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TK Pflegehilfsmittel: der gesetzliche Rahmen
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine gesetzliche Krankenkasse, aber Pflegehilfsmittel werden nicht über die Kranken-, sondern über die Pflegeversicherung bezahlt. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch).
Das bedeutet: Wer bei der TK krankenversichert ist, hat seine Pflegeversicherung automatisch bei der Techniker Krankenkasse Pflegekasse. Diese übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch der Produktgruppe 54, ohne Rezept. Sie zahlen nichts dazu.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Pflegegrad 1 bis 5 anerkannt (auch Pflegegrad 1 ist berechtigt)
- Häusliche Pflege, nicht bei vollstationärer Heimunterbringung
- Kein Rezept erforderlich
- Keine Zuzahlung bei Vertragspartner-Lieferung
- 42 € je Kalendermonat: keine Übertragung in den Folgemonat
Wichtig: Der Betrag von 42 € gilt seit Januar 2022 und ist 2026 unverändert. Es gibt aktuell keine gesetzliche Anpassung an die Inflation, politisch diskutiert, aber nicht beschlossen.
Komplette Liste 2026: alle erstattungsfähigen Produkte
Die folgende Tabelle zeigt alle Produktkategorien der Produktgruppe 54 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis, die die TK-Pflegekasse erstattet. Produktnummern, typische Mengen, Preisspannen und Erstattungsstatus, vollständig.
| Produkt | Produktnummer (PG 54) | Typische Menge | Preisspanne | TK erstattet | Rezept nötig |
|---|---|---|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Nitril/Latex/Vinyl) | 54.99.01.1 | 100 Stück | 7 bis 14 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Händedesinfektionsmittel | 54.99.02.0 | 500 ml | 4 bis 9 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.0 | 500 ml | 5 bis 11 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Mundschutz (medizinische Gesichtsmasken / OP-Masken) | 54.99.01.2 | 50 Stück | 5 bis 12 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| FFP2-Masken | 54.99.01.2 | 10 Stück | 9 bis 20 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Bettschutzeinlagen (Einweg) | 54.45.01.0 | 25 Stück | 9 bis 18 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Bettschutzeinlagen (waschbar/wiederverwendbar) | 54.45.01.0 | 1 Stück | 15 bis 30 € | Ja, ggf. Eigenanteil | Nein |
| Schutzschürzen (Einweg) | 54.99.01.3 | 100 Stück | 9 bis 16 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Fingerlinge | 54.99.01.0 | 100 Stück | 6 bis 10 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
| Schutzservietten / Einmallätzchen | 54.99.01.4 | 100 Stück | 7 bis 14 € | Ja, bis 42 € im Monat | Nein |
Preisspannen: Richtwerte marktüblicher Anbieterpreise, Stand April 2026. Es gibt keine amtlich festgelegte Preisliste der TK für einzelne Produkte. Quelle: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (rehadat-gkv.de).
Nicht erstattungsfähig: Inkontinenzprodukte, Pflegecremes, Duschgel, Shampoo, Windeln. Diese fallen unter die Krankenversicherung (SGB V) und brauchen ein Rezept, oder sind komplett selbst zu zahlen.
Vollständige kassenübergreifende Übersicht aller Produkte: Pflegehilfsmittel-Liste 2026 →
TK-Vertragspartner für Pflegeboxen
Die TK-Pflegekasse arbeitet mit allen Anbietern zusammen, die einen gültigen Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI abgeschlossen haben und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis zugelassen sind. Es gibt keine exklusive TK-Liste, jeder zugelassene Anbieter kann mit der TK abrechnen.
Wie die Abrechnung läuft
- Sie beauftragen einen zugelassenen Anbieter, zum Beispiel Sanubi oder ein lokales Sanitätshaus. Unser Angebot: die Pflegebox von Pflegekompass, geliefert von einem zugelassenen Vertragspartner der Pflegekassen.
- Der Anbieter beantragt die Versorgung direkt bei Ihrer TK-Pflegekasse, kein eigener Antrag nötig.
- Nach Genehmigung liefert der Anbieter monatlich automatisch.
- Die TK überweist bis zu 42 € direkt an den Anbieter, für Sie entstehen keine Kosten.
Kein Vertragspartner ist dauerhaft gebunden. Sie können den Anbieter jederzeit wechseln, ohne Angabe von Gründen, ohne Rückfrage bei der TK. Einfach beim neuen Anbieter anfragen.
Welcher Anbieter für Ihre Situation am besten passt: Pflegebox-Anbieter Vergleich 2026 →
Was Sie zahlen und was die TK übernimmt
Die 42 € klingen nach wenig, reichen aber für eine vollständige monatliche Grundausstattung, wenn der Anbieter effizient einkauft.
| Situation | TK übernimmt | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Vertragspartner-Box (Standardprodukte PG 54) | 42 €, ohne Zuzahlung | nichts |
| Vertragspartner: Produkt über 42 € Gesamtwert | 42 € | Differenz selbst |
| Eigenkauf und Erstattungsantrag | Bis 42 € im Monat (Nachweis) | Alles über 42 € |
| Produkte außerhalb PG 54 | 0 € | Voll selbst |
| Stationäre Heimunterbringung | 0 € | Voll selbst (Heimträger stellt) |
Muster-Zusammenstellung für 42 €
- Einmalhandschuhe, 100 Stück: ca. 8 €
- Händedesinfektionsmittel, 500 ml: ca. 6 €
- Flächendesinfektionsmittel, 500 ml: ca. 7 €
- Mundschutz, 50 Stück: ca. 7 €
- Bettschutzeinlagen (Einweg), 25 Stück: ca. 12 €
Summe: ca. 40 €, vollständig innerhalb des monatlichen Höchstbetrags, Sie zahlen nichts dazu.
