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Ratgeber Haus­notruf

Haus­notruf AOK 2026: Antrag, Anbieter, Erstat­tung

Mit Pflege­grad übernimmt jede AOK-Pflege­kasse beim Haus­notruf 27 Euro im Monat, der Anschluss ist darin enthalten. Hier lesen Sie, welche Anbieter direkt abrechnen, was Sie selbst zahlen und wie der Antrag läuft.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026, Lesezeit 10 Minuten
Hausnotruf AOK 2026: Senior:in mit Versichertenkarte und Antragsunterlagen am Schreibtisch
Hausnotruf AOK 2026: 27 € im Monat von der AOK-Pflegekasse, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
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AOK-Versichert, mit Pflegegrad: 27 € im Monat von der AOK-Pflegekasse. Direktabrechnung mit DRK / Malteser / Johanniter möglich.
Die AOK-Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI monatlich 27 € direkt an den Anbieter. Eine Anschlussgebühr sieht der Vertrag der Pflegekassen nicht vor, der Anschluss ist mit der Monatsvergütung abgegolten. Bei Wohlfahrtsverbänden wie DRK, Maltesern oder Johannitern zahlen Sie für die Grundversorgung nichts dazu. Sie brauchen keine ärztliche Verordnung, nur Ihren Pflegebescheid.
Zum AOK-Antrag in 4 Schritten →
AOK, kein Pflegegrad: Erst Pflegegrad beantragen. Die AOK beauftragt den MD (früher MDK) mit der Begutachtung.
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Hausnotruf-Zuschuss. Beantragen Sie zuerst einen Pflegegrad bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet dann, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Ob ein Pflegegrad anerkannt wird, hängt vom Ergebnis dieser Begutachtung ab, ein Sturzrisiko oder das Alleinleben allein begründen noch keinen Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 reicht für den vollen Hausnotruf-Zuschuss.
Pflegegrad beantragen →
Bei welcher AOK bin ich?: Steht auf der Versichertenkarte. AOK Bayern, NordWest, Plus etc. bei Hausnotruf egal, gleiche Erstattung.
Es gibt 11 regionale AOKen in Deutschland. Welche für Sie zuständig ist, steht auf Ihrer Gesundheitskarte. Für den Hausnotruf-Zuschuss ist das egal: Alle AOKen erstatten bundesweit denselben Betrag nach § 40 SGB XI: 27 € im Monat, der Anschluss ist darin enthalten. Der Antragsweg ist ebenfalls identisch.
Wie lange dauert der Antrag?: Frist 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen. Danach gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Die AOK muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI innerhalb von 3 Wochen über Ihren Antrag entscheiden, holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachkraft ein, innerhalb von 5 Wochen. Kommt in dieser Zeit weder ein Bescheid noch eine schriftliche Begründung für die Verzögerung, gilt die Leistung als genehmigt (Genehmigungsfiktion), und Sie können den Hausnotruf beauftragen. Wichtig: Den Ablauf der Frist schriftlich bei der AOK anzeigen.

Kurzantwort: Die AOK-Pflegekasse zahlt für den Hausnotruf ab Pflegegrad 1 monatlich 27 € direkt an den Anbieter. Eine Anschlussgebühr sieht der Vertrag der Pflegekassen nicht vor, der Anschluss ist mit der Monatsvergütung abgegolten. Bei Wohlfahrtsverbänden (DRK, Malteser, Johanniter, ASB, Caritas) zahlen Sie für die Grundversorgung nichts dazu. Das gilt für alle 11 regionalen AOKen gleich.

  • Kassenleistung: 27 € im Monat, ab Pflegegrad 1, Anschluss inklusive
  • Eigenanteil Grundversorgung: 0 € bei Direktabrechnung mit Wohlfahrtsverband
  • Entscheidungsfrist: 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI)
  • Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI, bundesweit einheitlich
  • Ohne Pflegegrad: Erst Pflegegrad beantragen

Was die AOK-Pflegekasse zahlt, und was nicht

Der Hausnotruf zählt nach § 40 SGB XI als technisches Pflegehilfsmittel, das ist wichtig, weil damit die Pflegekasse zahlt, nicht die Krankenkasse. Und weil keine ärztliche Verordnung notwendig ist.

