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Ratgeber Haus­notruf

Haus­notruf ohne Pflege­grad 2026: Was Sie selbst zahlen

Solange kein Pflege­grad fest­ge­stellt ist, tragen Sie die Kosten für den Haus­notruf allein, 25 bis 50 Euro im Monat. Ab Pflege­grad 1 übernimmt die Pflege­kasse 27 Euro im Monat, darum kann sich ein Antrag auf Pflege­grad lohnen.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026, Lesezeit 12 Minuten
Hausnotruf ohne Pflegegrad: Senior prüft Rechnung am Schreibtisch neben Notrufknopf-Armband im hellen Wohnzimmer
Ohne Pflegegrad trägt man die vollen Kosten, ein Pflegegrad 1-Antrag lohnt sich oft, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
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Standardgerät, kein Pflegegrad: 25 bis 50 € im Monat selbst + 10 bis 49 € Anschluss einmalig.
Ohne Pflegegrad zahlt keine Kasse. Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser) liegen meist günstiger als private Anbieter. Kein Antragsweg, kein Genehmigungsschritt, Start ohne Wartezeit möglich.
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Mit Sturzsensor / GPS: Aufpreis 10 bis 25 € im Monat. Gesamt 35 bis 75 € im Monat.
Sturzsensoren (+10 bis 15 € im Monat) und GPS-Mobilnotruf (+15 bis 25 € im Monat) erhöhen die Kosten deutlich. Ohne Pflegegrad trägt man alles selbst. Wenn nur zuhause unterwegs: Sturzsensor ja, GPS oft unnötig.
Pflegegrad-Antrag noch nie gestellt: Auch Pflegegrad 1 reicht für 27 € im Monat Erstattung.
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe, und trotzdem ausreichend für den Hausnotruf-Zuschuss. Antragsdauer 4 bis 8 Wochen. Viele ältere Menschen unterschätzen ihre Chancen: Sturzrisiko, Einschränkungen beim Gehen, beginnende Orientierungsschwäche, das kann schon für Pflegegrad 1 reichen.
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Pflegegrad abgelehnt: Widerspruch (Frist: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids) oder Neuantrag bei Verschlechterung.
Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids können Sie Widerspruch einlegen, vor allem, wenn die Begutachtung nicht alle Einschränkungen erfasst hat. Bei deutlicher Verschlechterung: neuer Antrag jederzeit möglich.
Pflegegrad berechnen →

Kurzantwort: Ohne Pflegegrad kostet ein Hausnotruf 25 bis 50 Euro monatlich plus einmalig 10 bis 49 Euro Anschlussgebühr, vollständig selbst zu tragen. Mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse 27 Euro pro Monat. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag prüfen, er lohnt sich in vielen Fällen.

  • Ohne Pflegegrad: 25 bis 50 € im Monat selbst + 10 bis 49 € Anschluss einmalig
  • Mit Sturzsensor/GPS: 35 bis 75 € im Monat gesamt
  • Pflegegrad 1: Pflegekasse zahlt 27 € im Monat, für die Grundversorgung zahlen Sie oft nichts dazu
  • Pflegegrad 1-Antrag: 4 bis 8 Wochen Bearbeitungsdauer, häufig anerkannt bei Sturzrisiko, Mobilitätseinschränkung oder beginnender Demenz

Was Hausnotruf ohne Pflegegrad wirklich kostet

Ohne Pflegegrad entfällt jeder Kassenzuschuss. Die monatliche Grundgebühr und die einmalige Anschlussgebühr trägt man vollständig selbst. Die folgende Übersicht zeigt die Preisspanne der gängigen Anbieter:

AnbieterGrundpreis im MonatAnschluss (einmalig)mit Sturzsensor
DRKca. 25 bis 30 €ca. 10 bis 25 €+10 bis 15 € im Monat
Malteserca. 25 bis 32 €ca. 0 bis 25 €+10 bis 15 € im Monat
Johanniterca. 28 bis 35 €ca. 25 bis 35 €+12 bis 18 € im Monat
ASBca. 28 bis 35 €ca. 20 bis 30 €+10 bis 15 € im Monat
Caritasca. 25 bis 30 €ca. 10 bis 20 €+10 bis 15 € im Monat
Vitaktca. 30 bis 40 €ca. 35 bis 49 €+12 bis 20 € im Monat
Libifyca. 35 bis 50 €ca. 0 bis 49 €inklusive

Alle Preise Richtwerte Stand April 2026. Individuelle Angebote können abweichen, direktes Anfragen bei den Anbietern empfohlen.

Wichtig beim Vergleich: Nicht nur den Monatspreis vergleichen. Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten und automatische Verlängerungsklauseln können teuer werden, wenn man wechseln oder kündigen möchte.

Spar-Tipps für Selbstzahler

Wohlfahrtsverbände statt private Anbieter

DRK, Malteser, Johanniter, ASB und Caritas liegen bei der Grundgebühr meist unter 30 Euro. Private Anbieter werben mit modernerer Technik und Apps, für die eigentliche Notruffunktion macht das keinen Unterschied. Wer keinen GPS-Notruf und keinen täglichen Kontrollruf braucht, zahlt bei einem Wohlfahrtsverband meist weniger.

