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Pflegekompass
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Was passiert mit meinen Finanzen im Gefängnis und darf ich dort investieren?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Juni 2026 um 04:15

Was ist eigentlich wenn ich in den Knast muss? Kann/Darf ich dann meine Finanzen noch selber machen? Und ich glaube man kann sogar in Knast Arbeit, könnte man das dann einfach investieren?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Die Frage passt thematisch nicht ganz ins Pflegeforum, aber kurz zur Orientierung: Geschäftsfähigkeit bleibt im Gefängnis bestehen. Eine Haftstrafe ändert nichts daran, dass du selbst über dein Vermögen, Konten und Verträge entscheidest. Du kannst weiterhin Überweisungen veranlassen, Aktien halten oder verkaufen, Steuererklärungen abgeben. In der Praxis ist der Zugriff aber stark eingeschränkt: kein freier Internetzugang, kein Online-Banking, eingehende Post wird kontrolliert. Viele Inhaftierte erteilen deshalb einer Vertrauensperson eine Vorsorge- oder Bankvollmacht, damit laufende Dinge weiterlaufen. Zur Gefangenenarbeit: Ja, in deutschen Justizvollzugsanstalten besteht Arbeitspflicht (§ 41 StVollzG). Die Vergütung ist allerdings sehr niedrig — etwa 1 bis 2 Euro pro Stunde, abhängig von Vergütungsstufe und Bundesland. Davon wird ein Teil als Hausgeld für den eigenen Bedarf in der JVA freigegeben, ein Teil als Überbrückungsgeld für die Zeit nach Haftentlassung zwangsweise angespart und ist während der Haft gesperrt. Frei verfügbar zum Investieren ist davon also wenig bis nichts. Aktiv Wertpapiere kaufen während der Haft ist theoretisch möglich, praktisch aber nur über eine bevollmächtigte Person draußen oder schriftliche Order an die Bank. Dauerhafte Bestände (z. B. ein bestehendes Depot) laufen normal weiter — Dividenden, Kursgewinne, Sparpläne über Dauerauftrag sind kein Problem. Für konkrete rechtliche Fragen rund um Vollmachten, Kontoführung in Haft oder Pfändungsschutz wäre eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt die richtige Anlaufstelle — das geht über das hinaus, was wir hier im Pflegekontext beantworten können.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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