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Pflegekompass
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Welche Wohnraum-Umbauten zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 06. Juli 2026 um 04:15

Welche Umbaumaßnahmen zahlt die Krankenkasse?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Für Umbauten ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig — über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Konditionen: - Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme - Ab Pflegegrad 1 - Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt oder in einer Wohngruppe bis 16.720 Euro pro Maßnahme Klassisch bezuschusst werden zum Beispiel: - Bodengleiche Dusche oder Umbau der Badewanne - Treppenlift oder Rampe - Verbreiterung von Türen für Rollator/Rollstuhl - Haltegriffe und rutschfeste Böden - Absenkung von Küchenzeilen oder Anpassung der Arbeitshöhe Wichtig für die Bewilligung: 1. Antrag VOR Auftragsvergabe stellen — nachträgliche Rechnungen werden regelmäßig abgelehnt. 2. Kostenvoranschlag beilegen und begründen, warum die Maßnahme die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert. 3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Pflegesituation kann derselbe Zuschuss erneut beantragt werden — etwa wenn nach der Dusche später auch ein Treppenlift nötig wird. Zusätzlich gibt es Hilfsmittel, die die Krankenkasse übernimmt (Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl — § 33 SGB V) — die laufen über ärztliche Verordnung und sind vom Umbauzuschuss unabhängig. Falls die Pflegekasse eine geplante Maßnahme ablehnt oder nur teilweise bewilligt, lohnt der Widerspruch innerhalb eines Monats — Tobias aus unserer Redaktion kann dazu konkret beraten.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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