Inkontinenzvorlagen sind saugende Einlagen, meist anatomisch geformt, die in einer Netzhose oder engen Unterhose getragen werden. Mit Netzhose gelten sie nach Angaben der Verbraucherzentrale als Regelversorgung der Kassen. Auf dem Rezept sollten Diagnose, Produktart, Menge und Zeitraum stehen. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 15 Euro im Monat (Stand: 18.10.2026).
Auf dieser Seite finden Sie zwei Dinge: eine kurze Erklärung der Vorlagen und drei Muster, die Ihnen den Weg zur Versorgung erleichtern. Die Muster ersetzen keine ärztliche Verordnung und keine Beratung. Den Gesamtüberblick zur Kostenübernahme gibt die Themenseite Inkontinenz.
Welche Inkontinenzvorlagen gibt es?
Vor allem anatomisch geformte Vorlagen in mehreren Saugleistungen; so stehen sie im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen in der Produktgruppe 15. Rechteckvorlagen nennt die Leitlinie zur Hilfsmittelberatung noch, in der aktuellen Fortschreibung des Verzeichnisses vom 30.01.2025 sind sie nicht mehr aufgeführt.
| Produktart | Saugleistung | Positionsnummer |
|---|---|---|
| Anatomisch geformte Vorlage | niedrig, normal, erhöht, hoch | 15.25.30.5, 15.25.30.0 bis 15.25.30.2 |
| Rechteckvorlage | normal, erhöht | nur in der Leitlinie 043-054 (15.25.30.3 und 15.25.30.4), nicht in der Fortschreibung 2025 |
| Netzhose zur Fixierung | Größe 1 oder 2 | 15.25.02.0 und 15.25.02.1 |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Fortschreibung Produktgruppe 15 vom 30.01.2025; AWMF-Leitlinie 043-054, Kap. 3 (Produktarten der Produktgruppe 15). Stand: 18.10.2026.
Anatomisch geformte Vorlagen sind im Schritt schmal und vorn und hinten breiter. Die Leitlinie zur Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten empfiehlt, anatomisch geformte Produkte zu bevorzugen und die Größe dem Schweregrad anzupassen, so klein wie möglich, so groß wie nötig. Das Hilfsmittelverzeichnis sieht vor, dass Vorlagen in einer Fixierhose getragen werden; nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt das bei den Kassen als Regelversorgung, und Pants oder Windelhosen brauchen auf dem Rezept eine Begründung.
Muster 1: Was auf dem Rezept stehen sollte
Diese Checkliste können Sie zum Arzttermin mitnehmen. Sie fasst zusammen, was Verbraucherzentrale, Leitlinie und Kassenärztliche Vereinigung als Inhalt einer Verordnung nennen. Es ist kein ausgefülltes Rezept; die Verordnung stellt die Praxis aus.
- Diagnose mit ICD-Code, Form und Schweregrad der Inkontinenz (Harn, Stuhl oder beides)
- Produktart, zum Beispiel "anatomisch geformte Vorlage, erhöhte Saugleistung" und "Netzhose"
- Menge: Tagesbedarf, möglichst getrennt nach Tag und Nacht
- Zeitraum: bei dauerhaftem Bedarf eine Dauerverordnung über mehrere Monate
- Begründung, etwa Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Bei Pants oder Windelhose: warum Vorlagen nicht ausreichen, etwa wegen Demenz, eingeschränkter Feinmotorik oder Bettlägerigkeit
Nach Angaben der KV Schleswig-Holstein ist die Verordnung nicht quartalsgebunden; die Praxis soll den Bedarf alle drei bis sechs Monate prüfen.
Muster 2: Protokoll für den Arzttermin
Ein kurzes Protokoll über zwei bis drei Tage hilft der Ärztin oder dem Arzt, Form und Schweregrad einzuschätzen. Die Leitlinie zur Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten empfiehlt, an zwei bis drei Tagen über 24 Stunden zu notieren; bei älteren Menschen geht das oft nur mit Hilfe der Angehörigen.
| Uhrzeit | Getrunken | Toilettengang | Starker Drang? | Nass oder trocken? | Vorlage gewechselt (welche)? |
|---|---|---|---|---|---|
| 06:00 | |||||
| 08:00 | |||||
| 10:00 | |||||
| 12:00 |
Quelle: Inhalte nach AWMF-Leitlinie 084-001, Kap. 2.4 Miktionstagebuch. Stand: 18.10.2026.
Ergänzen Sie, ob ein Anlass erkennbar war, etwa Husten oder Heben oder ein plötzlicher Drang wie bei der Dranginkontinenz, und nehmen Sie den Medikamentenplan mit. Neu aufgetretener Urin- oder Stuhlverlust gehört immer ärztlich abgeklärt.
Muster 3: Schreiben an die Krankenkasse
Mit diesem Schreiben bitten Sie Ihre Kasse um die Liste der Vertragspartner und um eine Versorgung ohne Aufzahlung. Die Kasse muss über ihre Vertragspartner informieren (§ 127 Abs. 6 SGB V), und die Verträge müssen eine hinreichende Zahl mehrkostenfreier Hilfsmittel sicherstellen (§ 127 Abs. 1 Satz 4 SGB V).