LeistungAOK zahlt 2026Rechtsgrundlage
Monatliche Grundgebühr27 €§ 40 SGB XI, HMV PG 52
Sturzsensor, GPS, Schlüsselservice0 € (Eigenanteil)Nicht im HMV-Erstattungsrahmen
Jahressumme Zuschuss324 €27 € × 12

HMV = Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52. Alle Beträge Stand Juli 2026. Eine Anschlussgebühr gibt es nicht: Nach dem Hausnotrufvertrag des GKV-Spitzenverbands ist der Anschluss mit der Monatsvergütung abgegolten, Stand 01.04.2026.

Voraussetzungen für den AOK-Zuschuss

  • Pflegegrad 1 bis 5 anerkannt: Pflegegrad 1 reicht aus
  • Alleinlebend oder erhöhter Notrufbedarf: tagsüber längere Zeit allein, Sturzrisiko, chronische Erkrankung
  • Häusliche Pflege, kein Pflegeheim, eigene Wohnung
  • Anbieter mit AOK-Versorgungsvertrag, für Direktabrechnung ohne Zuzahlung

Hinweis: Die AOK-Pflegekasse ist eine eigenständige Körperschaft, getrennt von der AOK-Krankenkasse. Wer bei der AOK versichert ist, ist automatisch auch bei der AOK-Pflegekasse versichert und kann dort den Hausnotruf-Antrag stellen.

Welche Anbieter rechnen direkt mit der AOK ab?

Bei der Direktabrechnung übernimmt der Anbieter den gesamten Abrechnungsweg mit der AOK. Sie zahlen nichts dazu, die AOK überweist 27 € monatlich direkt an den Anbieter.

Wohlfahrtsverbände: Direktabrechnung mit der AOK

AnbieterDirektabrechnung AOKEigenanteil Grundversorgung
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)Ja0 €
MalteserJa0 €
JohanniterJa0 €
ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)Ja0 €
CaritasJa0 €

Private Anbieter: Sie zahlen, AOK erstattet

Anbieter wie Vitakt oder Libify haben in vielen Regionen keinen direkten Versorgungsvertrag mit der AOK. Das bedeutet:

  • Sie zahlen die volle Monatsgebühr selbst
  • Sie reichen monatlich oder quartalsweise bei der AOK ein
  • Die AOK erstattet maximal 27 €, den Rest tragen Sie selbst

Welcher Anbieter in Ihrer Region direkt mit der AOK abrechnet, erfahren Sie direkt bei der AOK-Pflegekasse oder beim Wunsch-Anbieter. Unser Hausnotruf-Anbietervergleich 2026 gibt einen bundesweiten Überblick.

AOK-Hausnotruf-Antrag in 4 Schritten

Der Antragsprozess ist bei allen AOKen identisch. Die meisten Wohlfahrtsverbände übernehmen Schritt 2 und 3 komplett für Sie, Sie unterschreiben nur.

Schritt 1: Pflegegrad und Unterlagen bereithalten

Sie brauchen Ihren Pflegebescheid der AOK-Pflegekasse. Liegt noch kein Pflegegrad vor, zuerst einen Pflegegrad beantragen. Der MD (früher MDK) begutachtet dann, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Ob ein Pflegegrad anerkannt wird, hängt vom Ergebnis dieser Begutachtung ab, ein Sturzrisiko oder das Alleinleben allein begründen noch keinen Pflegegrad.

Schritt 2: Anbieter mit AOK-Versorgungsvertrag wählen

Rufen Sie beim DRK, den Maltesern oder Johannitern in Ihrer Region an. Die prüfen direkt, ob sie mit Ihrer AOK abrechnen. Die meisten übernehmen dann auch den Antrag für Sie.

