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Ratgeber Pflegebox

AOK Pflegebox 2026: Inhalt und Antrag in 4 Schritten

Ab Pflege­grad 1 übernimmt die AOK Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu. Hier lesen Sie, was in der Box steckt, wie der Antrag läuft und wie Sie den Anbieter wechseln.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Daniel Lepper, Pflege­fach­kraft außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege
Aktu­a­li­siert am 28.04.2026, Lesezeit 9 Minuten
Ältere Frau öffnet zuhause eine Pflegebox-Lieferung mit Hygieneartikeln, AOK-Versichertenkarte liegt daneben auf dem Wohnzimmertisch
AOK Pflegebox beantragen 2026, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
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Erstantrag: wie geht das?: 4 Schritte zum Erstantrag
Anbieter wählen → Antragsformular ausfüllen → AOK-Bewilligung abwarten → erste Box erhalten. Die AOK rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Sie zahlen nichts.
Zu den 4 Schritten →
Schon Pflegebox: Inhalt anpassen: Online beim Anbieter konfigurieren
Inhalt-Konfiguration ist bei den meisten Anbietern online möglich. Anbieter-Wechsel ist jederzeit und ohne Kündigung möglich, neuen Anbieter kontaktieren, AOK informieren.
Wechsel-Anleitung →
Selbst kaufen statt Box: geht das?: Eigenkauf + Erstattung möglich
Sie können Pflegehilfsmittel selbst kaufen und sich die Kosten von der AOK erstatten lassen. Mit der Box entfällt die Vorleistung: Sie zahlen nichts dazu, geliefert wird monatlich.
Mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt: Pro Person ein eigener 42-€-Anspruch
Jede Person mit Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch auf 42 € im Monat. Bei einem Ehepaar mit zwei Pflegegraden: 2 separate Boxen, 84 € gesamt, vollständig von der AOK übernommen.

Kurzantwort: Jede Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die AOK-Pflegebox. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die AOK übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Den Antrag stellt der Anbieter für Sie.

Was ist die AOK-Pflegebox?

Die AOK-Pflegebox ist kein Sonderprodukt der AOK, sondern die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, auf die jeder pflegebedürftige Mensch gesetzlich Anspruch hat. Geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI, steht Versicherten ein Sachleistungsanspruch von bis zu 42 Euro pro Monat zu.

Das Besondere: Die AOK rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Sie sehen die Rechnung nie, zahlen nie etwas. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege zu Hause stattfindet, nicht im Pflegeheim.

Wichtig: Der Anspruch gilt auch bei Pflegegrad 1. Das wird häufig übersehen. Bei Pflegegrad 1 sind andere Leistungen (z. B. Verhinderungspflege) noch ausgeschlossen, die Pflegebox aber nicht.

Was ist drin? typischer Box-Inhalt

Der Inhalt kommt aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Typische Produkte, die sich monatlich im Wert von 42 Euro zusammenstellen lassen:

ProduktTypische Menge pro MonatBeispiel-Verwendung
Einmalhandschuhe (Nitril/Latex)2 Boxen à 100 StückKörperpflege, Verbandswechsel
Händedesinfektionsmittel1 × 500 mlVor und nach der Pflege
Bettschutzeinlagen (Einmal)30 bis 60 StückInkontinenzschutz, Verbandswechsel
Mundschutzmasken (OP/FFP2)10 bis 30 StückInfektionsschutz bei der Pflege
Flächendesinfektionsmittel1 × 500 mlPflegebett, Arbeitsflächen
Schutzschürzen25 bis 50 StückKörperpflege, Wundversorgung
Desinfektionstücher1 PackungSchnelldesinfektion von Oberflächen

Die genaue Zusammenstellung wählen Sie selbst bis zum 42-€-Budget. Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator dafür an.

Antrag in 4 Schritten

Die Beantragung ist unkompliziert. Der Anbieter übernimmt den gesamten Papierkram mit der AOK. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.

Schritt 1: Anbieter wählen

Wählen Sie einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter. Bekannte Anbieter sind DRK, Caritas, Sanubi, Prosenio und weitere. Alle rechnen direkt mit der AOK ab. Vergleichen Sie Inhalt-Konfiguration, Lieferzeiten und Kundenservice, es gibt keine Vertragsbindung, Sie können jederzeit wechseln.

Welcher Anbieter am besten passt? Unser Pflegebox-Anbieter-Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Der Anbieter stellt das Formular bereit, online oder per Post. Sie benötigen:

  • Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
  • AOK-Versichertennummer
  • Pflegegrad (aus dem Pflegegrad-Bescheid)
  • Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person

Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei der AOK ein. Sie zahlen nichts, auch keine Vorleistung.

