle: Gutachterin des Medizinischen Dienstes bewertet den Pflegebedarf einer älteren Frau
Pflegegrad Punkte-Tabelle: So ermittelt der Medizinische Dienst die Punkte für Ihren Pflegegrad, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Der Pflegegrad wird mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) berechnet. 6 Module werden mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet. Die Gesamtpunktzahl (0 bis 100) bestimmt den Pflegegrad nach § 15 SGB XI.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
  • Wichtigstes Modul: Selbstversorgung mit 40 % Gewichtung

Mit der Punktetabelle können Sie einen Bescheid nachrechnen. Auf den ersten Blick wirkt sie undurchsichtig: Rohpunkte, gewichtete Punkte, Schwellenwerte. Wenn Sie die Logik einmal verstehen, können Sie die Einstufung nachvollziehen und gezielt prüfen, ob alle Einschränkungen berücksichtigt wurden.

Der Pflegegrad ergibt sich aus sechs Modulen und bis zu 100 gewichteten Punkten, Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten. Die vollständige Tabelle unten zeigt die Rohpunkte je Modul, die Gewichtung und die Schwelle für jeden Pflegegrad.

Pflegegrad Punkte-Tabelle: Gesamtübersicht aller Module

Die folgende Tabelle zeigt alle 6 Module des NBA mit maximalen Rohpunkten, Gewichtung und den gewichteten Punktebereichen pro Schweregrad. Die gewichteten Punkte ergeben sich aus einer Umrechnungstabelle, die in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt ist.

ModulMax. RohpunkteGewichtungStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4
1: Mobilität1010 %2,55,07,510,0
2: Kognition1515 % (höherer Wert)3,757,511,2515,0
3: Verhalten133,757,511,2515,0
4: Selbstversorgung4040 %10,020,030,040,0
5: Krankheitsumgang1520 %5,010,015,020,0
6: Alltagsgestaltung1515 %3,757,511,2515,0
Gesamt möglich100 %0 bis 100 gewichtete Punkte

Stufe 1 bedeutet „geringe Beeinträchtigung“, Stufe 4 „schwerste Beeinträchtigung“ im jeweiligen Modul. Stufe 0 (keine Beeinträchtigung) ergibt jeweils 0 gewichtete Punkte und ist nicht in der Tabelle aufgeführt.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad?

Die Gesamtpunktzahl aus allen gewichteten Modulen bestimmt den Pflegegrad. Die Schwellenwerte sind in § 15 Abs. 3 SGB XI gesetzlich festgelegt.

PflegegradGewichtete GesamtpunkteBeeinträchtigungPflegegeld im Monat
Kein Pflegegrad0 bis unter 12,5Keine oder geringeentfällt
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigungentfällt
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung347 €
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Schwere Beeinträchtigung599 €
Pflegegrad 470 bis unter 90Schwerste Beeinträchtigung800 €
Pflegegrad 590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen990 €

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und Pflegehilfsmittel, für die die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat übernimmt.

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Modul 1: Mobilität (10 % Gewichtung)

Das Modul Mobilität bewertet, wie selbständig sich die Person fortbewegen und ihre Körperposition wechseln kann. Es umfasst 5 Kriterien mit maximal 10 Rohpunkten.

Kriterien im Modul 1

KriteriumMax. PunkteBewertung
Positionswechsel im Bett20 bis 2
Halten einer stabilen Sitzposition20 bis 2
Umsetzen (Bett → Rollstuhl)20 bis 2
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs20 bis 2
Treppensteigen20 bis 2

Gewichtete Punkte Modul 1

RohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
0Keine Beeinträchtigung0
1 bis 2Geringe Beeinträchtigung2,5
3 bis 4Erhebliche Beeinträchtigung5,0
5 bis 7Schwere Beeinträchtigung7,5
8 bis 10Schwerste Beeinträchtigung10,0

Das Modul Mobilität hat mit 10 % die geringste Gewichtung. Trotzdem sollten Sie alle Einschränkungen dokumentieren, auch kleine Punkteunterschiede können den Pflegegrad verändern.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)

Modul 2 bewertet die geistigen Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit und Kommunikation. Es umfasst 11 Kriterien mit maximal 15 Rohpunkten (manche Kriterien mit 0 bis 1, andere mit 0 bis 3).

Gewichtete Punkte Modul 2

RohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
0Keine Beeinträchtigung0
1 bis 2Geringe Beeinträchtigung3,75
3 bis 5Erhebliche Beeinträchtigung7,5
6 bis 10Schwere Beeinträchtigung11,25
11 bis 15Schwerste Beeinträchtigung15,0

Wichtig: Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet. Nur der höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein. Diese Sonderregelung schützt Menschen mit Demenz vor Benachteiligung.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)

Modul 3 erfasst psychische Auffälligkeiten und Verhaltensänderungen. Es umfasst 13 Kriterien mit maximal 13 Rohpunkten. Jedes Kriterium wird mit 0 (nie/sehr selten) bis 5 (täglich) bewertet, wobei die Häufigkeit zählt.

