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Pflegekompass
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24h-Pflegekraft oder Pflegeheim — was ist günstiger im Monatsvergleich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Juni 2026 um 04:15

Was ist günstiger, Polin oder Pflegeheim?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 13 Std.

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf den Pflegegrad, den Hilfebedarf und die Wohnsituation an. Hier die nüchterne Rechnung aus der Praxis. Häusliche Betreuungskraft ("24h-Pflege"): - Seriöse Vermittlung über Entsendung (A1-Bescheinigung): 2.500–3.500 € im Monat für eine Betreuungskraft - Mindestlohn 2026 gilt auch für Entsendekräfte: 12,82 €/Stunde brutto, Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit (BAG-Urteil 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20) - Plus Kost und Logis im Haushalt, eigenes Zimmer Pflicht - Bei medizinischer Behandlungspflege zusätzlich ambulanter Pflegedienst nötig (über § 37 SGB V durch die Krankenkasse abgedeckt) Was du gegenrechnen kannst: - Pflegegeld nach § 37 SGB XI: bei PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € - Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI) - Verhinderungspflege-Budget 3.539 €/Jahr für die freien Wochen der Betreuungskraft Realistisch bleiben bei PG 4 also rund 1.500–2.000 € Eigenanteil pro Monat für die Familie. Pflegeheim (vollstationär): - Eigenanteile (EEE) liegen bundesweit aktuell bei rund 2.800–3.200 € im Monat im ersten Jahr - Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI reduzieren das deutlich: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr - Im 4. Jahr im Heim liegt der Eigenanteil oft nur noch bei 800–1.200 € - Pflegegeld entfällt vollständig Mein Tipp aus der Praxis: Rein rechnerisch sind beide Modelle in den ersten 1–2 Jahren ähnlich teuer (1.500–2.500 € Eigenanteil). Ab dem dritten Jahr wird das Pflegeheim durch die Zuschläge oft günstiger. Die Entscheidung sollte aber selten am Preis hängen — entscheidend sind: Wie wohnt der Mensch (Treppe, Schwellen)? Wie ist die medizinische Lage? Wer übernimmt nachts? Eine Betreuungskraft ersetzt keine examinierte Pflegefachkraft. Für die individuelle Abwägung lohnt sich ein Pflegestützpunkt vor Ort — dort werden auch Sozialhilfe-Ansprüche (Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII) durchgerechnet, falls die Eigenmittel nicht reichen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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