Schritt 3: Pflegegrad-Bescheid beilegen

Fügen Sie eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids dem Antrag bei. Die AOK prüft damit, ob die Voraussetzungen (Pflegegrad 1 oder höher, häusliche Pflege) erfüllt sind. Haben Sie den Bescheid nicht zur Hand, können Sie ihn bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle neu anfordern.

Schritt 4: 4 bis 6 Wochen warten, Box kommt

Die AOK genehmigt den Antrag in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Danach liefert der Anbieter die Box automatisch jeden Monat. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen.

Tipp: Viele Anbieter bieten einen Antragsstatus-Tracker an, so sehen Sie, ob die AOK bereits genehmigt hat, ohne selbst nachfragen zu müssen.

AOK-Vertragspartner für Pflegeboxen

Alle zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter können mit der AOK direkt abrechnen. Es gibt keinen „AOK-exklusiven“ Anbieter. Bekannte zugelassene Anbieter:

  • DRK (Deutsches Rotes Kreuz), bundesweit, bekannt für Qualitätsprodukte
  • Caritas, Wohlfahrtsverband, bundesweit verfügbar
  • Sanubi, Online-Anbieter, breite Produktauswahl
  • Prosenio, Online-Konfigurator, schnelle Lieferung
  • Pflegekompass Pflegebox, eigener Anbieter, direkte AOK-Abrechnung

Die vollständige Liste zugelassener Anbieter finden Sie im Anbieter-Vergleich.

Box-Inhalt selbst konfigurieren

Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator an, mit dem Sie Ihren 42-€-Monatsbetrag nach Wunsch aufteilen. Sie wählen aus, welche Produkte und Mengen Sie benötigen, zum Beispiel mehr Handschuhe, dafür weniger Masken.

Konfigurationen sind in der Regel jederzeit änderbar. Wenn sich Ihr Pflegebedarf ändert, passen Sie die Box einfach online an, ohne neuen Antrag bei der AOK.

Eine Übersicht, was im Rahmen des 42-€-Budgets alles möglich ist, finden Sie im Ratgeber Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026.

Anbieter wechseln: So gehen Sie vor

Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Vertragsbindung. Sie können monatlich den Anbieter wechseln.

  1. Alten Anbieter kündigen: Informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter schriftlich oder per E-Mail, dass Sie wechseln möchten.
  2. Neuen Anbieter kontaktieren: Beim neuen Anbieter einen neuen Antrag stellen, der Anbieter übernimmt wieder den Papierkram.
  3. AOK informieren: Die AOK muss über den Wechsel informiert werden, damit keine Doppelgenehmigung entsteht. Das erledigt in der Regel der neue Anbieter für Sie.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung im Ratgeber Pflegebox wechseln.

Wenn der AOK-Antrag abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. Häufige Gründe:

  • Kein anerkannter Pflegegrad: Der Pflegegrad-Antrag läuft noch oder wurde abgelehnt. Erst nach Anerkennung des Pflegegrads besteht der Anspruch.
  • Stationäre Pflege: Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
  • Formaler Fehler im Antrag: Fehlende Unterschrift, falsche Versichertennummer oder fehlender Pflegegrad-Bescheid. In diesen Fällen hilft eine Nachbesserung.
  • Doppelter Antrag: Ein laufender Vertrag mit einem anderen Anbieter, zuerst den alten kündigen.

Bei einer unberechtigten Ablehnung: Binnen einem Monat nach dem Ablehnungsbescheid schriftlichen Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch fallen keine Gebühren an. Fügen Sie alle fehlenden Unterlagen bei und begründen Sie, warum der Anspruch besteht.

Häufige Fragen zur AOK-Pflegebox

Wer hat Anspruch auf die AOK-Pflegebox?

Jede Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird. Der Anspruch ist in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Er gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich, die AOK ist keine Ausnahme.

Was kostet die AOK-Pflegebox?

Die AOK übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Der Betrag gilt je Person mit Pflegegrad. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, sind es 84 Euro.

Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?

Nein. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Nur bei einem Anbieterwechsel ist ein neuer Antrag nötig.

Kann ich die 42 Euro auch bar bekommen?

Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Sachleistung. Die AOK zahlt den Betrag nicht bar aus. Eigenkauf mit Rechnungserstattung ist möglich, aber die Box ist in der Praxis einfacher.

Pflegebox und Entlastungsbetrag, geht beides gleichzeitig?

Ja. Die Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, 131 € im Monat) sind zwei separate Leistungen. Beides kann gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassung

Die AOK-Pflegebox kostet 0 Euro. Der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel steht jeder Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt wird. Die Beantragung in 4 Schritten ist unkompliziert: Anbieter wählen, Formular ausfüllen, Bescheid beilegen, warten. Die AOK rechnet direkt ab.

Nächste Schritte: Allgemeiner Ratgeber Pflegebox beantragen (alle Kassen), Anbieter-Vergleich, AOK Pflegegeld 2026

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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