Schritt 3: Antrag einreichen, AOK hat 3 Wochen Zeit

Der Antrag geht schriftlich an die AOK-Pflegekasse. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 3 Wochen, holt die AOK ein Gutachten ein, 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Kommt bis dahin weder ein Bescheid noch eine schriftliche Begründung für die Verzögerung, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion). Informieren Sie die AOK dann schriftlich darüber und beauftragen Sie den Anbieter.

Schritt 4: Installation und automatische Zahlung

Nach Genehmigung installiert der Anbieter Basisstation und Sender (Armband oder Kette). Die AOK überweist 27 € monatlich direkt an den Anbieter. Sie müssen nichts weiter tun, außer den Notruf im Ernstfall auch zu drücken.

Den vollständigen Antragsprozess mit Formular-Tipps erklärt auch unser Ratgeber Hausnotruf-Antrag Pflegekasse.

Die 11 regionalen AOKen: bei Hausnotruf egal

Deutschland hat 11 regionale AOKen. Welche für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Für den Hausnotruf-Zuschuss macht das keinen Unterschied, die Erstattung ist bundesweit per Gesetz einheitlich geregelt.

AOK-RegionBundesland(/-er)Hausnotruf-Zuschuss
AOK BayernBayern27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK NordWestSchleswig-Holstein, Westfalen-Lippe27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK PlusSachsen, Thüringen27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK NiedersachsenNiedersachsen27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK Rheinland/HamburgNordrhein, Hamburg27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK HessenHessen27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK Baden-WürttembergBaden-Württemberg27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK NordostBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandRheinland-Pfalz, Saarland27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt27 € im Monat, Anschluss inklusive
AOK Bremen/BremerhavenBremen27 € im Monat, Anschluss inklusive

Alle AOKen zahlen nach § 40 SGB XI denselben Betrag. Regionale Unterschiede gibt es bei Bearbeitungszeiten und den regionalen Vertragspartnern.

Tipp: Welche AOK für Sie zuständig ist, steht auf Ihrer Versichertenkarte, oben links unter dem AOK-Logo. Die Pflegekasse ist bei der gleichen AOK-Region angesiedelt. Anrufe gehen über die normale Servicenummer der AOK.

Was tun bei Ablehnung durch die AOK

Die AOK darf den Hausnotruf-Antrag ablehnen, aber nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt sind. Häufige Ablehnungsgründe und Gegenargumente:

Häufige Ablehnungsgründe und Gegenargumente

AblehnungsgrundGegenargument
Kein Pflegegrad vorhandenErst Pflegegrad beantragen, schon Pflegegrad 1 reicht. Parallel zum Hausnotruf-Antrag möglich.
„Nicht alleinlebend“Alleinzeit dokumentieren: Stunden, an denen niemand da ist. Attest über Sturzrisiko vom Arzt.
Anbieter nicht im HilfsmittelverzeichnisAnbieter wechseln zu einem gelisteten (DRK, Malteser etc.) oder neuen Anbieter anfragen.
Formfehler im AntragAntrag überarbeitet erneut einreichen, kein Widerspruch nötig, einfach neu stellen.

Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor

Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, hat einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 84 SGG). Der Widerspruch muss:

  • schriftlich erfolgen (Post oder Fax)
  • den Bescheid benennen (Datum, Aktenzeichen)
  • eine Begründung enthalten

Hilfreich: Beratung durch einen Pflegestützpunkt (ohne Gebühr) oder den VdK. Pflegestützpunkte kennen die lokale AOK-Praxis und wissen, welche Argumente ziehen.