Typische Kriterien im Modul 3

  • Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Weglaufen)
  • Nächtliche Unruhe
  • Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  • Beschädigen von Gegenständen
  • Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen
  • Verbale Aggression
  • Abwehr pflegerischer Maßnahmen
  • Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit

Gewichtete Punkte Modul 3

RohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
0Keine Beeinträchtigung0
1 bis 2Geringe Beeinträchtigung3,75
3 bis 4Erhebliche Beeinträchtigung7,5
5 bis 7Schwere Beeinträchtigung11,25
8 bis 13Schwerste Beeinträchtigung15,0

Modul 4: Selbstversorgung (40 % Gewichtung)

Das wichtigste Modul. Die Selbstversorgung macht mit 40 Prozent fast die Hälfte der Gesamtbewertung aus. Es umfasst 13 Kriterien rund um Körperpflege, Ernährung und Ankleiden mit maximal 40 Rohpunkten.

Kriterien im Modul 4

KriteriumMax. Punkte
Waschen des vorderen Oberkörpers2
Körperpflege im Bereich des Kopfes2
Waschen des Intimbereichs2
Duschen und Baden inkl. Waschen der Haare2
An- und Auskleiden des Oberkörpers2
An- und Auskleiden des Unterkörpers2
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung6
Essen6
Trinken6
Benutzen einer Toilette/eines Toilettenstuhls4
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz2
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz2
Ernährung über Sonde (enteral)2

Gewichtete Punkte Modul 4

RohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
0Keine Beeinträchtigung0
1 bis 7Geringe Beeinträchtigung10,0
8 bis 18Erhebliche Beeinträchtigung20,0
19 bis 28Schwere Beeinträchtigung30,0
29 bis 40Schwerste Beeinträchtigung40,0

Tipp: Dokumentieren Sie genau, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht. Schon der Unterschied zwischen 18 und 19 Rohpunkten im Modul Selbstversorgung bedeutet einen Sprung von 20 auf 30 gewichtete Punkte, das kann einen ganzen Pflegegrad ausmachen.

Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)

Modul 5 bewertet, wie selbständig die Person mit Therapien, Medikamenten und Arztbesuchen umgeht. Es hat 16 Kriterien mit maximal 15 Rohpunkten. Die Bewertung berücksichtigt die Häufigkeit der notwendigen Hilfe.

Typische Kriterien im Modul 5

  • Medikation (Tabletten richten, Einnahme überwachen)
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Arztbesuche koordinieren und wahrnehmen
  • Therapiemaßnahmen durchführen (Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Umgang mit Hilfsmitteln (Prothesen, Kompressionsstrümpfe)

Gewichtete Punkte Modul 5

RohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
0Keine Beeinträchtigung0
1Geringe Beeinträchtigung5,0
2 bis 3Erhebliche Beeinträchtigung10,0
4 bis 5Schwere Beeinträchtigung15,0
6 bis 15Schwerste Beeinträchtigung20,0

Modul 5 wird oft unterschätzt. Bereits regelmäßige Medikamentengabe und wöchentliche Arztbesuche können mehrere Rohpunkte ergeben. Listen Sie im Pflegetagebuch alle medizinischen Maßnahmen auf.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 %)

Das letzte Modul bewertet, wie selbständig die Person ihren Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen kann. Es umfasst 6 Kriterien mit maximal 15 Rohpunkten.

Kriterien im Modul 6

KriteriumMax. Punkte
Gestaltung des Tagesablaufs3
Ruhen und Schlafen3
Sich beschäftigen3
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen2
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt2
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds2

Gewichtete Punkte Modul 6

RohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
0Keine Beeinträchtigung0
1 bis 2Geringe Beeinträchtigung3,75
3 bis 5Erhebliche Beeinträchtigung7,5
6 bis 10Schwere Beeinträchtigung11,25
11 bis 15Schwerste Beeinträchtigung15,0

Berechnungsbeispiel: Vom Rohpunkt zum Pflegegrad

Herr Weber, 82 Jahre, lebt bei seiner Tochter. Er braucht Hilfe beim Ankleiden, kann sich nur mit Rollator fortbewegen und vergisst regelmäßig seine Medikamente. So sieht seine Begutachtung aus:

ModulRohpunkteSchweregradGewichtete Punkte
1: Mobilität4 von 10Erheblich5,0
2/3: Kognition/Verhalten (höherer Wert)4 von 15Erheblich7,5
4: Selbstversorgung20 von 40Schwer30,0
5: Krankheitsumgang3 von 15Erheblich10,0
6: Alltagsgestaltung6 von 15Schwer11,25
Gesamt63,75 Punkte

Ergebnis: Mit 63,75 gewichteten Punkten liegt Herr Weber im Bereich 47,5 bis unter 70 Punkte. Das ergibt Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit). Er hat Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld monatlich, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen.

