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Pflegekompass
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Kann ich als Privatperson eine Pflegekraft direkt einstellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juli 2026 um 04:15

Wenn Sie eine Pflegekraft privat einstellen, werden Sie zum direkten Arbeitgeber der Betreuungsperson. Dies bedeutet, dass Sie alle rechtlichen, administrativen und organisatorischen Verpflichtungen eines Arbeitgebers übernehmen – eine Verantwortung, die weit über die bloße Bezahlung eines Gehalts hinausgeht.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Ja, das ist rechtlich möglich — und in der Praxis eines der drei anerkannten Modelle für häusliche Betreuung. Du wirst dann Arbeitgeber im eigenen Haushalt, mit allen Pflichten, die dazugehören. Was das konkret bedeutet: - Anmeldung der Pflegekraft bei der Minijob-Zentrale (bis 556 €/Monat) oder bei der Krankenkasse als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Abführung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) und Umlagen - Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BGW) — Unfallversicherung ist Pflicht - Einhaltung des Mindestlohns: 2026 sind das 12,82 €/Stunde brutto, auch für Bereitschaftszeiten (BAG-Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20) - Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes: max. 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag (Ausnahmen bis 10 h), 11 Stunden Ruhezeit, ein freier Tag pro Woche - Schriftlicher Arbeitsvertrag mit Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche), Kündigungsfristen - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub Der Knackpunkt bei einer echten "24-Stunden-Betreuung" durch eine einzelne Person: Das ist mit einer Direktanstellung praktisch nicht rechtskonform machbar. Für eine tatsächlich rund um die Uhr abgedeckte Betreuung brauchst du rechnerisch zwei bis drei Kräfte im Schichtsystem, was die Kosten schnell auf 6.000 € und mehr pro Monat treibt. Deshalb greifen die meisten Familien für "24h-Pflege" auf eines der beiden anderen Modelle zurück: 1. Entsendung: eine Kraft aus dem EU-Ausland wird von einem dortigen Arbeitgeber entsandt (A1-Bescheinigung), realistische Kosten 2.500–3.500 €/Monat 2. Selbständige Betreuungskraft mit eigenem Gewerbeschein — hier ist Vorsicht vor Scheinselbständigkeit geboten Das Pflegegeld (bei PG 3 z. B. 599 €) kannst du für die Bezahlung einsetzen, deckt aber nur einen Bruchteil. Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für anerkannte Betreuungsleistungen nutzen. Vor der Entscheidung lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater und der Minijob-Zentrale, um die Arbeitgeber-Pflichten realistisch einzuschätzen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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