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Ratgeber Pflegebox

TK Pflege­hilfs­mittel Liste 2026: Was die 42 € abdecken

Wenn Ihr Ange­hö­riger bei der TK versi­chert ist und zuhause gepflegt wird, übernimmt die TK-Pflege­kasse ab Pflege­grad 1 Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat. Hier sehen Sie, welche Produkte dazu­ge­hören und welche Vertrags­partner liefern.
Von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 28.04.2026, Lesezeit 9 Minuten
Was gilt für mich?
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Techniker (TK)?
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Hygiene und Schutz Standard: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Mundschutz
Standardprodukte aus Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe, Händen- und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und medizinische Gesichtsmasken. Alle bis zu 42 € monatlich erstattungsfähig.
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Konkrete Liste mit Mengen: Komplette Tabelle unten: alle erstattungsfähigen Produkte
Die Tabelle im Abschnitt „Komplette Liste 2026“ zeigt alle Produkte mit Produktnummer (Produktgruppe 54), typischer Menge und Preisspanne. 8 Produktkategorien insgesamt.
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Zuzahlung bei Vertragspartner-Box: Die TK übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu.
Bei zugelassenen Vertragspartnern der Pflegekassen entstehen für Sie keine Kosten, solange die Box im Rahmen der 42 Euro bleibt. Der Anbieter rechnet direkt mit der TK ab, kein Antrag, kein Papierkram für Sie. Unser Angebot: die Pflegebox von Pflegekompass. Die Pflegebox liefert ein zugelassener Vertragspartner der Pflegekassen.
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Eigenkauf: Erstattung: Bis 42 € im Monat gegen Rechnung möglich
Produkte selbst kaufen, Kassenbon aufbewahren und bei der TK einreichen (online über die TK-App oder per Post). Bearbeitungszeit: 4 bis 6 Wochen. Erstattung auf das Konto.
Pflegehilfsmittel-Box mit Hygieneprodukten (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Mundschutz) auf hellem Tisch im deutschen Wohnzimmer
TK Pflegehilfsmittel 2026, Produktgruppe 54: Was die Techniker Krankenkasse erstattet, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

TK Pflegehilfsmittel: der gesetzliche Rahmen

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine gesetzliche Krankenkasse, aber Pflegehilfsmittel werden nicht über die Kranken-, sondern über die Pflegeversicherung bezahlt. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch).

Das bedeutet: Wer bei der TK krankenversichert ist, hat seine Pflegeversicherung automatisch bei der Techniker Krankenkasse Pflegekasse. Diese übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch der Produktgruppe 54, ohne Rezept. Sie zahlen nichts dazu.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Pflegegrad 1 bis 5 anerkannt (auch Pflegegrad 1 ist berechtigt)
  • Häusliche Pflege, nicht bei vollstationärer Heimunterbringung
  • Kein Rezept erforderlich
  • Keine Zuzahlung bei Vertragspartner-Lieferung
  • 42 € je Kalendermonat: keine Übertragung in den Folgemonat

Wichtig: Der Betrag von 42 € gilt seit Januar 2022 und ist 2026 unverändert. Es gibt aktuell keine gesetzliche Anpassung an die Inflation, politisch diskutiert, aber nicht beschlossen.

Komplette Liste 2026: alle erstattungsfähigen Produkte

Die folgende Tabelle zeigt alle Produktkategorien der Produktgruppe 54 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis, die die TK-Pflegekasse erstattet. Produktnummern, typische Mengen, Preisspannen und Erstattungsstatus, vollständig.

ProduktProduktnummer (PG 54)Typische MengePreisspanneTK erstattetRezept nötig
Einmalhandschuhe (Nitril/Latex/Vinyl)54.99.01.1100 Stück7 bis 14 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Händedesinfektionsmittel54.99.02.0500 ml4 bis 9 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Flächendesinfektionsmittel54.99.02.0500 ml5 bis 11 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Mundschutz (medizinische Gesichtsmasken / OP-Masken)54.99.01.250 Stück5 bis 12 €Ja, bis 42 € im MonatNein
FFP2-Masken54.99.01.210 Stück9 bis 20 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Bettschutzeinlagen (Einweg)54.45.01.025 Stück9 bis 18 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Bettschutzeinlagen (waschbar/wiederverwendbar)54.45.01.01 Stück15 bis 30 €Ja, ggf. EigenanteilNein
Schutzschürzen (Einweg)54.99.01.3100 Stück9 bis 16 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Fingerlinge54.99.01.0100 Stück6 bis 10 €Ja, bis 42 € im MonatNein
Schutzservietten / Einmallätzchen54.99.01.4100 Stück7 bis 14 €Ja, bis 42 € im MonatNein

