Ein Homelift, auch Hauslift genannt, ist ein kleiner Aufzug für das eigene Haus. Er verbindet mehrere Etagen, auch mit Rollstuhl, braucht aber einen Schacht oder Deckendurchbruch. Unabhängige Preisspannen gibt es nicht, der Preis ergibt sich aus dem Angebot nach dem Aufmaß; die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen (Stand: 18.10.2026).
Wenn die Treppe zum Hindernis wird, denken viele zuerst an einen Treppenlift. Ein Homelift ist die größere Lösung: Er nimmt die Treppe ganz aus dem Alltag, ist aber auch ein echter Umbau. Dieser Ratgeber hilft bei der Frage, ob er sich für Sie lohnt. Den Überblick über alle Lifttypen gibt die Themenseite Treppenlift.
Was ist ein Homelift?
Ein Homelift ist ein Aufzug für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung über mehrere Ebenen. Sie fahren stehend, sitzend oder im Rollstuhl in einer Kabine oder auf einer umschlossenen Plattform senkrecht von Etage zu Etage. Er kann im Haus eingebaut oder außen an das Haus angebaut werden; dann spricht man oft von einem Außenaufzug.
Technisch gibt es zwei Gruppen, und viele Homelifte sind langsame Plattformaufzüge. Hebezeuge mit höchstens 0,15 Metern pro Sekunde fallen nicht unter die europäische Aufzugsrichtlinie (Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/33/EU), sondern unter das Maschinenrecht; für senkrechte Plattformaufzüge gilt die Norm DIN EN 81-41. Schnellere Anlagen sind Aufzüge im Sinne der Aufzugsrichtlinie, mit strengeren Regeln.
| Lösung | Wie sie fährt | Typischer Einsatz | Norm |
|---|---|---|---|
| Treppenlift mit Sitz | schräg entlang der Treppe | eine oder mehrere Treppen, Sie können sicher sitzen und umsteigen | DIN EN 81-40 |
| Plattformlift | schräg entlang der Treppe, mit Plattform | Rollstuhl an der Treppe, genug Platz neben der Treppe | DIN EN 81-40 |
| Hublift | senkrecht, kurze Höhe | einige Stufen am Eingang oder zur Terrasse | DIN EN 81-41 |
| Homelift | senkrecht, über Etagen | mehrere Etagen täglich, auch mit Rollstuhl | DIN EN 81-41 oder Aufzugsrichtlinie, je nach Geschwindigkeit |
Quelle: DIN EN 81-40:2020-12, DIN EN 81-41:2025-07 (DIN Media), Richtlinie 2014/33/EU Art. 1 Abs. 2; eigene Zusammenstellung. Stand: 18.10.2026.
Für wen lohnt sich ein Homelift?
Ein Homelift lohnt sich vor allem, wenn mehrere Etagen täglich und auf Dauer erreicht werden müssen. Typische Situationen sind:
- Jemand nutzt den Rollstuhl, und die Treppe bietet keinen Platz für einen Plattformlift.
- Schlafzimmer und Bad liegen oben, Küche und Wohnzimmer unten, und ein Umzug innerhalb des Hauses ist nicht möglich.
- Zwei Menschen im Haushalt sind auf Hilfe beim Treppensteigen angewiesen.
- Die Treppe ist so steil, eng oder verwinkelt, dass ein Sitzlift nicht sicher genutzt werden kann.
Wer sicher sitzen und umsteigen kann und nur eine Treppe überwinden muss, ist mit einem Treppenlift oft schneller und mit weniger Umbau versorgt. Den Vergleich der Lifte an der Treppe zeigt der Ratgeber Plattformlift oder Treppenlift, Lösungen mit Rollstuhl der Ratgeber Treppenlift für Rollstuhl.
Was braucht ein Homelift im Haus?
Ein Homelift braucht vor allem Platz: einen Schacht oder einen Deckendurchbruch auf jeder Etage, eine feste Standfläche und einen Stromanschluss. Ob die Decke durchbrochen werden kann, ist eine Frage der Statik. Lassen Sie das vor der Bestellung prüfen.
Für außen angebaute Aufzüge kommen Fundament, Wetterschutz und ein Zugang durch Fenster oder Tür auf jeder Etage hinzu. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass je nach Bundesland Bauvorschriften zu beachten sind; Stiftung Warentest schreibt, dass in einigen Fällen ein Antrag beim Bauamt nötig ist. Klären Sie das vor der Bestellung mit der Bauaufsicht. Im Mehrfamilienhaus brauchen Sie die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft.