Kürzere Vertragslaufzeit aushandeln

Viele Anbieter bieten neben 24-Monats-Verträgen auch 12-Monats-Verträge an, manchmal sogar monatlich kündbare Tarife, die etwas teurer sind, aber mehr Flexibilität bieten. Wer gerade einen Pflegegrad beantragt, profitiert von einem Kurzzeit-Vertrag: Nach Anerkennung kann man zum günstigen Pflegekassen-Anbieter wechseln.

Sturzsensor weglassen, wenn nicht nötig

Ein automatischer Sturzsensor erkennt Stürze ohne Knopfdruck, sinnvoll bei hohem Sturzrisiko oder Bewusstlosigkeitsphasen. Wer keine dieser Risiken hat, spart 10 bis 15 Euro monatlich, indem er auf den Sensor verzichtet. Das klassische Armband mit Knopf reicht für die meisten Situationen aus.

Tipp: Wenn ein Pflegegrad-Antrag gestellt wird, erst einen günstigen Kurzzeit-Vertrag abschließen. Nach Anerkennung des Pflegegrads zum Pflegekassen-Anbieter wechseln, dann zahlt die Kasse 27 € im Monat direkt.

Wann sich ein Pflegegrad-Antrag lohnt

Pflegegrad 1 reicht für 27 € im Monat Erstattung

Der Hausnotruf-Zuschuss greift schon bei Pflegegrad 1, der niedrigsten Stufe. Das ist eine der wenigen Pflegekassenleistungen, die bereits bei Pflegegrad 1 vollständig verfügbar sind. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI:

  • 27 € monatlich, direkt an den Anbieter
  • Keine Anschlussgebühr, die Installation ist mit der Monatsvergütung abgegolten
  • Grundgebühr übernimmt die Pflegekasse, bei Anbietern im Hilfsmittelverzeichnis

Das sind 324 Euro pro Jahr, die die Pflegekasse spart. Wer ohne Pflegegrad 30 Euro pro Monat zahlt, zahlt mit Pflegegrad 1 und dem richtigen Anbieter 0 Euro.

Der Pflegegrad-Antrag in 4 Schritten

  1. Antrag stellen, Formlos bei der eigenen Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Ab diesem Datum zählt der Anspruch.
  2. Begutachtung vereinbaren, Medizinischer Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (privat) kommt nach Hause. Termin wird schriftlich angekündigt.
  3. Gutachtertermin vorbereiten, Einschränkungen konkret benennen: Was geht schlechter als früher? Wie lange dauert Anziehen, Waschen, Gehen? Pflegetagebuch hilft.
  4. Bescheid abwarten, Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit. In der Praxis: 4 bis 8 Wochen gesamt.

Wer Anspruch auf Pflegegrad 1 haben kann

Pflegegrad 1 setzt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus (12,5 bis unter 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment, NBA). Sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen zählen:

  • Eingeschränkte Mobilität (Gehen, Treppensteigen, Aufstehen)
  • Allgemeine körperliche Schwäche, Erschöpfung, Schwindel
  • Beginnende kognitive Einschränkungen, leichte Orientierungsschwäche
  • Chronische Erkrankungen mit Einfluss auf den Alltag
  • Zustand nach Schlaganfall, Herzinfarkt oder größerer Operation

Mehr zum Antragsprozess erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen, zur Einstufung hilft Pflegegrad berechnen.

Pflegegrad-Antrag: 5 typische Fälle, wo Pflegegrad 1 anerkannt wird

In der Praxis führen diese fünf Konstellationen häufig zur Anerkennung von Pflegegrad 1, und damit zum Hausnotruf-Zuschuss:

1. Sturzrisiko und Mobilitätseinschränkung

Wer in den letzten 12 Monaten gestürzt ist, Schwindel hat oder unsicher geht, hat beim Gutachter gute Chancen. Mobilitätseinschränkungen sind im NBA stark gewichtet. Wichtig: Konkret schildern, wie lange Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen dauert, und ob Hilfsmittel (Gehstock, Rollator) genutzt werden.

2. Beginnende Demenz und Sturzgefahr

Kognitive Einschränkungen, Vergesslichkeit, zeitliche Desorientierung, Schwierigkeiten beim Planen, zählen im NBA als eigenständige Kategorie. Schon leichte Symptome, kombiniert mit Sturzrisiko, können für Pflegegrad 1 ausreichen. Eine ärztliche Diagnose unterstützt den Antrag.

3. Schwerhörigkeit mit Notrufbedarf

Wer aufgrund starker Schwerhörigkeit einen Notruf nicht mehr hören oder absetzen kann, hat einen nachvollziehbaren Bedarf. Die Pflegekasse berücksichtigt Sinnesbeeinträchtigungen im NBA, relevant sind Auswirkungen auf die Alltagskompetenz, nicht die Diagnose allein.