Wenn Sie Pflegegrad-Antrag und Hausnotruf-Antrag parallel stellen

Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann beide Anträge gleichzeitig einreichen. Die AOK bearbeitet sie aber nicht gleichzeitig:

  1. Pflegegrad-Antrag geht ein: Der MD (Medizinischer Dienst) wird beauftragt. Die AOK muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI).
  2. Hausnotruf-Antrag wartet: Die AOK bearbeitet den Hausnotruf erst, wenn der Pflegegrad feststeht. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss.
  3. Nach Pflegebescheid: Die AOK entscheidet über den Hausnotruf-Antrag. Die gesetzliche Frist dafür beträgt 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen.

Wichtig: Sie können den Hausnotruf schon beauftragen, bevor der Bescheid kommt, auf eigene Kosten. Nach Genehmigung erstattet die AOK die Kosten ab Antragsdatum rückwirkend. Das Datum der Antragsstellung gilt als Beginndatum der Leistung.

Mehr zum Pflegegrad-Antrag: unser Ratgeber Pflegegrad beantragen erklärt den genauen Ablauf mit der AOK Schritt für Schritt. Und AOK Pflegegeld-Auszahlungstermine 2026 zeigt, wann das Pflegegeld nach Bewilligung ausgezahlt wird.

Häufige Fragen zum AOK-Hausnotruf 2026

Was zahlt die AOK beim Hausnotruf 2026?

27 € im Monat. Der Vertrag der Pflegekassen sieht keine Anschlussgebühr vor, der Anschluss ist mit der Monatsvergütung abgegolten. Bei Direktabrechnung mit Wohlfahrtsverbänden zahlen Sie für die Grundversorgung nichts dazu.

Welche AOK-Hausnotruf-Anbieter rechnen direkt ab?

DRK, Malteser, Johanniter, ASB und Caritas rechnen bundesweit direkt mit der AOK ab. Private Anbieter wie Vitakt und Libify: Sie zahlen selbst und beantragen die Erstattung. Immer direkt beim Anbieter nachfragen, ob er in Ihrer AOK-Region einen Versorgungsvertrag hat.

Unterscheidet sich die AOK Bayern vom AOK NordWest beim Hausnotruf?

Nein. Alle 11 regionalen AOKen zahlen denselben Betrag nach § 40 SGB XI. Unterschiede gibt es bei Bearbeitungszeiten und regionalen Vertragspartnern, die Erstattungshöhe ist gesetzlich einheitlich.

Wie lange dauert der Antrag bei der AOK?

Gesetzliche Frist: 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Kommt bis dahin weder ein Bescheid noch eine schriftliche Begründung für die Verzögerung, gilt die Genehmigungsfiktion. Teilen Sie das der AOK schriftlich mit und beauftragen Sie den Anbieter.

Kann ich den AOK-Hausnotruf-Antrag online stellen?

Viele AOKen bieten Online-Anträge auf ihrem Serviceportal an. Einfacher und sicherer: der Wunsch-Anbieter stellt den Antrag für Sie, das ist bei Wohlfahrtsverbänden Standard.

Was passiert wenn ich von der AOK zu einer anderen Kasse wechsle?

Der Hausnotruf-Vertrag läuft weiter. Die neue Pflegekasse übernimmt die Zahlung. Sie müssen den Kassenwechsel dem Anbieter melden, der passt die Abrechnung an.

Zusammenfassung

Die AOK-Pflegekasse zahlt, wie alle gesetzlichen Kassen, monatlich 27 € für den Hausnotruf. Der Anschluss ist darin enthalten. Das gilt für alle 11 regionalen AOKen gleich, weil § 40 SGB XI bundesweit einheitlich ist.

Wer einen Anbieter mit direktem AOK-Versorgungsvertrag wählt, DRK, Malteser, Johanniter, ASB oder Caritas, zahlt für die Grundversorgung nichts. Die AOK überweist direkt an den Anbieter, Sie müssen also nichts vorstrecken.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Die Euro-Beträge gelten nach aktuellem Stand des Hilfsmittelverzeichnisses und können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Ihre AOK-Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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