Welche Maße rollstuhlgerecht sind, zeigen die Mindestanforderungen der KfW für geförderte Aufzüge. Sie sind ein guter Maßstab für die Planung, auch wenn Sie keinen Kredit aufnehmen.
| Merkmal | Mindestmaß nach KfW 159 | Wenn baulich nicht möglich |
|---|---|---|
| Kabine innen | 1,10 m breit, 1,40 m tief | 1,00 m breit, 1,25 m tief, dann keine Türen über Eck |
| Kabine mit gegenüberliegenden Türen (Durchlader) | 0,90 m breit, 1,80 m tief | keine Angabe |
| Türbreite | 0,90 m | 0,80 m |
| Bewegungsfläche vor jedem Zugang | 1,50 m tief | 1,20 m tief |
| Bedienhöhe | 0,85 bis 1,05 m, waagerechtes Tableau | senkrechtes Tableau bis 1,20 m |
| Notruf | Notruf- und Alarmfunktion | keine Angabe |
Quelle: KfW, Altersgerecht Umbauen Kredit 159, Anlage Technische Mindestanforderungen, Förderbereich 3. Stand: 18.10.2026.
Was kostet ein Homelift?
Für Homelifte nennen weder Verbraucherzentrale noch Stiftung Warentest eigene Preisspannen. Zur Orientierung bleiben Preisangaben von Herstellern, die nicht unabhängig geprüft sind. Wir nennen deshalb keine Preise. Ihr Preis ergibt sich aus dem Angebot nach dem Aufmaß.
Den Preis treiben vor allem diese Punkte:
- Zahl der Haltestellen und Förderhöhe
- Größe von Kabine oder Plattform, etwa für Rollstuhl mit Begleitperson
- Einbau im Haus oder Anbau außen, mit Fundament und Wetterschutz
- Bauarbeiten: Schacht, Deckendurchbruch, Statik, Elektroanschluss, Malerarbeiten
- Ausstattung wie automatische Türen, Notruf, Notabsenkung bei Stromausfall
- Folgekosten für Wartung, Strom und gegebenenfalls Notrufverbindung
Fragen Sie, ob die Bauarbeiten im Angebot enthalten sind oder von anderen Handwerkern kommen. Wie Sie Lift-Angebote allgemein einordnen, steht im Ratgeber Treppenlift Kosten.
Welche Zuschüsse gibt es für einen Homelift?
Die Pflegekasse kann für einen Homelift einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, wenn eine Person im Haushalt mindestens Pflegegrad 1 hat (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der GKV-Spitzenverband nennt Aufzüge ausdrücklich als Beispiel für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Lift die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vor Beginn der Arbeiten und mit Kostenvoranschlag. Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden; wird der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt, in fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Mehrere Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, wertet sie in der Regel als eine Maßnahme. Ein neuer Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation nachweislich ändert.
Einen Mustertext finden Sie unter Wohnumfeldverbesserung Antrag Muster, den Ablauf im Ratgeber Treppenlift Zuschuss Pflegekasse.
Daneben kommt der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" in Frage, mit bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Er fördert Aufzüge und Senkrechtlifte, aber nicht denselben Teil der Maßnahme, den die Pflegekasse bezuschusst; für andere Teile mit getrennter Rechnung ist er möglich. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt keine neuen Anträge an, weil die Mittel ausgeschöpft sind (KfW-Programmseite, abgerufen 18.10.2026). Mehr im Ratgeber Treppenlift Förderung KfW.
Rechenbeispiel: Zuschuss bei mehreren Pflegebedürftigen
Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im selben Haus, kann jede Person den Zuschuss für die gemeinsame Maßnahme beantragen. Je Maßnahme ist der Gesamtbetrag auf 16.720 Euro begrenzt.
| Personen mit Pflegegrad im Haushalt | Höchstzuschuss für den Homelift |
|---|---|
| 1 | 4.180 € |
| 2 | 8.360 € |
| 3 | 12.540 € |
| 4 oder mehr | 16.720 € |
Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, eigene Rechnung (4.180 Euro je Person, Deckel 16.720 Euro). Stand: 18.10.2026.
Ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad 2, plant einen Homelift zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss. Beide stellen vor der Bestellung den Antrag bei ihrer Pflegekasse und legen denselben Kostenvoranschlag bei. Werden beide Anträge bewilligt, zahlen die Kassen zusammen bis zu 8.360 Euro. Den Rest tragen die beiden selbst, etwa aus Ersparnissen oder mit einem Bankkredit; den KfW-Kredit 159 gibt es nicht für den Teil, den die Pflegekasse bezuschusst.
Wann greift der Zuschuss nicht?
- Kein Pflegegrad: Ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit lehnt die Pflegekasse den Antrag ab. Stellen Sie zuerst den Antrag auf einen Pflegegrad, siehe Pflegegrad beantragen.
- Reine Modernisierung: Ein Aufzug, der vor allem den Wohnkomfort steigert und keinen Bezug zur Pflegebedürftigkeit hat, ist keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
- Neubau: Beim Bau eines neuen Hauses berücksichtigt die Pflegekasse nur die Mehrkosten, die durch die pflegebedingte Ausstattung entstehen (Gemeinsames Rundschreiben zu § 40 SGB XI, Ziffer 3 Abs. 3).
- Pflegeheim: In Pflegeheimen gibt es keinen Zuschuss, weil das Heim nicht als Wohnung oder Haushalt im Sinne des Zuschusses gilt (Gemeinsames Rundschreiben zu § 40 SGB XI, Ziffer 3 Abs. 1).