4. Chronische Erkrankung mit Schwächeanfällen

Herzrhythmusstörungen, Diabetes mit Unterzuckerungsrisiko, Epilepsie oder andere Erkrankungen mit unvorhersehbaren Schwächephasen begründen Pflegebedarf, auch wenn der Alltag sonst gut bewältigbar ist. Der Gutachter bewertet das Risiko, hilflos zu sein.

5. Zustand nach Schlaganfall (auch mit gutem Heilungsverlauf)

Nach einem Schlaganfall bleibt oft eine Restsymptomatik, leichte Halbseitenlähmung, Sprach- oder Schluckstörungen, reduzierte Belastbarkeit. Auch wenn der Heilungsverlauf gut war: Wenn Einschränkungen im Alltag bestehen, lohnt der Antrag. Viele Menschen nach einem Schlaganfall erhalten Pflegegrad 1 oder höher.

Hinweis: Pflegegrad 1 ist bewusst niedrigschwellig angelegt, die Reform von 2017 sollte mehr Menschen früh einbeziehen. Wer unsicher ist, ob er Anspruch hat, kann beim Pflegestützpunkt ohne Gebühr beraten werden (keine Pflegekasse nötig).

Krankenkasse statt Pflegekasse: geht das?

Eine häufige Frage: Kann die Krankenkasse den Hausnotruf zahlen, wenn keine Pflegekasse zuständig ist?

Kurze Antwort: In den meisten Fällen nein. Der Hausnotruf ist nach der gesetzlichen Systematik ein Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI), kein Hilfsmittel der Krankenversicherung (§ 33 SGB V). Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen (GKV-HMV) ist der Hausnotruf nicht als erstattungsfähiges Hilfsmittel gelistet.

Ausnahme: bestimmte medizinische Indikationen

In seltenen Einzelfällen erstatten Krankenkassen einen Hausnotruf, wenn eine konkrete medizinische Indikation vorliegt, zum Beispiel bei schwerer Herzinsuffizienz mit regelmäßigen Dekompensationsphasen oder bei einem Apnoe-Risiko mit ärztlich dokumentiertem Notfallbedarf. Das ist eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse und kein Rechtsanspruch.

Vorgehen: Ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung einreichen und vorab bei der Krankenkasse anfragen. Ablehnung ist der Regelfall, und sollte den Pflegegrad-Antrag nicht ersetzen.

In den meisten Fällen: Pflegekasse oder selbst zahlen

Wer keinen Pflegegrad hat und keinen medizinischen Sonderfall hat, zahlt selbst. Der einzige reguläre Weg zur Kassenerstattung führt über den Pflegegrad-Antrag. Dieser Antrag kostet nichts und hat keine negativen Konsequenzen bei Ablehnung.

Mehr Details zum Zuschuss erklärt unser Ratgeber Hausnotruf Zuschuss Pflegekasse 2026.

Häufige Fragen zum Hausnotruf ohne Pflegegrad

Was kostet ein Hausnotruf ohne Pflegegrad monatlich?

25 bis 50 Euro monatlich, plus einmalig 10 bis 49 Euro Anschlussgebühr. Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser, Caritas) liegen meist am unteren Ende.

Reicht Pflegegrad 1 für den Hausnotruf?

Ja. Pflegegrad 1 reicht für den vollen Zuschuss von 27 € im Monat nach § 40 SGB XI. Bei einem Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr, Sie zahlen für die Grundversorgung nichts dazu. Mehr dazu im Ratgeber Hausnotruf bei Pflegegrad 1.

Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?

4 bis 8 Wochen in der Praxis. Die Pflegekasse hat gesetzlich 25 Arbeitstage Zeit. Antrag stellen lohnt sich: Der Anspruch läuft ab Antragseingang, nicht ab Bescheid.

Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?

Nein, in der Regel nicht. Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel (SGB XI), kein Krankenkassen-Hilfsmittel (SGB V). Ausnahmen bei medizinischer Indikation sind möglich, aber selten und keine Rechtsansprüche.

Was tun, wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde?

Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kostet nichts. Wurden beim Gutachtertermin nicht alle Einschränkungen benannt, tragen Sie diese im Widerspruch nach. Eine amtliche Erfolgsquote gibt es nicht. Bei deutlicher Verschlechterung: jederzeit Neuantrag möglich.

Zusammenfassung

Ohne Pflegegrad kostet ein Hausnotruf 25 bis 50 Euro monatlich, vollständig selbst zu tragen. Mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse 27 Euro pro Monat. Das sind 324 Euro im Jahr, die gespart werden können.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag nicht scheuen: Pflegegrad 1 ist bewusst niedrigschwellig. Sturzrisiko, Mobilitätseinschränkung, beginnende Demenz oder eine chronische Erkrankung können reichen. Der Antrag kostet keine Gebühr, dauert 4 bis 8 Wochen und hat keine negativen Folgen bei Ablehnung.

Für Selbstzahler gilt: Wohlfahrtsverbände statt Premium-Anbieter, Kurzzeit-Vertrag bis zur Anerkennung des Pflegegrads, Sturzsensor nur bei echtem Bedarf.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Juli 2026 recherchiert und geprüft. Preise und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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