Hätte Herr Weber im Modul 4 nur 18 statt 20 Rohpunkte erhalten, würde der gewichtete Wert von 30 auf 20 Punkte sinken. Die Gesamtpunktzahl läge bei 53,75, immer noch Pflegegrad 3. Aber bei 17 Rohpunkten im Modul 4 (= 20 gewichtete Punkte) und insgesamt 43,75 Punkten wäre es nur noch Pflegegrad 2. Jeder Punkt kann zählen.

Tipps, damit alle Punkte erfasst werden

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist eine Momentaufnahme. Viele Menschen erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad, weil nicht alle Einschränkungen dokumentiert wurden.

  • Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen lang alle Hilfestellungen, vom Aufstehen bis zum Zubettgehen. Besonders wichtig: das Modul Selbstversorgung mit 40 % Gewichtung.
  • Alle Module abdecken: Viele vergessen Modul 5 (Medikamente, Arztbesuche) und Modul 6 (Tagesstruktur, soziale Kontakte). Jeder Punkt zählt.
  • Schlechte Tage beschreiben: Schildern Sie nicht nur den Durchschnitt. Der Gutachter muss das vollständige Bild kennen.
  • Nichts beschönigen: Viele Menschen mit Pflegebedarf versuchen, vor dem Gutachter fit zu wirken. Begleiten Sie Ihren Angehörigen und korrigieren Sie höflich, wenn Einschränkungen heruntergespielt werden.
  • Arztberichte vorlegen: Aktuelle Befunde, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne stützen Ihre Darstellung.
  • Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Unsere Expertensuche vermittelt Ihnen Berater, die Sie auf die Begutachtung vorbereiten und beim Widerspruch unterstützen. Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten.

Häufige Fragen zur Pflegegrad Punkte-Tabelle

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 gewichteten Punkten, Pflegegrad 2 bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 Punkten und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Die Schwellenwerte sind in § 15 SGB XI festgelegt.

Was sind gewichtete Punkte beim Pflegegrad?

Die Rohpunkte jedes Moduls werden über eine Umrechnungstabelle in gewichtete Punkte umgerechnet. Modul 4 (Selbstversorgung) zählt dabei mit 40 % am stärksten. Die Summe aller gewichteten Modulpunkte ergibt die Gesamtpunktzahl von 0 bis 100.

Welches Modul zählt am meisten beim Pflegegrad?

Modul 4 „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent Gewichtung. Es umfasst Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken sowie den Toilettengang. Danach folgen Modul 5 (Krankheitsumgang, 20 %) und die Module 2/3 sowie 6 (jeweils 15 %).

Wie werden die Module 2 und 3 bewertet?

Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet. Nur der höhere gewichtete Wert fließt in die Gesamtpunktzahl ein. Wenn jemand bei Kognition 7,5 und bei Verhalten 11,25 gewichtete Punkte erhält, zählen 11,25 Punkte.

Kann ich die Pflegegrad-Punkte selbst berechnen?

Sie können mit der Punkte-Tabelle eine grobe Einschätzung vornehmen. Die verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst bei der Begutachtung vor Ort. Nutzen Sie unseren Ratgeber Pflegegrad berechnen für eine detaillierte Anleitung.

Was passiert bei genau 27 Punkten?

Bei exakt 27,0 gewichteten Gesamtpunkten erhalten Sie Pflegegrad 2. Die Grenze zu Pflegegrad 1 liegt bei „unter 27 Punkten“. Pflegegrad 2 beginnt ab 27,0 und reicht bis unter 47,5 Punkte.

Wie kann ich mehr Punkte beim Pflegegrad bekommen?

Führen Sie ein Pflegetagebuch, beschönigen Sie nichts bei der Begutachtung und legen Sie aktuelle Arztberichte vor. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

Zusammenfassung

Die Pflegegrad-Berechnung basiert auf 6 Modulen mit unterschiedlicher Gewichtung. Das Modul Selbstversorgung macht mit 40 % fast die Hälfte aus. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, die den Pflegegrad bestimmt.

Ab 12,5 Punkten erhalten Sie Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die Übergänge liegen bei 27, 47,5 und 70 Punkten. Eine vollständige Dokumentation aller Einschränkungen ist entscheidend für eine angemessene Einstufung.

Weitere Informationen: Pflegegrad berechnen erklärt das NBA-Verfahren Schritt für Schritt. Pflegegrad Tabelle 2026 zeigt alle Leistungen pro Pflegegrad. Und unsere Expertensuche vermittelt Ihnen Beratung, für Familien ohne Kosten.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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