Worauf achten Sie bei einem Angebot?
- Vergleichsangebote: Die Verbraucherzentrale rät, mehrere Angebote einzuholen und vorher neutral beraten zu lassen, etwa bei einer Wohnberatungsstelle.
- Festpreis: Vereinbaren Sie möglichst einen Festpreis für den Einbau. Bei einem bloßen Kostenvoranschlag sind laut Verbraucherzentrale Überschreitungen bis 20 Prozent ohne Anzeige möglich.
- Bauarbeiten: Wer übernimmt Statik, Schacht, Durchbruch und Elektroanschluss, und ist das im Preis enthalten?
- Technik und Unterlagen: Lassen Sie sich Geschwindigkeit, Norm und Konformitätserklärung schriftlich nennen.
- Notfall: Was passiert bei Stromausfall? Gibt es eine Notabsenkung und einen Notruf aus der Kabine?
- Wartung: Intervall, Preis und Leistungsumfang gehören in den Vertrag.
- Kein Druck: Nehmen Sie einen Beratungstermin zu Hause nicht allein wahr. Bei Vertragsschluss in der Wohnung oder am Telefon haben Sie in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht.
Homelift oder Treppenlift?
Ein Treppenlift ist meist die einfachere Lösung, wenn eine Treppe täglich genutzt wird und Sie sicher sitzen können. Er braucht keinen Schacht und ist schneller eingebaut. Ein Homelift ist die Lösung für mehrere Etagen, für den Rollstuhl ohne Platz an der Treppe oder für zwei Menschen mit Hilfebedarf. Für wenige Stufen am Hauseingang reicht oft ein Hublift.
Bevor Sie sich entscheiden, prüfen Sie auch, ob die wichtigsten Räume auf eine Etage verlegt werden können; weitere Wege zeigt der Ratgeber Alternativen zum Treppenlift. Weitere Wege zu einem barrierearmen Zuhause zeigt die Themenseite Barrierefrei wohnen.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse einen Homelift?
Ja, als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haus, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Homelift und Hublift?
Beide fahren senkrecht. Ein Hublift überwindet eine kurze Höhe, etwa einige Stufen am Eingang; ein Homelift verbindet ganze Etagen.
Brauche ich für einen Homelift eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Bundesland und vom Einbauort ab. Für einen Außenaufzug am Haus fragen Sie vor der Bestellung bei der Bauaufsicht nach.
Kann ich den KfW-Kredit und den Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Teil der Maßnahme. Für andere Teile mit getrennter Rechnung ist der Kredit möglich.
Wie schnell fährt ein Homelift?
Viele Homelifte fahren höchstens 0,15 Meter pro Sekunde und gelten deshalb als Maschine, nicht als Aufzug im Sinne der Aufzugsrichtlinie. Die genaue Geschwindigkeit nennt das Angebot.
Zusammenfassung
Ein Homelift verbindet mehrere Etagen im eigenen Haus und eignet sich auch für den Rollstuhl, ist aber ein größerer Umbau mit Schacht oder Deckendurchbruch. Unabhängige Preisspannen gibt es nicht; vergleichen Sie Festpreisangebote nach dem Aufmaß. Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person zuschießen, der KfW-Kredit 159 kann einen anderen Teil finanzieren. Für eine Treppe oder wenige Stufen reichen oft Treppenlift oder Hublift.
Alle Lifttypen im Überblick finden Sie auf der Themenseite Treppenlift. Ob ein Homelift oder eine andere Lösung in Ihr Haus passt, klären Sie über die Treppenlift-Beratung.
Quellen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Abs. 4), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Empfehlungen nach § 78 Abs. 2a SGB XI zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, Fassung vom 30.09.2024 (Aufzüge als Beispiel, Antrag mit Kostenvoranschlag, eine Maßnahme, Fristen), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026 (§ 40, Ziffern 8.1 und 9), abgerufen am 18.10.2026
- DIN EN 81-41:2025-07, Vertikale Plattformaufzüge für Personen mit eingeschränkter Mobilität (DIN Media), abgerufen am 18.10.2026
- DIN EN 81-40:2020-12, Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen (DIN Media), abgerufen am 18.10.2026
- Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), Art. 1 Abs. 2, abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Altersgerecht Umbauen Kredit 159, Anlage Technische Mindestanforderungen, Stand 09/2021 (Förderbereich 3), abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Produktinformation Altersgerecht Umbauen Kredit 159, Stand 01.10.2023, abgerufen am 18.10.2026
- KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit 159, abgerufen am 18.10.2026
- KfW: Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B (Programmseite, keine Antragstellung mehr möglich), abgerufen am 18.10.2026
- Verbraucherzentrale: Treppenlifte, das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen (Stand 20.01.2026), abgerufen am 18.10.2026
- Stiftung Warentest: Treppenlifte, Lift statt Treppe (10.05.2022, geändert 10.01.2023), abgerufen am 18.10.2026