Preisspannen: Richtwerte marktüblicher Anbieterpreise, Stand April 2026. Es gibt keine amtlich festgelegte Preisliste der TK für einzelne Produkte. Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (rehadat-gkv.de).

Nicht erstattungsfähig: Inkontinenzprodukte, Pflegecremes, Duschgel, Shampoo, Windeln. Diese fallen unter die Krankenversicherung (SGB V) und brauchen ein Rezept, oder sind komplett selbst zu zahlen.

Vollständige kassenübergreifende Übersicht aller Produkte: Pflegehilfsmittel-Liste 2026 →

TK-Vertragspartner für Pflegeboxen

Die TK-Pflegekasse arbeitet mit allen Anbietern zusammen, die einen gültigen Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI abgeschlossen haben und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis zugelassen sind. Es gibt keine exklusive TK-Liste, jeder zugelassene Anbieter kann mit der TK abrechnen.

Wie die Abrechnung läuft

  1. Sie beauftragen einen zugelassenen Anbieter, zum Beispiel Sanubi oder ein lokales Sanitätshaus. Unser Angebot: die Pflegebox von Pflegekompass, geliefert von einem zugelassenen Vertragspartner der Pflegekassen.
  2. Der Anbieter beantragt die Versorgung direkt bei Ihrer TK-Pflegekasse, kein eigener Antrag nötig.
  3. Nach Genehmigung liefert der Anbieter monatlich automatisch.
  4. Die TK überweist bis zu 42 € direkt an den Anbieter, für Sie entstehen keine Kosten.

Kein Vertragspartner ist dauerhaft gebunden. Sie können den Anbieter jederzeit wechseln, ohne Angabe von Gründen, ohne Rückfrage bei der TK. Einfach beim neuen Anbieter anfragen.

Welcher Anbieter für Ihre Situation am besten passt: Pflegebox-Anbieter Vergleich 2026 →

Was Sie zahlen und was die TK übernimmt

Die 42 € klingen nach wenig, reichen aber für eine vollständige monatliche Grundausstattung, wenn der Anbieter effizient einkauft.

SituationTK übernimmtIhr Anteil
Vertragspartner-Box (Standardprodukte PG 54)42 €, ohne Zuzahlungnichts
Vertragspartner: Produkt über 42 € Gesamtwert42 €Differenz selbst
Eigenkauf und ErstattungsantragBis 42 € im Monat (Nachweis)Alles über 42 €
Produkte außerhalb PG 540 €Voll selbst
Stationäre Heimunterbringung0 €Voll selbst (Heimträger stellt)

Muster-Zusammenstellung für 42 €

  • Einmalhandschuhe, 100 Stück: ca. 8 €
  • Händedesinfektionsmittel, 500 ml: ca. 6 €
  • Flächendesinfektionsmittel, 500 ml: ca. 7 €
  • Mundschutz, 50 Stück: ca. 7 €
  • Bettschutzeinlagen (Einweg), 25 Stück: ca. 12 €

Summe: ca. 40 €, vollständig innerhalb des monatlichen Höchstbetrags, Sie zahlen nichts dazu.

Mehr zur 42-Euro-Pauschale: Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026, Alles zur Pauschale →

Eigenkauf und Erstattung: der Weg

Wer Produkte lieber selbst kauft, kann die Kosten bis 42 € monatlich bei der TK erstatten lassen. Das geht: ist aber aufwendiger als die Vertragspartner-Lösung.

Schritt für Schritt

  1. Produkte kaufen: Apotheke, Drogerie, Online-Shop, wichtig: nur Produkte der Produktgruppe 54.
  2. Belege aufbewahren: Original-Kassenbon oder Rechnung mit Produktbezeichnung und Datum.
  3. Antrag stellen: Online über die TK-App («Meine TK»), über das TK-Online-Formular oder per Post mit ausgefülltem Kostenerstattungsformular.
  4. 4 bis 6 Wochen warten: Die TK bearbeitet Kostenerstattungsanträge üblicherweise in 4 bis 6 Wochen. Die Erstattung erfolgt auf das hinterlegte Konto.