Mehr zur 42-Euro-Pauschale: Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026, Alles zur Pauschale →
Eigenkauf und Erstattung: der Weg
Wer Produkte lieber selbst kauft, kann die Kosten bis 42 € monatlich bei der TK erstatten lassen. Das geht: ist aber aufwendiger als die Vertragspartner-Lösung.
Schritt für Schritt
- Produkte kaufen: Apotheke, Drogerie, Online-Shop, wichtig: nur Produkte der Produktgruppe 54.
- Belege aufbewahren: Original-Kassenbon oder Rechnung mit Produktbezeichnung und Datum.
- Antrag stellen: Online über die TK-App («Meine TK»), über das TK-Online-Formular oder per Post mit ausgefülltem Kostenerstattungsformular.
- 4 bis 6 Wochen warten: Die TK bearbeitet Kostenerstattungsanträge üblicherweise in 4 bis 6 Wochen. Die Erstattung erfolgt auf das hinterlegte Konto.
Achtung: Pro Monat können nur Belege bis maximal 42 € eingereicht werden. Kaufen Sie für 80 € Produkte, erstattet die TK trotzdem nur 42 €. Mehrere Monate lassen sich nicht zusammenfassen.
Weniger Aufwand haben Sie mit einem Vertragspartner, dieser übernimmt Antrag und Abrechnung komplett: Pflegebox beantragen, Schritt für Schritt →
Häufige Fehler bei TK-Pflegehilfsmitteln
Diese Fehler kommen häufig vor und führen oft dazu, dass Sie Kosten selbst tragen:
- Inkontinenzprodukte als PG 54 einreichen. Windeln, Einlagen und Inkontinenzhosen sind keine Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54. Sie werden über die Krankenversicherung erstattet, mit ärztlichem Rezept.
- Box nicht an den Bedarf angepasst. Die 42 € gelten nur im jeweiligen Kalendermonat. Prüfen Sie gelegentlich, ob die Zusammenstellung noch zu Ihrem Bedarf passt.
- Falscher Anbieter: kein TK-Vertrag. Nicht jeder Sanitätshausladen hat einen aktuellen Versorgungsvertrag. Vor der Bestellung prüfen, ob der Anbieter zugelassen ist.
- Kein Pflegegrad beantragt. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Erstattung, auch wenn die Pflege offensichtlich nötig ist. Pflegegrad zuerst beantragen.
- Zu teure Produkte wählen und sich dann über den Eigenanteil wundern. Werden Produkte im Gesamtwert über 42 € bestellt, zahlt die TK nur den Höchstbetrag. Den Rest trägt man selbst.
Häufige Fragen zu TK-Pflegehilfsmitteln 2026
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der TK?
Den geringsten Aufwand haben Sie mit zugelassenen Vertragspartnern: Anbieter kontaktieren, Pflegegrad nennen, der Anbieter stellt den Antrag bei der TK. Alternativ: selbst über die TK-App («Meine TK»), per TK-Online-Portal oder telefonisch über den TK-Kundenservice (040 460 065 400). Kein Rezept nötig.
Welche TK-Vertragspartner gibt es für die Pflegebox?
Die TK hat keine exklusive Partnerliste, jeder Anbieter mit gültigem Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI kann mit der TK abrechnen. Dazu zählen bundesweite Anbieter wie Sanubi sowie lokale Sanitätshäuser. Unser Angebot: die Pflegebox von Pflegekompass. Die Pflegebox liefert ein zugelassener Vertragspartner der Pflegekassen. Vergleich der Anbieter: Pflegebox-Anbieter Vergleich →
Kann ich bei der TK den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit, ohne Angabe von Gründen, ohne Rückfrage bei der TK. Kündigen Sie beim bisherigen Anbieter und stellen Sie beim neuen einen Antrag. Solange der neue Anbieter zugelassen ist, braucht die TK keine erneute Genehmigung.
Verfallen nicht genutzte TK-Pflegehilfsmittel-Beträge?
Ja. Die 42 € gelten nur für den jeweiligen Kalendermonat. Ein Ansparen oder Übertragen in den nächsten Monat ist nicht möglich. Stellen Sie die Box deshalb so zusammen, dass sie zu Ihrem monatlichen Bedarf passt.
Gibt es einen TK-Eigenanteil bei Pflegehilfsmitteln?
Nein. Bei Standardprodukten der Produktgruppe 54 über einen zugelassenen Vertragspartner übernimmt die TK bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu. Nur wenn der Gesamtwert der Box die 42 Euro übersteigt oder Produkte außerhalb von PG 54 enthalten sind, fällt ein Eigenanteil an.
Wann die TK-Pflegekasse Geld auszahlt und wann nicht: TK Pflegegeld Auszahlungstermine 2026 →
Quellen und Hinweise
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI. Produktliste: GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (rehadat-gkv.de). Techniker Krankenkasse Pflegekasse: tk.de/pflegekasse. Preisspannen: marktübliche Anbieterpreise, Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.