Name, Anschrift, Versichertennummer
An die [Name der Krankenkasse], Abteilung Hilfsmittel
Datum
Versorgung mit Inkontinenzhilfen, Bitte um Information
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich (oder: für [Name, Geburtsdatum]) liegt eine ärztliche Verordnung über Inkontinenzhilfen vor. Bitte teilen Sie mir mit, welche Vertragspartner mich mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgen können und welche wesentlichen Inhalte die Verträge haben (§ 127 Abs. 6 SGB V).
Ich bitte um eine Versorgung ohne Aufzahlung, die meinem Bedarf entspricht. Sollte ein Vertragspartner Mehrkosten verlangen, bitte ich um Nachricht, welche mehrkostenfreien Produkte für meinen Bedarf zur Verfügung stehen (§ 127 Abs. 1 Satz 4 SGB V).
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Schicken Sie das Schreiben per Post, Fax oder über das Kundenportal der Kasse und behalten Sie eine Kopie. Den ganzen Weg bis zur Lieferung beschreibt der Ratgeber Inkontinenzmaterial.
Was kostet die Versorgung mit Vorlagen?
Die gesetzliche Zuzahlung und gegebenenfalls Mehrkosten. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt. Gesetzlich gilt seit 30.07.2026 höchstens 15 Euro für den Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V, vorher 10 Euro). Laut Pharmazeutischer Zeitung vom 19.08.2026 rechnen viele Apotheken und Versorger bis Ende 2026 noch nach dem alten Höchstbetrag ab. Zur Befreiung siehe Zuzahlungsbefreiung. Mehrkosten entstehen nur, wenn Sie Produkte über das Notwendige hinaus wählen (§ 33 Abs. 1 Satz 9 SGB V); der Lieferant muss Sie vorher darüber informieren (§ 127 Abs. 5 SGB V). Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Wann helfen diese Muster nicht?
- Wenn die Kasse eine Versorgung schriftlich abgelehnt hat: Dann läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch; wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Sozialverband.
- Bei privater Krankenversicherung: Hier gilt der Tarif, das Schreiben passt nicht.
- Bei Bettschutzeinlagen: Dafür ist die Pflegekasse zuständig, nicht die Krankenkasse.
Häufige Fragen
Gibt es ein offizielles Muster für das Inkontinenz-Rezept?
Die Verordnung stellt die Arztpraxis auf dem dafür vorgesehenen Formular aus. Unsere Checkliste hilft nur, nichts zu vergessen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorlage und Einlage?
Im Alltag meint Einlage meist das kleinere Produkt für normale Unterwäsche, Vorlage das größere, anatomisch geformte. Im Hilfsmittelverzeichnis heißen beide Vorlagen; mehr im Ratgeber Einlagen für Inkontinenz.
Warum eine Netzhose?
Sie hält die Vorlage am Körper, ohne einzuschnüren, und verhindert Verrutschen. Mit der Vorlage zusammen gilt sie als Regelversorgung.
Brauche ich einen Pflegegrad für Vorlagen?
Nein. Vorlagen sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Für die Pflegebegutachtung zählt Inkontinenz trotzdem, siehe Inkontinenz und Pflegegrad.
Zusammenfassung
Inkontinenzvorlagen gibt es vor allem anatomisch geformt in mehreren Saugleistungen; mit Netzhose sind sie die Regelversorgung der Kassen. Mit der Rezept-Checkliste, dem Protokoll und dem Schreiben an die Kasse sind Sie gut vorbereitet. Die Zuzahlung beträgt höchstens 15 Euro im Monat, Mehrkosten nur bei Wunschprodukten.
Weiter zur Themenseite Inkontinenz und zum Bereich Hilfsmittel.
Quellen
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 127 SGB V, Verträge (Abs. 1 Satz 4, Abs. 5, Abs. 6), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung Produktgruppe 15 Inkontinenzhilfen vom 30.01.2025 (15.25.02, 15.25.30.0 bis .2 und .5), abgerufen am 18.10.2026
- AWMF S2k-Leitlinie Hilfsmittelberatung bei Harninkontinenz, Reg.-Nr. 043-054 (02/2025), Produktarten 15.25.30 und 15.25.02, Kap. 3 Rezept, Laufbogen, abgerufen am 18.10.2026
- AWMF S2k-Leitlinie Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten, Reg.-Nr. 084-001, Version 7.1 (2024), Kap. 2.4 und 10.1, abgerufen am 18.10.2026
- Verbraucherzentrale, Inkontinenzhilfen auf Rezept, Stand 20.08.2026, abgerufen am 18.10.2026
- KV Schleswig-Holstein, Verordnungsinfo Inkontinenzhilfen, Stand 03/2024, abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026
- Pharmazeutische Zeitung: Hilfsmittel-Zuzahlungen, Übergangslösung wegen Fehler im Gesetz, 19.08.2026 (Sekundärquelle, nur Hinweis zur Praxis), abgerufen am 18.10.2026