Achtung: Pro Monat können nur Belege bis maximal 42 € eingereicht werden. Kaufen Sie für 80 € Produkte, erstattet die TK trotzdem nur 42 €. Mehrere Monate lassen sich nicht zusammenfassen.

Weniger Aufwand haben Sie mit einem Vertragspartner, dieser übernimmt Antrag und Abrechnung komplett: Pflegebox beantragen, Schritt für Schritt →

Häufige Fehler bei TK-Pflegehilfsmitteln

Diese Fehler kommen häufig vor und führen oft dazu, dass Sie Kosten selbst tragen:

  1. Inkontinenzprodukte als PG 54 einreichen. Windeln, Einlagen und Inkontinenzhosen sind keine Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54. Sie werden über die Krankenversicherung erstattet, mit ärztlichem Rezept.
  2. Box nicht an den Bedarf angepasst. Die 42 € gelten nur im jeweiligen Kalendermonat. Prüfen Sie gelegentlich, ob die Zusammenstellung noch zu Ihrem Bedarf passt.
  3. Falscher Anbieter: kein TK-Vertrag. Nicht jeder Sanitätshausladen hat einen aktuellen Versorgungsvertrag. Vor der Bestellung prüfen, ob der Anbieter zugelassen ist.
  4. Kein Pflegegrad beantragt. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Erstattung, auch wenn die Pflege offensichtlich nötig ist. Pflegegrad zuerst beantragen.
  5. Zu teure Produkte wählen und sich dann über den Eigenanteil wundern. Werden Produkte im Gesamtwert über 42 € bestellt, zahlt die TK nur den Höchstbetrag. Den Rest trägt man selbst.

Häufige Fragen zu TK-Pflegehilfsmitteln 2026

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der TK?

Den geringsten Aufwand haben Sie mit zugelassenen Vertragspartnern: Anbieter kontaktieren, Pflegegrad nennen, der Anbieter stellt den Antrag bei der TK. Alternativ: selbst über die TK-App («Meine TK»), per TK-Online-Portal oder telefonisch über den TK-Kundenservice (040 460 065 400). Kein Rezept nötig.

Welche TK-Vertragspartner gibt es für die Pflegebox?

Die TK hat keine exklusive Partnerliste, jeder Anbieter mit gültigem Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI kann mit der TK abrechnen. Dazu zählen bundesweite Anbieter wie Sanubi sowie lokale Sanitätshäuser. Unser Angebot: die Pflegebox von Pflegekompass. Die Pflegebox liefert ein zugelassener Vertragspartner der Pflegekassen. Vergleich der Anbieter: Pflegebox-Anbieter Vergleich →

Kann ich bei der TK den Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit, ohne Angabe von Gründen, ohne Rückfrage bei der TK. Kündigen Sie beim bisherigen Anbieter und stellen Sie beim neuen einen Antrag. Solange der neue Anbieter zugelassen ist, braucht die TK keine erneute Genehmigung.

Verfallen nicht genutzte TK-Pflegehilfsmittel-Beträge?

Ja. Die 42 € gelten nur für den jeweiligen Kalendermonat. Ein Ansparen oder Übertragen in den nächsten Monat ist nicht möglich. Stellen Sie die Box deshalb so zusammen, dass sie zu Ihrem monatlichen Bedarf passt.

Gibt es einen TK-Eigenanteil bei Pflegehilfsmitteln?

Nein. Bei Standardprodukten der Produktgruppe 54 über einen zugelassenen Vertragspartner übernimmt die TK bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu. Nur wenn der Gesamtwert der Box die 42 Euro übersteigt oder Produkte außerhalb von PG 54 enthalten sind, fällt ein Eigenanteil an.

Wann die TK-Pflegekasse Geld auszahlt und wann nicht: TK Pflegegeld Auszahlungstermine 2026 →

Quellen und Hinweise

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI. Produktliste: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (rehadat-gkv.de). Techniker Krankenkasse Pflegekasse: tk.de/pflegekasse. Preisspannen: marktübliche Anbieterpreise, Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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